Die Politikerinnen und Politiker wollen, dass die Fläche für andere Zwecke verwendet wird.
Wohnnutzung bevorzugtPolitik lehnt überraschend Hotel-Pläne für prominente Baulücke ab

Die Baulücke in der Richard-Wagner-Straße
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Überraschende Entscheidung zu Kölns wohl prominentester Baulücke: Die Kölner Politikerinnen und Politiker haben die Pläne für einen Hotel-Neubau an der Richard-Wagner-Straße 6 bis 10 am Donnerstag mehrheitlich abgelehnt.
Der zuständige Liegenschaftsausschuss des Rates bittet die Verwaltung „erneut mit dem Eigentümer ins Gespräch zu gehen, mit dem Ziel, eine Wohnnutzung zu verwirklichen“. Zuvor hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass sie keinen rechtlichen Einfluss habe auf die Nutzung des Areals. Maria Helmis-Arend, SPD-Ratsmitglied für die Innenstadt, sagte: „Innenstadtflächen wie diese sind für die Stadtentwicklung zu wertvoll, um sie allein Profitinteressen zu opfern. Jetzt entsteht hier etwas, das wirklich gebraucht wird: Wohnungen für die Menschen in Köln.“
Wie berichtet, wollte ein Investor in der seit Jahrzehnten offenen Baulücke nur 300 Meter vom Rudolfplatz entfernt ein Hotel errichten. Dafür müssen die bisherigen Besitzer aber zunächst das Areal verkaufen. Die Stadt schrieb im Juni: „Die Gespräche sind so weit gediehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Finalisierung der Verhandlungen zu einem Exklusivvertragsverhältnis unmittelbar bevorsteht.“
Köln: Erben des Eigentümers zahlten 1,8 Millionen Euro Strafe
Die schmale Baulücke mit der Hausnummer 6 ist vor allem dadurch bekannt, dass der 2022 verstorbene Eigentümer Eberhard Stöppke und seine Erben mittlerweile 1,8 Millionen Euro Strafe bezahlt haben, weil sie auf dem Grundstück nichts gebaut haben – obwohl sie dazu vertraglich gegenüber der Stadt verpflichtet sind. Die Erben wollen das Areal, die Hausnummer 6, 8 und 10 an einen Investor verkaufen.
Das Problem ist, dass diese Innenstadt-Flächen kaum ausgenutzt sind. Das sogar gänzlich unbebaute Grundstück mit der Nummer 6 gehörte einst der Stadt Köln, die es aber 1996 mit der Verpflichtung verkaufte, dass dort gebaut werden muss: ein Wohn- oder Geschäftshaus.
Entstehen sollte nach den Plänen des Investors nun ein Hotel mit sieben Geschossen und Tiefgarage. Die Verwaltung sprach von einer sinnvollen und wirtschaftlichen Nutzung. Der Liegenschaftsausschuss sollte schon am 16. Juni den Bedingungen zustimmen, die die Verwaltung mit den Erben ausgehandelt hatte. Er ist zuständig, weil noch immer die vertragliche Bauverpflichtung für das einst städtische Grundstück besteht.
Die ausgehandelten Bedingungen waren, dass die Bauverpflichtung auf alle drei Grundstücke ausgeweitet wird, statt nur Wohnen oder Geschäfte auch ein Beherbergungsbetrieb möglich wird und bis Ende 2031 das neue Hotel stehen muss. Dazu soll die monatliche Strafe von 10.000 Euro wegen Nicht-Bebauung (so kamen über all die Jahre die 1,8 Millionen Euro Strafe zusammen) von Anfang 2025 bis Ende 2031 ausgesetzt werden, und die Erben sollen 540.000 Euro an die Stadt zahlen, weil ein Hotel die Fläche deutlich intensiver nutzt als ein Wohn- oder Bürohaus. Damit ist der Wert der Fläche höher.

Die rot eingezeichnete Fläche zeigt die Grundstücke an der Richard-Wagner-Straße mit den Hausnummern 6, 8 und 10.
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Der Liegenschaftsausschuss vertagte die Abstimmung im Juni dann aber. Hier keine Wohnungen zu bauen, nannte Mitglied Pascal Pütz, wohnungspolitischer Sprecher der SPD, eine „Fehlentwicklung und ambitionslos“. Die Meinung teilte die Bezirksvertretung Innenstadt (BV), die das Thema in ihrer Sitzung am 26. Juni besprach und den Liegenschaftsausschuss aufforderte, die Baulücke „primär für Wohnungsbebauung“ zu nutzen. Weiter hieß es: „Sollte mit den aktuellen Eigentümern keine Einigung erzielt werden, soll das Gelände durch die Stadt gekauft und von einer städtischen Gesellschaft entwickelt bzw. in Erbpacht in einer Konzeptvergabe vergeben werden.“
Der Liegenschaftsausschuss nahm die Aufforderung der BV zur Kenntnis, mittlerweile lag allerdings dem Vernehmen nach eine nicht-öffentliche Stellungnahme der Verwaltung vor, dass man eine Wohnbebauung nicht erzwingen könne. Und mit einem Hotel sei die Fläche deutlich besser ausgenutzt als mit Wohnungen. Das schmale Grundstück sei schwierig zu bebauen.
Der Ausschuss lehnte das Vorhaben der Verwaltung, den Investor ein Hotel bauen zulassen, trotzdem ab. Damit ist weiter offen, was mit einer der letzten Baulücken der Innenstadt geschieht.
Stadt soll Ehrenfelder Kolbhalle ankaufen
In einem weiteren Beschluss hat der Ausschuss entschieden, dass die Stadt Köln die Kolbhalle ankaufen soll. Das denkmalgeschützte Gebäude steht auf einem 1495 Quadratmeter großen Grundstück in der Leyendeckerstraße 9 in Ehrenfeld. Sie langfristig kulturell genutzt werden, aufbauend auf dem Konzept des Vereins „Wir Selbst“, also mit Ateliers, Wohnungen für Künstlerinnen und Künstler und einem Café.
Der Stadtrat hatte 2017 dem Verkauf des Areals durch das landeseigene Unternehmen „NRW Urban“ zugestimmt. Die Vorgabe damals: Die denkmalgeschützte Kolbhalle sollte erhalten bleiben und als Kulturort gesichert werden, während auf einem angrenzenden Teilgrundstück an der Helmholtzstraße neuer Wohnraum samt Kita entstehen sollte.
Doch bis heute ist keines der beiden Vorhaben realisiert. Zwar liegt seit 2022 eine Baugenehmigung vor, doch die kulturelle Nutzung der Halle konnte bislang nicht dauerhaft abgesichert werden. Der Verein konnte die Halle ebenfalls bislang nicht ankaufen. Damit steht sowohl die Zukunft der Kolbhalle als Kulturort als auch der dringend benötigte Wohnungsbau auf der Kippe.
Um Bewegung in die festgefahrene Situation zu bringen, soll die Stadt nun selbst das Grundstück der Kolbhalle kaufen, so hatten es Grüne und Volt beantragt. Auch die Linke sprach sich schon länger dafür aus: „Sie soll den Bürgern langfristig für Kultur offen stehen“, sagte Linke-Ratsmitglied Jörg Detjen. Konkrete Vereinbarungen für die künftige Nutzung sollen über eine Vergabe im Erbbaurecht geregelt werden.