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ProzessGutachter bescheinigt dem Mörder aus Leverkusen eine schwere psychische Störung

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Der Eingang zum Landgericht und Amtsgericht auf dem Gelände des Justizzentrum Köln Luxemburger Straße

Der Mordprozess vor dem Kölner Landgericht gegen einen Mann aus Opladen neigt sich dem Ende zu.

Der 34-Jährige war offenbar nicht bei Sinnen, als er in Opladen auf seine Freundin einschlug.

Der Mann, der am 21. November vorigen Jahres seine Freundin auf bestialische Weise umbrachte, wird wohl nicht ins Gefängnis kommen. Sondern auf unabsehbare Zeit in die Psychiatrie. Das jedenfalls empfiehlt Martin Kramps. Der forensische Psychiater aus Düsseldorf hat sich seit Beginn des Prozesses gegen Christos F. (Name geändert) am intensivsten mit dem Angeklagten befasst. Das erste Mal hatte er ihn Ende April in der psychiatrischen Klinik Bedburg-Hau untersucht, das zweite Mal Mitte Juli, als der Prozess vor dem Kölner Landgericht schon angefangen hatte.

Kramps kommt zu dem Ergebnis, dass der 34 Jahre alte Mann unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, die äußerst komplex ist. Die Krankheit sei derart stark ausgeprägt, dass er bei der Tat nicht mehr Herr seiner selbst gewesen sei: „Die Steuerungsfähigkeit war aufgehoben.“ Das sei „sicher“, so der Psychiater.

Der Mann, der die Tat kurz nach Beginn des Prozesses vor der 5. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht gewissermaßen zugegeben, aber auch behauptet hatte, sich „an nichts mehr erinnern zu können“, stand unter Drogen und Alkohol. Wie sehr, lasse sich aber „nicht seriös“ beziffern, so der Gutachter. Das liegt unter anderem daran, dass niemand weiß, wann die vier Jahre jüngere Freundin tatsächlich gestorben ist. Denn zu dieser Zeit war Christos F. mit der Frau allein in seiner Wohnung am Wupperufer in Opladen.

Unzweifelhaft ist aber, dass er die Frau in unfassbarer Weise zugerichtet hatte. Psychiater Kramps sprach am Dienstag von „Übertötung“.

Komplette Realitätsverweigerung

Der Täter indessen war tagelang davon überzeugt, dass seine Freundin noch lebe. Eine komplette Realitätsverweigerung. Erst sechs Tage nach der Tat ließ er sich von der Polizei im Park gegenüber festnehmen. Auch da war er noch der Meinung, dass die Frau am Leben sei. „Er ist ein Meister der Verdrängung“, so Psychiater Kramps. Das gelte nicht nur mit Blick auf die furchtbare Tat.

Das Persönlichkeitsbild des Angeklagten, das der Gutachter über den gesamten Vormittag zeichnete, war das eines Menschen, der spätestens mit seiner Aufnahme in ein Kinderheim traumatisiert wurde. Der Vater früh gestorben, die inzwischen ebenfalls verstorbene Mutter offenbar mit der Erziehung ihrer beiden Söhne überfordert. Während Christos F. von einer „tollen Mutter“ gesprochen habe, lautete die Zusammenfassung dennoch: „Scheiß-Kindheit“. Die Schule habe er noch abgeschlossen, die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann allerdings nicht. Danach zog der junge Mann in Deutschland herum, bis er 2012 in Leverkusen landete. Zunächst hatte er noch ein paar Aushilfsjobs, zuletzt aber „vom Amt gelebt“. Und immer mehr getrunken und gekifft.

Eine ambulante Therapie ist riskant bis unmöglich.
Martin Kramps, psychiatrischer Gutachter

Beziehungen zu Frauen hat es immer wieder gegeben, aber keine verlief glücklich. Eher war es so, dass die Freundinnen schnell zusahen, dass sie Abstand gewinnen. Mehr als eine Begegnung beschäftigte am Ende die Justiz. Am Dienstag kam eine weitere Episode dazu: Peter Koerfers, der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, führte das Urteil einer Kollegin vom Amtsgericht Köln ein. Es bezog sich auf eine Märznacht im Jahr 2014. Da hatte sich Christos F. im McDonald’s am Rudolfplatz einer jungen Frau genähert, die das ebenfalls nicht wollte. Als sich ein anderer Gast einmischte, habe er diesen verprügelt. Und einen Polizisten als „Nazi“ beschimpft.

Später wurde es noch sehr viel schlimmer. Zuletzt vor gut zwei Jahren, als er den Vater einer Freundin in Opladen so schwer verletzte, dass er mehrmals reanimiert werden musste und bleibende Schäden davon trug.

Auch vor dem Hintergrund dieser Tat scheidet für Gutachter Kramps eine ambulante Therapie aus. Das sei „riskant bis unmöglich“. Wie die Kammer von Peter Koerfers das sieht, wird sich noch zeigen. Beim nächsten Mal werden die Plädoyers im Mordprozess gehalten.