Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Anklage erhobenHändler bot Nazi-Artikel auf Kölner Flohmarkt an

Lesezeit 2 Minuten
flohmarkt_köln_symbol

Angebot auf einem Flohmarkt

Köln – Ein Flohmarkthändler aus Köln musste sich wegen des „Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ vor dem Amtsgericht verantworten. Der 59-Jährige hatte laut Anklage das Nazi-Regime verherrlichende Schallplatten und alte Parteimagazine der NSDAP zum Verkauf angeboten. Beim Prozess sprach der Mann von einem Versehen.

Köln: Nazi-Gegenstände auf dem Flohmarkt angeboten

Die Langspielplatten „Adolf Hitler“, „Aus dem Führerhauptquartier“ und „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“ mit Reden und Liedern aus der Zeit des Dritten Reichs hatte der Händler im März auf dem Trödel am Südstadion an seinem Stand angeboten. Dazu acht Ausgaben des „Nationalblatt“, einer Propagandazeitung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).

Da auf den angebotenen Gegenständen auch Hakenkreuze zu sehen waren, klagte die Kölner Staatsanwaltschaft den Händler zudem wegen des „Verwendens von Kennzeichen“ des Nazi-Regimes an. Eine Polizistin hatte die Schallplatten und Magazine offenbar auf dem Flohmarkt gesehen und war als Zeugin in dem Verfahren geladen. Dem Angeklagten drohte eine Geld- oder sogar Haftstrafe.

Kölner Verteidigerin regt Einstellung des Verfahrens an

„Mein Mandant ist extrem weit davon entfernt, sich rechtes Gedankengut zu eigen zu machen“, sagte Verteidigerin Iris Stuff zu Beginn der Verhandlung. Mit dem Inhalt der Ware habe er sich zu keinem Zeitpunkt identifiziert. Der Angeklagte stamme aus Russland und sei Jude, führte die Anwältin aus und überreichte dem Richter einen Mitgliedsnachweis einer jüdischen Gemeinde.

Das könnte Sie auch interessieren:

Dem Angeklagten sei „eine gewisse Sammelleidenschaft“ zum Verhängnis geworden, sagte Anwältin Stuff, „er sah, dass Dinge dieser Art tausendfach im Internet angeboten werden und ging davon aus, dass er das verkaufen darf“ als Dokumente der Zeitgeschichte. Die Verteidigerin regte an, das Verfahren gegen den Angeklagten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.

Flohmarkthändler muss 600 Euro Geldauflage bezahlen

Richter Christian Sommer stimmte der Einstellung des Verfahrens zu, so auch der Staatsanwalt. Die Vorstellungen über die Höhe der Geldauflage gingen jedoch auseinander. Die Anwältin sah 300 Euro als angemessen an, der Staatsanwalt forderte einen Betrag von 600 Euro, nachdem zuvor ein Strafbefehl über 900 Euro in der Welt war, gegen den der Angeklagte Widerspruch eingelegt hatte.

Anwältin Stuff verwies auf das geringe Einkommen ihres Mandanten, der Hartz-4-Empfänger sei und sich mit den Flohmarktverkäufen lediglich 50 bis 100 Euro pro Monat dazuverdiene. Der Staatsanwalt setzte sich letztlich durch. Der Angeklagte nahm den Vorgang kopfschüttelnd zur Kenntnis – als habe er nicht verstanden, dass dadurch eine Verurteilung abwendet wurde. Und das äußerst knapp.