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HaftstrafeKölner Kommissar soll brisante Infos aus Polizei-Computer verraten haben

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Ein Polizist musste sich vor dem Kölner Amtsgericht verantworten (Symbolbild).

Köln – Wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen und Betruges hat das Kölner Amtsgericht einen Polizisten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der beschuldigte Hauptkommissar (55) akzeptierten das Urteil nicht, beide Parteien legten Berufung ein. Der brisante Fall soll daher bald in nächster Instanz vor dem Landgericht erneut verhandelt werden.

Beamter soll Dienstgeheimnisse verraten haben

Dem Polizisten wird vorgeworfen, für Bekannte in den Polizeicomputer geschaut und ihnen Auskunft über laufende Ermittlungen gegeben zu haben. Die meisten internen Informationen soll ein ehemaliger Kollege des Angeklagten bekommen haben, der heute ein Sicherheitsunternehmen leiten soll, das berichtet die Bild. Auch soll es Verbindungen ins Rocker-Milieu gegeben haben.

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Beim Berufungsprozess kann dem suspendierten Polizisten auch eine höhere Strafe drohen. „Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Gesetz. Auch Betrug mit Wohnungsmieten wird dem Mann vorgeworfen.

Kölner Polizistin erhielt Geldstrafe

Im vergangenen Jahr hatte das Amtsgericht eine Kölner Polizistin zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Bei einer Durchsuchung hatten Ermittler in der Wohnung der neunfachen Mutter ein Butterfly-Messer in einem Kinderzimmer gefunden, im Keller lagerte zudem Munition aus einer alten Dienstwaffe.

Ein weiterer Vorwurf gegen die Angeklagte wurde damals eingestellt. So soll die Polizistin einst ihren Freund gedeckt haben, nachdem dieser sie auf der Straße gewürgt haben soll. Erst bei einer weiteren Befragung durch Kollegen hatte die Polizistin den Mann belastet, dessen Familie dem Rocker-Milieu zugeordnet wurde. Das hatte die Staatsanwaltschaft zunächst als Strafvereitelung gewertet.