Anordnung vom RichterSchuss im Gerichtssaal – keine Konsequenzen für Kölner Polizisten

Lesezeit 2 Minuten
In einem Saal des Kölner Landgerichts wurde geschossen.

In einem Saal des Kölner Landgerichts wurde geschossen.

Der Vorfall um eine Schussabgabe bei einem Prozess hatte für Wirbel im Kölner Landgericht gesorgt.  

Die durch einen Vorsitzenden Richter angeordnete Schussabgabe im Landgericht hat zumindest für den Schützen, einen Kriminalhauptkommissar der Polizei Köln, keine dienstlichen Konsequenzen. Das teilte die Behörde dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit. Gegen Richter Harald Helmes hingegen läuft weiterhin eine interne Untersuchung. Genutzt wurde ein Schießkugelschreiber.

„Polizeibeamte benötigen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse“

Der Polizist hatte die grundsätzlich verbotene Waffe mit Platzpatronen am 24. Mai in einem Prozess um Angriffe auf Obdachlose vorgeführt – um auf Wunsch des Richters die Gefährlichkeit und die Lautstärke zu demonstrieren. Der Schießkugelschreiber stamme laut Polizei aus der „vorgehaltenen Waffensammlung“ beim Kriminalkommissariat 15, die auch waffenrechtliche Verstöße bearbeitet.

Eine Genehmigung habe der Beamte bei der Behörde vorher nicht einholen müssen. „Polizeibeamte benötigen für das Führen der Dienstwaffe sowie den dienstlichen Transport von erlaubnispflichtigen Waffen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse. Sie unterliegen nicht den für Privatpersonen geltenden Regelungen des Waffengesetzes“, so die Polizei. Das gelte auch für die erfolgte Schussabgabe.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Richter Helmes habe angeordnet, den Schießkugelschreiber samt Platzpatronen als Vergleichsgegenstand zur Veranschaulichung und gegebenenfalls auch zur Vorführung in den Saal mitzubringen. Vor dem lauten Knall, den die Waffe erzeugt hatte, sei gewarnt worden. „Durch den Vorsitzenden Richter wurde darüber hinaus die Sicherheitswache informiert“, teilt die Polizei mit.

Landgericht Köln prüft den Schussvorfall

Die Vorführung des Schießkugelschreibers habe im vorliegenden Fall allen Prozessbeteiligten die Wirkung des Tatmittels eindrucksvoll verdeutlicht. „Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr“, erklärt die Behörde. Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Polizisten durch die Schussabgabe im Gerichtssaal lägen nicht vor, „sodass es auch keinen Grund für eine interne Untersuchung gibt“.

Ein solcher Schießkugelschreiber war im aktuellen Fall vor dem Landgericht Köln die Tatwaffe.

Ein solcher Schießkugelschreiber war im aktuellen Fall vor dem Landgericht Köln die Tatwaffe.

Ob Richter Helmes die Anordnung zur Schussabgabe gegen durfte, prüft derzeit das Landgericht. Bei verschiedenen Rechtsanwälten und Bediensteten kam die Aktion dem Vernehmen nach nicht gut an. So hatte der Richter die verbotene Waffe ausgerechnet an dem Tag ins Gerichtsgebäude bestellt, als der mit Maschinenpistolen bewachte Prozess um Reemtsma-Entführer Thomas Drach lief. Zum Zeitpunkt des Schusses war Drach aber bereits zurück in der JVA Köln.

KStA abonnieren