An mehreren Bahnhöfen in Köln gilt Ende Mai ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände. Die Bundespolizei kündigt Kontrollen an.
GewaltkriminalitätBundespolizei erlässt Waffenverbot an Kölner Bahnhöfen

Bundespolizei im Einsatz gegen Gewaltkriminalität. (Symbolfoto)
Copyright: dpa
Vom 29. bis 31. Mai 2026 führt die Bundespolizei einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Hintergrund ist nach Angaben der Behörde die nach wie vor hohe Anzahl von Gewaltdelikten im Bereich des Bahnverkehrs.
Waffenverbot in Köln: Diese Bahnhöfe sind betroffen
Zur Erhöhung der Sicherheit hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die im genannten Zeitraum das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen untersagt. Im Bereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und den Bahnhof Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz bis zum Haltepunkt Porz/Wahn.
Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Trimbornstraße, Airport-Businesspark, Frankfurter Straße, Porz Steinstraße, Porz (Rhein) und Porz/Wahn.
Diese Gegenstände sind an den Bahnhöfen verboten
Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie zum Beispiel Messer oder Beile. Auch Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, sind verboten. Die Bundespolizei wird die Einhaltung durch verstärkte Kontrollen überwachen, dabei können auch Taschen und Gepäckstücke überprüft werden. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
