FreispruchMutmaßliche Vergewaltigung einer Praktikantin ließ sich nicht beweisen

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Symbolbild

Köln – Mit einem Freispruch ist am Montag der Prozess gegen einen Mann zu Ende gegangen, der angeklagt war, im August 2017 im Umfeld der Computerspielemesse Gamescom eine damals 14 Jahre alte Schüler-Praktikantin vergewaltigt zu haben. „Wir haben nicht festgestellt, dass es keine Vergewaltigung gab, sondern wir wissen nicht, was stattgefunden hat“, sagte die Amtsrichterin. „An Spekulationen beteiligt sich das Gericht nicht.“

Der 25-Jährige ist Geschäftsführer einer Firma, die Fan-Artikel von Youtube-Stars vertreibt. Die „objektive Spurenlage“ hat nach den Worten der Richterin lediglich bestätigt, dass es zu „irgendeinem sexuellen Kontakt“ gekommen sei, was der Angeklagte zunächst bestritten hatte. Die 14-Jährige habe sich anders als bei der Polizei „nicht besonders detailreich“ eingelassen. Dafür gebe es mehrere mögliche Gründe. Entweder sei das Mädchen traumatisiert, als Pubertierende „peinlich berührt“, wenn es über sexuelle Kontakte sprechen solle, oder aber die Aussage bei der Polizei „entspricht schlicht nicht den Tatsachen“.

Mit 14 Jahren war das Mädchen seinerzeit gerade so alt, dass einvernehmliche sexuelle Handlungen mit ihm nicht grundsätzlich strafbar waren. Anhaltspunkte dafür, dass der Jugendlichen die „Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ gefehlt habe, gebe es nicht, sagte die Richterin, auch nicht für einen „Missbrauch von Schutzbefohlenen“, der irgendeine Art von Obhutsverhältnis voraussetzt. Am Rande des Prozesses waren Mutmaßungen zu hören, die Strafanzeige sei lanciert worden, um dem Firmeninhaber geschäftlich zu schaden. 

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