Der Unfallverursacher musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Tödlicher Unfall in KölnLkw-Fahrer kann sich Tragödie nicht erklären – Gutachter mit eindeutiger Meinung

Bei dem Verkehrsunfall am Sülzgürtel wurde eine Fahradfahrerin getötet.
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Er transportierte abgetragene Erde von einer Baustelle im Bereich der Uniklinik, war auf dem Weg nach Lind. Am Sülzgürtel passte der Fahrer eines Sattelzuges für einen Augenblick nicht auf – und überfuhr eine Radfahrerin. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich der 53-jährige Kraftfahrer am Freitag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Wirklich zugeben wollte er seine Schuld nicht.
Köln: Fahrradfahrerin am Sülzgürtel von Sattelzug überrollt
Die 63-jährige Diplom-Heilpädagogin war gerade auf dem Rückweg von einem Klientengespräch zu ihrem Zuhause in Klettenberg, als am Sülzgürtel an der Kreuzung zur Luxemburger Straße die Tragödie passierte. Die Frau befand sich offenbar am sogenannten Schutzstreifen für Fahrradfahrer vor dem wartenden Autoverkehr. Versetzt hinter ihr muss sich der Angeklagte mit dem Lkw befunden haben.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Oliver Kleine im Kölner Amtsgericht
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Als die Ampel für die Verkehrsteilnehmer auf Grün sprang, fuhr die Radfahrerin den Ermittlungen zufolge weiter geradeaus den Gürtel entlang. Der Kraftfahrer wollte auf die Luxemburger Straße abbiegen. Hier kam es zur Kollision. Die 63-Jährige hatte nach den Ausführungen der Gerichtsmedizin überhaupt keine Überlebenschance. Der Sattelzug hatte unter anderem den Kopf der Frau überrollt.
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Köln: Angeklagter kann sich Geschehen nicht erklären
Der Vorfall vom April 2024 an sich sei natürlich nicht zu bestreiten, sagte Verteidiger Oliver Kleine beim Prozess in Saal 17 des Kölner Justizgebäudes. Aber: „Keinem hier im Saal geht es schlechter als meinem Mandanten“, sagte Anwalt Kleine – offenbar in Unkenntnis darüber, dass eine gute Freundin und Arbeitskollegin der Getöteten die Gerichtsverhandlung vom Zuschauerbereich aus verfolgte.
„Mein Mandant kann sich das Geschehen nicht erklären“, sagte der Verteidiger. Seit 30 Jahren ist der Mann als Kraftfahrer tätig. „Er kennt doch die Aufkleber, die auf den toten Winkel hinweisen, und er fährt immer sorgfältig“, so der Anwalt. Natürlich sei es zu dem Unfall gekommen. Abnicken wolle der 53-Jährige die Anklagevorwürfe aber nicht, sondern zunächst das Verkehrsgutachten abwarten.
Köln: Kraftfahrer akzeptiert Geldstrafe
Doch das Gutachten des renommierten Verkehrssachverständigen Alexander Wiek kam zu einem eindeutigen Ergebnis. Der Unfall sei vermeidbar gewesen. Entweder hätte der Lkw-Fahrer den Radverkehr durch die Rückspiegel beobachten müssen. „Oder er hätte, wenn er sich an der Kreuzung unsicher war, einfach stehenbleiben müssen“, so Wiek. Dann wäre genug Zeit gewesen, zu reagieren.
Amtsrichterin Sabine Abendroth verhängte eine 4500-Euro-Geldstrafe (100 Tagessätze zu je 45 Euro). Gerade an dem wuseligen Sülzgürtel mit Kreuzung und Bahnschienen müsse man besondere Vorsicht walten lassen, sagte sie in der Urteilsbegründung. Strafmildernd wertete sie unter anderem die Tatsache, dass der Lkw-Fahrer nicht vorbestraft war. Er akzeptierte die ausgeurteilte Strafe.

