Im Prozess um den Verkauf von Schrottimmobilien geht es jetzt um Zahlen und Werte.
ProzessMutmaßliche Immobilienbetrüger aus Leverkusen ziehen in die Gutachterschlacht

Blick auf das Logo des Kölner Landgerichts
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Im Prozess um den millionenschweren Immobilienbetrug, der vier Männern und einer Frau vorgeworfen wird, geht es jetzt um Zahlen. Wichtige Zahlen, denn aus den Ermittlungen zweier Immobiliengutachter berechnet sich bisher die Höhe des Schadens.
Sieben Gebäude nahm die 28. Große Strafkammer am Kölner Landgericht unter Vorsitz von Martin Lamsfuß am Montag unter die Lupe. Es ging um die tatsächlichen Werte und das, was die Angeklagten – so die Anklage – ahnungslosen Käufern verlangt und eingenommen hatten. Die Differenzen waren teils enorm: Ein gut 400 Quadratmeter großes Haus mit vier Wohnungen in Marl sollte 650.000 Euro wert sein. Tatsächlich wären 74.000 Euro angemessen gewesen, meint Gutachter Björn Haack: Nur zwei der vier Wohnungen waren vermietet, und das auch nur zu einem Preis von rund vier Euro pro Quadratmeter. Allein das mindere den Wert stark, hieß es vor Gericht. Das Haus sei außerdem extrem sanierungsbedürftig gewesen. Dazu kommt, dass längst nicht die gesamte angegebene Fläche überhaupt in einem vermietbaren Zustand war, so der Fachmann.
Die Differenzen gehen in die Millionen
Bei einem Haus in der Innenstadt von Viersen war die Differenz nach seinen Berechnungen nicht ganz so eklatant. Allerdings ist der Betrag viel höher. Dort wären statt der aufgerufenen 2,5 Millionen nur 1,1 Millionen Euro angemessen gewesen. Bei einem Zwei-Familien-Haus in Recklinghausen zog der Gutachter von 582.000 gut 100.000 Euro ab, bei einem Neun-Parteien-Gebäude in Dorsten, das angeblich 1,4 Millionen Euro wert war, sah er zwischen Soll und Ist nur rund 140.000 Euro. Bei zwei größeren Gebäuden in Essen und Marl hatte Haack jeweils gut eine Million Euro abgezogen. In einer vergleichbaren Größenordnung fällt die Differenz in einem Krefelder Haus aus.
Aber sind die Zahlen zutreffend? Aus Sicht der Angeklagten und ihrer Verteidiger nicht. Sie versuchten, vor Gericht die Systematik der Wertermittlung anzugreifen. Dabei ging es unter anderem darum, dass die Zahlen, die am Montag dargelegt wurden, auf Annahmen eines weiteren Gutachters beruhen. Die Schnittstellen der Expertisen erklärte Haack am Montag zwar detailliert – dennoch bleiben Fragen.
Letzten Endes haben wir eine Marktfähigkeit des Kaufpreises geprüft
Für Haack ist die Sache klar. „Letzten Endes haben wir eine Marktfähigkeit des Kaufpreises geprüft.“ Grundlage dafür seien unter anderem die jeweiligen Grundstücksmarktberichte gewesen, die jedes Jahr von den Gutachterausschüssen der Kommunen veröffentlicht werden. Diesen Gremien wird jeder Immobilien-Kaufvertrag in einer Stadt gemeldet. Eine valide Grundlage für die Ermittlung von Immobilienwerten: Schließlich finden in den Berichten keine von Maklern aufgerufenen Preise Niederschlag, sondern tatsächlich gezahlte. Einziger Unsicherheitsfaktor: Schwarzgeld, das an den Notaren vorbei fließt.
Diskutabel sind allerdings – zumindest aus Sicht des Hauptangeklagten, der in Untersuchungshaft sitzt – ein paar Annahmen, die getroffen wurden. Kann man für einen Keller, der mal Tresorraum war und so wahrscheinlich nicht vermietet werden kann, einen fiktiven Preis ansetzen? Für wie lange und wie hoch darf der sein?
Etwas mehr Details wünscht sich die Verteidigung bei allen begutachteten Objekten. Außerdem weitere fiktive Berechnungen unter anderen Annahmen als denen, die Haack getroffen hat. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige will Material nachliefern. Dazu braucht er allerdings Zeit. Was aber kein Problem ist: 14 Verhandlungstage sind vor dem Kölner Landgericht angesetzt. Vor Ende Oktober wird kein Urteil fallen.
