Vater hatte im Kölner Landgericht unter Tränen im Zeugenstand ausgesagt.
Eigene Familie terrorisiertKölner will Bewährung, doch Richter hat andere Meinung

Der Angeklagte mit Verteidigerin Anne Kieven beim Prozessauftakt im Landgericht Köln
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Der Vater hatte im Gerichtssaal geweint und über seinen Sohn gesagt: „Er hat ein gutes Herz.“ Nun hat das Kölner Landgericht den 23-jährigen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zugleich ordnete die Strafkammer die Unterbringung des Mannes in der geschlossenen Psychiatrie an. Richter Jan Orth begründete die Entscheidung damit, dass der Angeklagte keine Krankheitseinsicht zeige. Er gilt als gefährlich; die Einweisung sei unausweichlich. Wann und ob der Beschuldigte wieder auf freien Fuß kommt, entscheiden nun vor allem Ärzte.
Köln: Vater sagte unter Tränen im Zeugenstand aus
Am ersten Verhandlungstag hatte der 61-jährige Vater trotz seines Zeugnisverweigerungsrechts ausgesagt. „Mein Sohn ist krank und ich möchte, dass ihm geholfen wird“, hatte er erklärt. Zugleich berichtete er, Angst vor seinem Sohn zu haben. Er habe ihn früher als „brav, höflich und hilfsbereit“ erlebt. Tief in seinem Inneren sei der Sohn noch immer ein guter Junge, sagte der Vater unter Tränen. Doch die Vorwürfe wogen schwer: Der Mann wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchter Erpressung verurteilt.
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Vorfälle in der elterlichen Wohnung in Humboldt-Gremberg. In der Nacht zum 31. März soll der Sohn dort randaliert, einen Schrank umgeworfen und Kabel aus der Wand gerissen haben. Er bedrohte laut Anklageschrift seinen Vater mit dem Tod. Eine volle Glasflasche mit Knoblauchsoße traf den 61-Jährigen am Hinterkopf; er erlitt eine Schwellung und musste in einer Klinik behandelt werden. Der Sohn soll anschließend in der Küche vergeblich nach Messern gesucht haben – doch der Vater hatte die Werkzeuge vorsorglich versteckt.
Köln: Anwältin beantragte milde Bewährungsstrafe
Mit der Scherbe eines zu Bruch gegangenen Spiegels habe der Sohn laut Urteil vorgehabt, den Vater zu töten. Schließlich habe er angekündigt, sich eine Schusswaffe zu besorgen und den Vater von einem Obdachlosen, den er engagieren wolle, erschießen zu lassen. Wenig später hatte der Vater ein Kontaktverbot beim Familiengericht erwirkt. Doch der Sohn hatte laut Landgericht gegen die Anordnung verstoßen und weitere Todesdrohungen ausgesprochen; einmal, nachdem der Vater nicht sofort eine Taxirechnung für seinen vor dem Wohnhaus tobenden Sohn bezahlt hatte.
Verteidigerin Anne Kieven hatte dagegen eine milde Freiheitsstrafe mit Bewährung beantragt. Eine gefährliche Körperverletzung sei nicht erwiesen. So habe der Mandant die Glasflasche nicht gezielt in Richtung des Vaters geworfen, sondern aus der Wut heraus einfach durch den Raum. „Er wollte den Vater nicht treffen“, hieß es. Ein Versehen und damit eine mögliche fahrlässige Körperverletzung nahm das Gericht aber nicht an. Die Verteidigerin hatte zudem erklärt, dass der Angeklagte keine Messer habe einsetzen wollen. Ein Tötungsvorsatz habe zu keinem Zeitpunkt bestanden.
Kölner Angeklagter: „Ich habe gelernt, meine Wut zu kontrollieren“
Der Konsum von Cannabis und Kokain habe die Ausbrüche begünstigt. „Es tut ihm leid, dass er seine Familie derart terrorisiert hat“, hatte die Anwältin erklärt. Unter ihm gelitten hatten nicht nur die Eltern, sondern auch seine sechs jüngeren Geschwister. Kieven: „Er hat eingesehen, dass die Drogen ihn zu einem anderen Menschen machen und er möchte auch im Rahmen einer Therapie an sich arbeiten.“ Eine Unterbringung in der Psychiatrie – ein Gutachter hatte von einer drogenindizierten Psychose gesprochen – sei laut Anwältin nicht nötig. Sinnvoller wäre eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Auch diese mögliche Maßnahme könne man zunächst zur Bewährung aussetzen.
„Ich habe gelernt, meine Wut zu kontrollieren, und ich möchte keine Drogen mehr nehmen“, hatte der Beschuldigte beim Prozessauftakt geäußert. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er seine verschriebenen Medikamente nehme, antwortete der 23-Jährige: „Ja, aber ich brauche die nicht, die machen mich schlapp und müde.“ Er habe diese auch nur verschrieben bekommen, da es Auseinandersetzungen mit Mitpatienten gegeben habe – „mit denen komme ich nicht klar.“ Den Angeklagten hatte das Gericht bereits vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Beim dazu nötigen Anhörungstermin war der Beschuldigte ausgerastet. Dafür hatte er sich entschuldigt.
