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Kölner LandgerichtOpfer sagt nach Messerattacke: „Ich vergebe dir, aber mein Leben ist am Arsch“

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Mario Geuenich beim ersten Prozess im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Mario Geuenich beim ersten Prozess im Kölner Landgericht

Der Angriff im Bereich des Kölner Neumarkts wurde erneut vor Gericht verhandelt.

Ein beinahe tödlich verlaufener Messerangriff im Bereich des Neumarkts war erneut Thema am Kölner Landgericht. Der Bundesgerichtshof hatte ein Urteil aus erster Instanz zwar weitgehend bestätigt. Doch die Strafe musste wegen eines Rechtsfehlers neu festgesetzt werden. Es sollte daher ein kurzer Verhandlungstag werden. Doch dann meldete sich plötzlich das Opfer zu Wort und sprach den Angeklagten direkt an. „Ich vergebe dir. Aber mein Leben ist am Arsch und beschissen“, sagte der 47-Jährige in Gerichtssaal 7 zu seinem Angreifer. „Gott segne dich. Ich bitte um eine milde Strafe.“

Köln: Messerattacke am Drogenhotspot Josef-Haubrichs-Hof

Das Landgericht musste beim neuen Prozess nicht mehr klären, was an jenem 27. April 2025 am Josef-Haubrich-Hof geschah. Die Feststellungen zum Tatgeschehen waren bereits rechtskräftig. Demnach hatte sich der 29-jährige Angeklagte innerhalb der Drogenszene in ein Streitgespräch eingemischt und war zwischen die Fronten geraten. Er habe Schläge abbekommen, wohl auch mit einem Schlagring. Im Zorn habe er dann ein Klappmesser gezogen und auf einen seiner Kontrahenten eingestochen. Er traf den Hals des Mannes, aus einer verletzten Vene schoss sofort das Blut.

Das schwerverletzte Opfer schleppte sich noch bis zum Treppenabgang der Neumarkt-Passage an der Cäcilienstraße und brach dort zusammen. Der Angreifer habe erkannt, dass der Mann ohne medizinische Hilfe sterben würde, dies jedoch billigend in Kauf genommen, hieß es im ersten Prozess seitens der Staatsanwaltschaft: „Es war ihm gleichgültig, ob der Geschädigte überlebt.“ Das Opfer habe in akuter Lebensgefahr geschwebt. Der heute 47-Jährige überstand den Angriff dank einer Notoperation. Zu den schlimmen Tatfolgen äußerte sich das Opfer nun erstmals ausführlich.

Köln: Opfer schildert im Landgericht schlimme Tatfolgen

Nach dem Angriff verlor der Mann laut den Feststellungen der Gerichtsmedizin rund 1500 Milliliter Blut. Drei Tage lag er in der Uniklinik im künstlichen Koma. Danach kam der Mann in die HNO‑Abteilung. Später wurde noch eine Lungenembolie festgestellt. Der Schnitt am Hals sei zwar verheilt, doch die sichtbare Narbe schmerze und ziehe ständig. Vor allem bekomme er kaum noch Luft. „Als würde man erwürgt werden und könnte sich nicht wehren“, so beschrieb es der Nebenkläger. Auch könne er kaum Treppen steigen. Er brauche nun dringend eine Kur in einer Lungenklinik.

Auch psychisch komme er nicht zur Ruhe. „Ich weiß nicht, wie ich weiterleben soll“, so der 47‑Jährige. Er habe Angst vor Menschen und große Schlafprobleme. „Das ist ein schrecklicher Trip, der nicht zu Ende geht.“ Um die Folgen auszuhalten, trinke er Bier. Dabei habe er sich ein neues Leben aufbauen wollen. Vor dem Messerangriff sei er zwar gerade aus dem Gefängnis entlassen worden, habe in der JVA aber gearbeitet und 5000 Euro verdient. Damit habe er seiner Tochter zum 19. Geburtstag den Führerschein bezahlen wollen. Dazu sei es nicht gekommen. Er lebe seitdem auf der Straße.

Kölner Landgericht mindert Haftstrafe nur geringfügig

Der Angeklagte erklärte, er habe sich gewehrt und niemanden töten wollen. Verteidiger Mario Geuenich sagte, sein Mandant sei grundsätzlich friedliebend, an diesem Tag aber „sicher nicht Herr seiner Sinne“ gewesen. Die Tat sei aus einer affektiven Erregung heraus geschehen. „Ich bereue es wirklich“, so der Angeklagte. Er habe in der Haft viel nachdenken können und keinen Alkohol und keine Drogen mehr genommen; schnell habe er auch das Methadon absetzen können. Der gebürtige Syrer erklärte, er wolle Frau und Kinder nach Deutschland nachholen und ein normales Leben führen.

„Gott ist sein Richter, nicht ich“, hatte der Geschädigte geäußert. „Uns gibt es aber auch noch“, schaltete sich da der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg ein. Seine Kammer verhängte vier Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Totschlags und damit zwei Monate weniger als in der ersten Instanz. Entschuldigung, Reue und die Vergebung des Opfers wirkten strafmildernd. Dagegen sprachen die Gefährlichkeit des Messerstichs und die Vorstrafen des Angeklagten. Opfer-Anwältin Eva Kuhn zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Sie werde nun eine Opferentschädigung beantragen.