In Kölner SchwimmbadPensionierter Richter entlarvt vorbestraften Pädophilen

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Symbolbild.

Köln – Ein pensionierter Richter vom Kölner Landgericht hat für die Verhaftung eines vorbestraften Pädophilen gesorgt. Der Jurist hatte den 41-jährigen Mann in einem Schwimmbad dabei beobachtet, wie dieser einen fremden Jungen im Grundschulalter angesprochen und offenbar Kontaktdaten ausgetauscht hatte. Der Wiederholungstäter erhielt nun sein Urteil. 

Früherer Richter entlarvt Täter im Agrippabad

Der Richter im Ruhestand, bei dem es sich laut dem Vorsitzenden Christoph Kaufmann entgegen eines anderslautenden Zeitungsberichts ausdrücklich nicht um den bekannten früheren Strafrichter Wolfgang Hansel handelte, war mit seinem Enkel im Agrippabad und hatte nach seinen Beobachtungen eine Anzeige bei der Polizei und damit neue Ermittlungen in Gang gebracht.

Bei einer Hausdurchsuchung beim Verdächtigen stießen die Ermittler auf einen USB-Stick, der den Angeklagten bei sexuellen Handlungen mit einem Jungen zeigte. Der Täter kam in U-Haft, beim Prozess vor dem Kölner Landgericht erhielt er nun fünfeinhalb Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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Kind von Freunden schwer missbraucht

Bei dem Jungen handelte es sich um das achtjährige Kind von Freunden, dem der Täter laut Richter ein Schweigegebot auferlegt hatte; daran hatte sich der traumatisierte Junge über Jahre gehalten. Erst nachdem die Polizei die Tat aufgedeckt hatte, brach der Junge sein Schweigen.

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Die Eltern berichteten, das Kind habe lange nicht alleine in seinem Kinderzimmer schlafen wollen, was sie sich nicht erklären konnten. Als alles rausgekommen sei, hätten sie umgeräumt und neu tapeziert. Erst danach habe der Junge sich wieder langsam daran gewöhnt, alleine in seinem Zimmer zu schlafen.

In Wohnheim weiteren Pädophilen kennen gelernt 

Nach dem Missbrauch von vier Jungen im Alter von acht bis elf Jahren hatte der Angeklagte bereits vor 15 Jahren eine dreieinhalbjährige Haftstrafe angetreten. Danach verging der Mann sich erneut an einem Jungen und erhielt neun Monate Haft, die jedoch auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Nach dem Gefängnisaufenthalt hatte der Angeklagte laut Richter einige Zeit im Haus Rupprechtstraße in Sülz gelebt, einem Männerwohnheim für frisch aus der Haft entlassene Straftäter. Dort lernte der Mann einen weiteren Pädophilen kennen, über den wiederum eine Freundschaft zum Großonkel des später missbrauchten Jungen im aktuell verhandelten Fall entstanden war.

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