Er fühlte sich vorgeführtKölner Rechtsanwalt beleidigt Polizisten als „asozial“ – Eklat nach Urteil

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Ein Anwalt liest ein Gesetzebuch.

Ein bekannter Kölner Rechtsanwalt musste sich nun selbst vor Gericht verantworten.(Symbolbild)

Ursprung des Strafverfahrens gegen den Kölner Anwalt war die Polizeikontrolle in einer Kneipe im Stadtteil Kalk.

Mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe endete am Freitag ein Prozess gegen einen bekannten Strafverteidiger aus Köln. Laut Anklage soll der Rechtsanwalt mehrere Polizisten im Rahmen eines damaligen Corona-Einsatzes in einer Kneipe als „asoziales Pack“ bezeichnet haben. Der Vertreter des Angeklagten hatte vor dem Amtsgericht einen Freispruch beantragt, es wurde Berufung angekündigt.

Köln: Polizisten mit Corona-Einsatz in Kalk

Im Januar vergangenen Jahres hatten Polizisten am späten Nachmittag eine kleine Bar in Kalk aufgesucht und die Besucher kontrolliert. Laut Anklageschrift si es zwischen den Beamten zu einer Diskussion um einen damals notwendigen tagesaktuellen Corona-Test gekommen, den der Anwalt nicht habe vorweisen können. Im weiteren Verlauf sei es dann zu der Beleidigung gekommen.

„In dieser Lokalität betreue ich Menschen, die Probleme haben, da hab ich einen festen Platz und da stehen meine Visitenkarten“, erklärte der Anwalt. „Wie ein Rollkommando“ hätten die Beamten die Kneipe gestürmt, „ich dachte, die suchen irgendjemanden“. Doch es sollten lediglich die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrolliert werden, „und dafür mussten wir die Hände hochnehmen“.

Kölner Anwalt beschreibt Spießrutenlauf durch Kalk

Er habe seinen Anwaltsauseis vorgezeigt und auch ein Genesenenzertifikat der Stadt Köln, doch das habe den Beamten nicht gereicht. Auch nicht, dass er seine Kanzlei mit Name und Bild im Internet aufgerufen habe. „Meine Identität war ganz klar ersichtlich, ein Polizist kannte sogar meine Kanzlei“. Doch die Beamten hätten ihn dann noch nach Hause eskortiert, um den Personalausweis zu sehen.

„Das war ein Spießrutenlauf“, so beschrieb der Strafverteidiger die Szene, als mehrere uniformierte Polizisten ihn durch sein Veedel begleitet hätten. „Ich wurde von mehreren Anwohnern angesprochen, ob ich verhaftet worden sei“, so der Anwalt. Das sei für ihn demütigend gewesen, sagte der Anwalt, zumal er auch im Kalker Bürgerverein engagiert gewesen sei. Die Polizisten hätten völlig überzogen.

Richterin sieht keine straflose Meinungsäußerung

Dass ihm bei der Rückkehr zu der Kneipe, aus der er lediglich eine vergessene Einkaufstüte habe holen wollen, dann noch mit einer Strafanzeige gedroht worden sei, habe die Situation eskalieren lassen. Den angeklagten Ausdruck habe er nicht verwendet, wohl aber das Verhalten der Polizisten als „asozial“ bezeichnet. Zuvor hätte sich ein Beamter in gleicher Weise abfällig über das Lokal geäußert.

Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte mit der freien Meinungsäußerung. Sein Mandant habe damit den Polizeieinsatz kritisiert. Die Richterin ließ das nicht gelten, der Anwalt hätte ja auch Dienstaufsichtsbeschwerde erheben können. Es handele sich um eine Beleidigung und die sei strafbar. Das Urteil lautete auf 30 Tagessätze zu je 65 Euro, somit 1950 Euro Geldstrafe.

Weiteren Ärger könnte sich der Rechtsanwalt aber mit einem Posting eingehandelt haben, das unmittelbar nach dem Prozess auf seiner Facebook-Seite erschienen war. Hier ist von einer „Stasi-Richterin“ die Rede. „Wir haben das zur Kenntnis genommen“, sagt Amtsgerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Möglich erscheint nun eine weitere Strafanzeige.

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