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Kunst-Prozess in KölnGeliebte von Sigmar Polke wehrt sich gegen Betrugsvorwurf

Lesezeit 2 Minuten
Sigmar Polke

Maler Sigmar Polke starb 2010 in Köln. (Archivbild)

Köln – Zwei vermeintliche Werke des 2010 in Köln verstorbenen Künstlers Sigmar Polke standen am Freitag im Fokus eines Strafprozesses vor dem Kölner Landgericht. Eine 47-Jährige, die sich als ehemalige Geliebte des Malers ausgibt, wehrt sich gegen eine vom Amtsgericht ausgesprochene Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung.

Im Januar dieses Jahres war die Angeklagte wegen Betruges verurteilt worden, da sie zwei Werke, die Sigmar Polke zugerechnet wurden, über einen Kunsthändler für 56.000 Euro verkauft hatte – laut Anklage der Staatsanwaltschaft in dem Wissen, dass es sich bei den Bildern womöglich um Fälschungen handeln könnte.

Authentizität der Werke kritisch eingestuft

Zuvor war ein erster Verkaufsversuch gescheitert, da sich der Interessent bei der Erbengemeinschaft „Estate of Sigmar Polke“ nach dem angebotenen Werk „Bikini-Mädchen mit zwei Männern“ erkundigt hatte; ein Experte stufte die Authentizität daraufhin als kritisch ein.

Spätestens da hätte der Angeklagten klar sein müssen, dass an den Werken etwas faul sein könnte. Beim dann erfolgreichen Verkaufsversuch hatte sie diese Informationen aber zurückgehalten. „Das ist Ihr Versagen“, hatte der Richter in der ersten Instanz geurteilt.

Kurze Analyse

Die damalige Begutachtung soll allerdings aufgrund von Handybildern und binnen weniger Minuten durchgeführt worden sein, wie die Angeklagte und deren Verteidiger Abdou Gabbar vorbringen, weshalb sie diese Aussagen als vernachlässigbar erachtet hätte. Die Angeklagte blieb auf dem Standpunkt, von der Echtheit der Bilder überzeugt zu sein; schließlich habe Polke ihr diese geschenkt. Zeugen berichteten tatsächlich von einer Bekanntschaft der Frau mit Polke.

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„Ich gehe auch weiterhin von der Unschuld meiner Mandantin aus“, sagt Anwalt Gabbar dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. In der ersten Instanz konnte letztlich auch durch weitere Gutachten nicht geklärt werden, ob es sich bei den Werken um Fälschungen oder Originale handelte.

Bei Echtheit der Bilder, die beschlagnahmt wurden, wäre ja gar kein Schaden beim Käufer eingetreten, so der Standpunkt des Anwalts. Nun muss der Richter in der zweiten Instanz entscheiden, ob er ebenfalls von einer vorsätzlichen Täuschung ausgeht oder der Angeklagten zubilligt, mit ehrlichen Motiven gehandelt zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt. (red)