„Strafen betreffen arme Menschen“Fürs Schwarzfahren gibt es in Köln künftig keine Strafanzeige mehr

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Zu sehen ist eine Fahrkartenkontrolleurin, die mit einem elektronischen Lesegerät in einer U-Bahn den Fahrschein eines Fahrgastes kontrolliert.

Eine Fahrkartenkontrolleurin kontrolliert mit einem elektronischen Lesegerät in einer U-Bahn den Fahrschein eines Fahrgastes. (Symbolbild)

Eine Strafanzeige wird erstattet, wenn jemand in Köln dreimal binnen eines Jahres oder viermal innerhalb von zwei Jahren ohne Ticket erwischt wird.

Schwarzfahren wird in Köln künftig nicht mehr angezeigt – das hat der Stadtrat am Donnerstagmittag beschlossen. Demnach soll die KVB ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge wegen „Beförderungserschleichung“ – also Fahren ohne Fahrschein – erstatten.

„Eine lange Geschichte kommt in Köln zu einem guten Ende“, sagte Manfred Richter (Grüne). Die Lebensverhältnisse von bislang Betroffenen würden dadurch verbessert, die Strafvollzugsanstalten entlastet.

Justizminister Buschmann will Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit machen

Grüne, SPD, Linke, FDP und Volt hatten sich in einem gemeinsamen Antrag, auf Initiative der FDP, für straffreies Schwarzfahren ausgesprochen. Hintergrund sind die Pläne des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP), der Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit degradieren will. Das hatte er Ende November angekündigt.

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Laut Antragstext sitzen aktuell in Deutschland rund 1000 Menschen im Gefängnis, weil sie ihre zuvor verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnten. Sollte Schwarzfahren nun nicht mehr zur Anzeige gebracht werden, würde das laut Richter nicht dazu führen, dass nun alle ohne Fahrschein fahren. „Es ruft doch niemand: Hurra, ich fahre jetzt ohne Fahrschein, weil ich dafür nicht mehr ins Gefängnis komme! Schwarzfahren bleibt nicht folgenlos, sondern das Bußgeld wird mit zivilrechtlichen Mitteln eingetrieben.“

Einkommensschwache Menschen können die Geldstrafen nicht zahlen

Lukas Lorenz (SPD) hält Schwarzfahren zwar für „kein Bagatelldelikt“, sagt aber: „Von den Strafen sind hauptsächlich arme Menschen betroffen. Wir wollen keine Gesellschaft der Vorbestraften wegen Kleinstdelikten.“ Güldane Tokyürek (Linke) ergänzte: „Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Instrument der Diskriminierung von einkommensschwachen Menschen, die nicht in der Lage sind, die hohen Geldstrafen zu bezahlen.“ Dazu komme die Belastung für die Steuerzahler: Jeder Hafttag koste diese rund 150 Euro.

CDU und AfD stimmen dagegen

Volker Görzel (FDP), führte die Belastung des Justizsystems durch die Verfolgung von Schwarzfahren aus: „Unsere Justiz wird entlastet, wenn keine Hauptverfahren mehr durchgeführt werden. Dazu geht es uns um Gerechtigkeit. Wer ohne Parkschein parkt, bekommt ein Knöllchen von 15 Euro. Wer vom Rudolfplatz bis zum Chlodwigplatz ohne Fahrschein fährt, soll ins Gefängnis? Das ist nicht gerecht!“ Manuel Froh (Volt) sagte: „Schwarzfahrer werden schwerer bestraft, als Menschen, die angetrunken Auto fahren.“

Gegen den Antrag stimmten CDU und AfD. Felix Spehl (CDU) sieht in dem Beschluss „einen fragwürdigen Umgang mit Bundesrecht“. Denn der Paragraf 265a, der das Fahren ohne Fahrschein im Strafgesetzbuch regelt, sei nach wie vor in Kraft. Dazu würden die KVB-Mitarbeiter bereits jetzt „im Einzelfall prüfen, wann eine Anzeige verhältnismäßig ist und wann nicht.“  Laut KVB wird eine Strafanzeige erstattet, wenn jemand in Köln dreimal binnen eines Jahres oder viermal innerhalb von zwei Jahren ohne Ticket erwischt wird.

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