Der 66-Jährige arbeitete auch in einem Bürgerzentrum. Nun muss er sich vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Jungen missbrauchtKinderschänder spielte in Köln jahrelang den Nikolaus

Der Angeklagte Heinz W. (66) wird von einem Wachtmeister zum Prozess im Landericht gebracht. Links: Verteidiger Jan Heeg
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Er mimte etwa 40 Jahre lang den Nikolaus, zuletzt für Veedelveranstaltungen im Rechtsrheinischen, und war für viele Menschen der „nette Onkel von nebenan“. Nun sitzt Heinz W. (66) im Landgericht auf der Anklagebank. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern. Seinen Opfern näherte sich der Mann im Rahmen seiner Tätigkeit in einem Bürgerzentrum – arglose Eltern ließen ihr Kind sogar bei ihm übernachten. Beim Prozess in Saal 5 des Kölner Justizgebäudes legte der Mann ein umfassendes Geständnis ab. Dem Angeklagten könnte nun die Sicherungsverwahrung drohen.
Kölner fertigte diverse Videoaufnahmen des Missbrauchs an
Im Januar dieses Jahres war die Polizei dem 66-Jährigen auf die Spur gekommen. Eine Razzia in dessen Wohnung brachte die Gewissheit, kurz darauf kam der Mann in Untersuchungshaft in die JVA Köln-Ossendorf. Auf Smartphone, Laptops und Speichermedien fanden die Ermittler eine große Menge an Fotos und Videos, die den schweren Missbrauch kleiner Kinder, darunter Säuglinge, zeigten. Schnell wurde klar: Einige dieser Aufnahmen waren nicht aus dem Netz heruntergeladen, sondern von dem Kölner selbst hergestellt. Der Mann war auf den Aufnahmen klar zu erkennen.

Der Angeklagte im Jahr 2012 in seiner Rolle als Nikolaus für eine Kölner Veedelsgemeinschaft.
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Aufnahmen aus dem Jahr 2014 zeigen einen Jungen, den Heinz W. laut Anklageschrift in dem Bürgerhaus missbrauchte, in dem er im Café tätig war. Der Achtjährige hatte nach der Toilette gefragt. Der Angeklagte hatte ihn dorthin begleitet und die Situation ausgenutzt. Drei weitere Videos vom Missbrauch von Jungen, deren Identität nicht ermittelt werden konnte, fanden die Ermittler auf den Speichermedien des Angeklagten. Beim Prozess gab der Mann zu, die Kinder ebenfalls auf der Toilette des Bürgerhauses missbraucht zu haben. An ihre Namen könne er sich aber nicht mehr erinnern.
Köln: Eltern ließen Kind bei dem Angeklagten übernachten
In dem Kulturzentrum hatte der Beschuldigte im Jahr 2017 auch ein Ehepaar kennengelernt und ihnen angeboten, auf ihren damals zweijährigen Sohn aufzupassen. In der Folgezeit übernachtete der Junge immer wieder bei dem „großväterlichen Freund“, wie es in der Anklageschrift heißt. Während er den kleinen Jungen, der eine Windel trug, missbrauchte, kommentierte der Angeklagte das Geschehen und gab Anweisungen. „Dann bot er ihm Schokolade an“, heißt es in der Anklageschrift. Die Staatsanwältin benötigte eine Stunde, um die Vorwürfe mit allen grausamen Details zu verlesen.
„Das, was ihm vorgeworfen wird, trifft komplett zu“, sagte Verteidiger Jan Heeg. Man wolle es den Geschädigten und den Angehörigen ersparen, im Detail vor Gericht aussagen zu müssen. Diesen Fragen wolle sich Heinz W. stellen: „Was bedeutet das für die Menschen, denen ich das angetan habe? Und: Was bedeutet das für mich selbst?“ Heeg erklärte, sein Mandant habe nach seiner Festnahme Selbstmordgedanken geäußert. Als der Anwalt das aussprach, fing der Mandant an zu weinen. „Ich kann verstehen, dass es schwer ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Jennifer Otten.
Richterin Otten sprach einfühlsam mit dem Angeklagten, konnte ihm so viele Details entlocken. „Üben Kinder eine sexuelle Anziehungskraft auf Sie aus?“, fragte sie. Die Antwort: „Es gab eine Zeit, aber davon bin ich weg. Es tut mir von Herzen leid und ich will das nie wieder machen.“ Der 66-Jährige ergänzte: „Kinder muss man schützen.“ Den Jungen, den er so oft in seiner Wohnung missbraucht hatte, „den habe ich gemocht und geliebt“. „Wie Eltern ein Kind lieben oder wie man einen Partner liebt?“, hakte die Richterin nach. „Wie man ein Kind liebt“, beteuerte der Angeklagte.
Köln: Weitere Vorwürfe dürften in neuer Anklage münden
Der Angeklagte berichtete danach von seiner Kindheit in Krefeld. Er sei das ungeliebte Kind gewesen, habe nicht in den Kindergarten gehen dürfen. Er sei ins Heim gekommen, nachdem die Mutter einen Mordanschlag auf den Vater verübt und dieser sich später umgebracht habe. In den Einrichtungen sei er selbst von älteren Jungen sexuell missbraucht worden. In Mönchengladbach habe er später als Gärtner in einer Einrichtung gearbeitet, dann als Krankenpflegerhelfer. Nach Klinikaufenthalten wegen Depressionen engagierte sich der Frührentner bei Vereinen und in der Kirchengemeinde.
Richterin Otten kündigte an, dass es bei den jetzt verhandelten Fällen nicht bleiben wird. Weitere Auswertungen hätten Hinweise auf weitere Taten ergeben, die Staatsanwaltschaft dürfte daher noch eine Anklage nachreichen. Auch gab der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte zu, dass der durch ihn betriebene Missbrauch begann, als er noch vor Jahrzehnten in Mönchengladbach gelebt hatte. Ein psychiatrischer Gutachter soll nun die Voraussetzungen für eine Maßregel beurteilen. Sollte Heinz W. als eine Gefahr für die Allgemeinheit bewertet werden, könnte er für immer weggesperrt werden.
