Der 26-jährige Angeklagte muss sich wegen des Vorwurfs der Zwangsprostitution vor dem Landgericht verantworten.
„Habe alles verprasst“Ex-Freundin mit Gewalt auf den Strich geschickt? Kölner spricht von böser Rache

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Dietmar Bonn beim Prozessauftakt im Landgericht Köln
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Ein Gebäudereiniger aus Köln muss sich wegen Zwangsprostitution und Gewaltdelikten zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor dem Landgericht verantworten. So soll er den „Dirnenlohn“ von mindestens 96.000 Euro einbehalten und unter Todesdrohung eine hohe Abschlagszahlung verlangt haben, als die Frau sich trennen wollte. Beim Prozessauftakt bestritt der 26-Jährige die Vorwürfe.
In Saunaclub bei Düsseldorf kennengelernt
Vor zweieinhalb Jahren hatten sich der Angeklagte und die Geschädigte in einem Saunaclub bei Düsseldorf kennengelernt. Er war Besucher, die damals 19-Jährige bot dort sexuelle Dienstleistungen an. Gemeinsam sei man später nach Köln gefahren, es soll zu unentgeltlichem Sex gekommen sein. Laut Anklage soll sich die junge Frau in den Kölner verliebt, ihn dann als Zuhälter engagiert haben.
In der Folgezeit soll der Mann der Prostituierten „Schutz“ gewährt haben, indem er sie zu Treffen mit Freiern in verschiedene Städte begleitet habe. Auch soll er Annoncen im Internet verwaltet haben, in denen mit den sexuellen Dienstleistungen der Frau geworben wurde. Schnell soll der Angeklagte den gesamten Verdienst seiner Partnerin verlangt haben, laut Akten „6000 bis 8000 Euro wöchentlich“.
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Köln: Anklage spricht von Freikaufen und Todesdrohung
Um möglichst viel Geld zu verdienen, soll der Angeklagte die Prostituierte zur Ausübung von Sexpraktiken gezwungen haben, die diese abgelehnt habe. Immer wieder sei es zu Gewaltausbrüchen zum Nachteil der Frau gekommen. Einmal soll der Angeklagte sie mit einem Ladekabel gewürgt, dann ihr Apartment nach Geld durchsucht und mehrere Tausend Euro an sich genommen haben.
Nachdem die Frau nach etwa anderthalb Jahren schließlich geäußert habe, nicht mehr für den Angeklagten arbeiten zu wollen, habe dieser 30.000 Euro verlangt. Mit dieser Summe könne sie sich „freikaufen“, ansonsten werde sie „Finger für Finger“ bezahlen. Auch eine Todesdrohung soll der Mann ausgestoßen haben. Er wurde verhaftet, nachdem die Frau letztlich zur Polizei gegangen war.
Kölner streitet Vorwurf der Zwangsprostitution ab
In einer schriftlich verfassten Einlassung stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab. Er habe seine Partnerin nie zu irgendetwas gezwungen. Über Termine mit Freiern und ausgebübte Sexpraktiken habe sie selbst bestimmt. Für Fahrtendienste und weitere Organisation habe er die Hälfte des Lohns erhalten, so wie er das in der Vergangenheit schon mit einer anderen Dame gehandhabt habe.
Die Anzeige bei der Polizei stellte der Angeklagte, dem mehrere Jahre Gefängnis drohen, als Racheplan dar, da er den ganzen Lohn der Frau verprasst habe. „Das tut mir leid“, sagte der 26-Jährige. So habe dieser behauptet, das Geld gewinnbringend in Kryptowährung anzulegen und es innerhalb eines Jahres zu verdoppeln, was seine Freundin ihm geglaubt habe. Der Prozess wird fortgesetzt.