Der Beschuldigte hatte ein geschmackloses Bild im Internet verbreitet.
„Impfen macht frei“Bundesgerichtshof bestätigt Kölner Urteil wegen Volksverhetzung

Das Verfahren drehte sich um Volksverhetzung mit Bezug auf Corona-Maßnahmen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Mannes vor dem Kölner Landgericht bestätigt, der während der Corona-Pandemie eine geschmacklose Bildmontage veröffentlichte – sie zeigte das Tor eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug „Impfen macht frei“. Die Karlsruher Richter werten die Darstellung als Verharmlosung des Holocausts und damit als Volksverhetzung.
Köln: Geschmacklose Karikatur im Internet geteilt
Die Entscheidung betrifft einen heute 65-jährigen Mann, der im April 2020 – inmitten der ersten Welle der Covid-19-Pandemie – auf seinem Facebook-Profil eine Bild veröffentlichte, das den Eingang eines Lagers mit besagtem Schriftzug „Impfen macht frei“ zeigte – offensichtlich angelehnt an die berüchtigte Inschrift „Arbeit macht frei“ über dem Tor nationalsozialistischer Konzentrationslager.
„Das Tor flankierten zwei schwarz gekleidete, soldatisch anmutende Wächter, die jeweils eine überdimensionierte, mit einer grünen Flüssigkeit gefüllte Spritze in den Armen hielten“, so der BGH. Weiter seien zwei blumengeschmückte Bilder zu erkennen gewesen, die „einen überzeichnet dargestellten Chinesen“ sowie Microsoft-Gründer und Gesundheitsmäzen Bill Gates darstellten.
Köln: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgrichts
Untertitelt war die Bildmontage mit den Worten: „Die Pointe des Coronawitzes“. Bereits das Landgericht hatte den Vorgang als Volksverhetzung in der Tathandlungsvariante des Verharmlosens des NS-Völkermordes beurteilt und den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 4000 Euro (80 Tagessätzen zu 50 Euro) verurteilt. Dagegen war der Mann in Revision gegangen – erfolglos.
Die vom Landgericht eingehend dargelegte Wertung, die untertitelte Abbildung verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischen Juden und anderen vom nationalsozialistischen Regime verfolgten Gruppen in seinem wahren Gewicht, sei nicht zu beanstanden gewesen, urteilten die Bundesrichter.
Köln: Staatsanwaltschaft strebte höchstrichterliche Klärung an
Die Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Corona-Schutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts. Deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren und so den öffentlichen Frieden zu stören – obgleich der Angeklagte die Auswirkungen von Corona-Schutzmaßnahmen überzogen und womöglich satirisch darstellen wollte.
Tatsächlich hatten Oberlandesgerichte gleichartig gelagerte Fälle in der Vergangenheit verschieden beurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall daher direkt zum Landgericht statt zum eigentlich zuständigen Amtsgericht angeklagt, um die Frage in nächster Instanz höchstrichterlich zu klären. Dies ist mit Beschluss durch den Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: 3 StR 468/24) nun geschehen.