Alleinerziehender VaterKölner Kioskverkäufer vergewaltigt Stammkundin – und bekommt Bewährung

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Der 36-jährige Angeklagte mit Verteidiger Thomas Gros beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der 36-jährige Angeklagte mit Verteidiger Thomas Gros beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der Mann war dem Opfer in ein Hotel in der Innenstadt gefolgt.

Mit einer milden Bewährungsstrafe endete vor dem Landgericht Köln das Strafverfahren gegen einen Kioskverkäufer, der eine Stammkundin in einem Hotel in der Innenstadt geschlagen und vergewaltigt hat. Der Mann hatte beim Prozessauftakt über Verteidiger Thomas Gros ein umfassendes Geständnis abgelegt. Auch hatte er bekundet, alleinerziehender Vater eines Kindes im Grundschulalter zu sein.

Kölner Kioskverkäufer folgte Kundin ins Hotel

Fünf Jahre hatten sich Täter und Opfer bereits gekannt. Immer wieder hatte die frühere Sozialarbeiterin Kaffee im Kiosk des Angeklagten getrunken. Am Tattag hatte sie sich wegen einer vorangegangenen Feier ein Hotelzimmer genommen – und dem Mann davon berichtet. Der hatte das offenbar als Aufforderung verstanden und tauchte später bei der Geschädigten vor dem Zimmer auf.

Die Frau soll sich etwas überrumpelt gefühlt, noch Küsse zugelassen haben. Weitere Intimitäten lehnte sie laut Anklage aber kategorisch ab. Das habe der Mann nicht akzeptiert. Wie der 36-Jährige zugab, stieß er die Geschädigte gegen eine Wand und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht, als diese zum Handy griff. Danach vollzog er gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr.

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Köln: Täter entschuldigte sich im Gerichtssaal

„Er ging zunächst von einvernehmlichem Sex aus, aber sie hat deutlich gemacht, dass sie diesen nicht will“, hatte Verteidiger Gros für seinen Mandanten erklärt. Der Mann sei nach der Tat nach Hause gegangen und habe dort auf die Polizei gewartet. Er habe fest mit einer Anzeige gerechnet. Tatsächlich hatte die Frau sich sofort an die Rezeption des Hotels gewandt. Die Mitarbeiter tätigten den Notruf.

Das Geständnis im Prozess bezeichnet Opfer-Anwältin Eva Kuhn als authentisch. Es habe der Mandantin eine strittige Vernehmung erspart. Diese hatte große Angst davor, dass man ihr nicht glauben würde. Anschauen wollte die Geschädigte den Täter während ihrer Aussage im Gerichtssaal nicht. Sie blickte nur in dem Moment zu dem Mann hinüber, als dieser sich persönlich entschuldigte.

Täter-Opfer-Ausgleich mit 10.000 Euro Schmerzensgeld

Verteidiger Gros hatte berichtet, dass die Tochter des Angeklagten völlig allein wäre, würde sein Mandant ins Gefängnis müssen. Denn die Mutter sei schwer erkrankt. Auch das könnte am Ende einen Ausschlag für das milde Urteil von zwei Jahren Haft auf Bewährung gegeben haben. Der Kioskverkäufer war zudem nicht vorbestraft. Auch zahlt er 10.000 Euro an Schmerzensgeld.

„Wir akzeptieren das Urteil“, sagt Anwältin Kuhn, die den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich mit der Geldzahlung mit ausgehandelt hatte. Der Mandantin sei es nicht um eine Gefängnisstrafe gegangen, „sondern darum, dass der Angeklagte die Verantwortung für seine Tat übernimmt“. Eine Haftstrafe ohne Bewährung hatte hingegen die Staatsanwaltschaft gefordert. Dem war das Gericht nicht gefolgt.

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