Nun droht GefängnisRichter will Skandal-Freispruch vom Kölner Amtsgericht korrigieren

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Die drei Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Das Kölner Landgericht will einen als skandalösen bewerteten Freispruch des inzwischen versetzten Amtsrichters Frank Altpeter in einem Verfahren um Raub, Entführung und Körperverletzung korrigieren und die drei Angeklagten verurteilen. Das deutete der Vorsitzende Richter Thomas Beenken beim nunmehr sechsten Verhandlungstag im Berufungsverfahren auf Nachfrage der Verteidigung ganz offen an.

Kölner Berufungsrichter deutet Verurteilung an

„Ich kann mal so sagen, wir haben einen Hinweis erteilt und ich könnte mir denken, dass es dabei bleibt“, hatte Beenken in Saal 112 des Kölner Justizgebäudes geäußert. Im angesprochenen rechtlichen Hinweis hatte der Richter erklärt, dass den Angeklagten eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung droht und damit auch eine Haftstrafe.

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Der Nebenkläger Waseem M. (27) mit seiner Anwältin Eva Kuhn.

Den drei Beschuldigten im Alter zwischen 27 und 31 Jahren wird vorgeworfen, einen ehemaligen Arbeitskollegen in Niehl in ein Auto gezerrt, mit einem Gurt fixiert und geschlagen zu haben. Weitere Schläge und auch Tritte sollen nach der Ankunft auf der Keupstraße in Mülheim erfolgt sein. Dass dem Opfer Waasem M. (27) danach Wertsachen fehlten, hatte die Anklage als Raub gewertet.

Verteidiger: „Sie können mich hier nicht verarschen!“

Bei seiner Zeugenaussage hatte der Geschädigte im Landgericht aber eingeräumt, den mutmaßlichen Diebstahl von Geld und Handy nicht direkt beobachtet zu haben. Insoweit hatte er die Angeklagten vom Raubvorwurf entlastet. Allein auf den Vorwurf der gemeinschaftlich begangenen und damit gefährlichen Körperverletzung stehen aber bereits mindestens sechs Monate Gefängnis.

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Verteidiger Roland Rautenberger aus Essen, der einen erneuten Freispruch erreichen will, kommentierte mutmaßliche Widersprüche in der Aussage des Opfers in dessen Richtung mit den Worten: „Passen Sie mal auf, Sie können mich hier nicht verarschen!“ Woraufhin Richter Beenken eingriff und sagte: „Moment mal, so etwas wollen wir hier nicht.“

Richter aus erster Instanz aus Strafbereich versetzt

Rautenberger kritisierte abermals, dass auch die Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz den dort ergangenen Freispruch zunächst abgesegnet hatte, um dann einen Tag später doch noch Berufung einzulegen – nachdem Kölner Medien über den Fall berichtet hatten. Staatsanwältin Eva Ricken kündigte an, dass die Anklagebehörde diesmal sicher keinen Freispruch beantragen werde.

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Der inzwischen aus dem Strafbereich versetzte Richter Frank Altpeter sprach das Urteil in erster Instanz.

Das Urteil des Amtsgerichts vom 15. Januar vergangenen Jahres hatte der langjährige Richter Frank Altpeter (62) ohne Plädoyers und Beratung mit seinen Schöffen mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ gesprochen und damit gegen die Strafprozessordnung verstoßen. Zuvor hatte er einen unwilligen Zeugen nicht weiter vernommen. Gegen Altpeter wurde inzwischen eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Er ist nicht mehr im Strafbereich tätig.

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