Die Beamten hatten Gefahr im Verzug angenommen. Der Fall wurde vor dem Kölner Landgericht verhandelt.
Häusliche GewaltKölner Polizisten brechen Tür auf – Mieter müssen Schaden zahlen

Das Kölner Landgericht musste im Fall eines Polizeieinsatzes entscheiden.
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Wer einen Polizeieinsatz auslöst, muss unter Umständen auch für entstandene Schäden haften. Das Kölner Landgericht hat in einem aktuellen Fall zwei Mieter für eine aufgebrochene Wohnungstür im Rahmen eines Vorgehens wegen häuslicher Gewalt zu Schadenersatz verurteilt. Das betroffene Ehepaar hatte vor Gericht argumentiert, ein Eingreifen der Beamten sei nicht notwendig gewesen.
Köln: Polizei nahm gravierenden Fall häuslicher Gewalt an
An einem Junitag hatte einer der Bewohner die Polizei gerufen. Sein Ehemann würde „die Wohnung auseinandernehmen“, soll der Anrufer gegenüber den Beamten geäußert haben. Den Polizisten wurde nach Eintreffen an der Anschrift nicht die Tür geöffnet, auch nicht nach lautstarkem Klopfen und Rufen. „Sie gaben sich dabei als Polizisten zu erkennen“, stellte das Landgericht fest.
Schon beim Betreten des Treppenhauses seien die Streitigkeiten deutlich zu hören gewesen, gaben die Polizisten später zu Protokoll. Erste Ermittlungen hätten somit einen „gravierenden Fall häuslicher Gewalt“ offenbart. Der Aufbruch der Wohnungstür sei im konkreten Fall aufgrund angenommener Gefahr im Verzug nötig gewesen. Diesen hätten die Beamten durch die Tür auch angekündigt.
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Köln: Ehepaar sah Eingreifen der Polizei als nicht gerechtfertigt an
Im Nachhinein spielte das Ehepaar die Brisanz des Einsatzes offenbar herunter. So wurde etwa bestritten, dass beim Anruf der Polizei von einem „Auseinandernehmen“ der Wohnung die Rede gewesen sei. Die Beamten hätten auch kein hochaggressives Gebrüll feststellen können – vielmehr sei dies angstbehaftet gewesen, da plötzlich bewaffnete Polizisten vor der Wohnung gestanden hätten.
„Die Polizeibeamten hätten plötzlich und überraschend versucht, die Türe aufzubrechen“, so hatte das Ehepaar argumentiert. Die vom Eigentümer ausgemachten Kosten von mehr als 17.000 Euro für insbesondere die kaputte Türzarge wollten die Bewohner daher nicht zahlen. Zwar folgte das Kölner Landgericht (Aktenzeichen: 32 O 77/22) grundsätzlich dem Kläger, jedoch nicht in voller Höhe.
Köln: Mieter müssen für Schäden durch Polizeieinsatz aufkommen
Für das Landgericht stand fest, dass die Mieter den Polizeieinsatz durch ihr Verhalten ausgelöst hatten. Auch hätten die damals am Einsatzort tätigen Polizeibeamten übereinstimmend von einer lautstarken Auseinandersetzung berichtet. Die Beamten hätten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme von einer Gefahrenlage ausgehen dürfen und in angemessener Weise reagiert.
Selbst wenn sich später herausstelle, dass keine tatsächliche Gefahr vorlag, sei der Einsatz rechtlich nicht zu beanstanden. In der Höhe des Schadens folgte das Landgericht dem Kläger aber nicht. Das Gutachten eines Sachverständigen habe ergeben, dass die Instandsetzung der beschädigten Tür lediglich Kosten von rund 2100 Euro verursacht habe. Mehr müssten die Mieter nicht bezahlen.