Der Angeklagten wurde das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Doch der Fall nahm eine Wende.
74-Jährige vor Kölner GerichtWie verschwand die Tasche mit den 30.000 Euro?

Der Gerichtsfall aus Köln handelte von verschwundenem Bargeld.
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Wenn es um die Aufteilung von Vermögen geht, treten unter den beteiligten Familienangehörigen oftmals Spannungen auf. In einem Fall, der nun das Kölner Amtsgericht beschäftigte, eskalierte ein solcher Konflikt in eine strafrechtliche Auseinandersetzung um die Glaubwürdigkeit einer 74-Jährigen. Sie stand wegen des Vorwurfs der Vortäuschung einer Straftat vor Gericht – weil sie laut Anklage 30.000 Euro für sich behalten und dafür einen Raubüberfall vorgetäuscht haben soll. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme stellte sich der kuriose Gerichtsfall jedoch anders dar.
Köln: Rucksack mit 30.000 Euro Bargeld entrissen?
Die Angeklagte hatte im April 2025 bei der Polizei ausgesagt, dass ihr vor dem Wohnhaus ihres Vaters im Stadtteil Nippes ein Rucksack geraubt worden sei. Nach ihren Angaben habe ein Unbekannter, der eine Kapuze tief ins Gesicht gezogen hatte, den Rucksack von ihrem Unterarm gerissen und sei über eine angrenzende Wiese geflüchtet. In der Tasche befanden sich neben Dokumenten, Ausweisen und Schlüsseln auch 30.000 Euro in bar – ein Betrag, den sie kurz zuvor gemeinsam mit ihrem Bruder bei der Sparkasse aus einem Schließfach entnommen hatte, um ihn im Auftrag des Vaters zu teilen.
Die Ermittlungsbehörden hegten jedoch Zweifel an der Schilderung. Da keine Zeugen den Vorfall beobachteten und die Schwägerin der Angeklagten, die in einem nahegelegenen Fahrzeug wartete, angab, niemanden weglaufen gesehen zu haben, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Vorwurf: Die Angeklagte habe den Raub lediglich vorgetäuscht, um das Geld für sich zu behalten. Doch zum Gerichtsprozess erschienen weder die Schwägerin noch der Bruder als Zeugen. Sie beriefen sich als Angehörige bereits im Vorfeld auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Damit fielen die Hauptbelastungszeugen weg.
Köln: Angeklagte sei völlig aufgelöst gewesen
Im Gerichtssaal zeichnete die Angeklagte dann ein Bild jenes Tages, das von Hektik geprägt war. Unter Tränen schilderte sie, dass sie ihr Handy vergessen und auf der Fahrt von ihrem Wohnort im Umland nach Köln im Stau gestanden habe. Nervös und bereits zu spät sei sie bei der Sparkasse angekommen, da habe schon ihr Bruder gewartet. „Ich habe mich entschuldigt“, so die Angeklagte. „Kein Problem“, habe der geantwortet, dann sei man gemeinsam zu den Schließfächern gegangen. Drei Umschläge mit insgesamt 30.000 Euro hätten sie von einem Mitarbeiter entgegengenommen.
„Wer nimmt das Geld jetzt an sich?“, sei die Frage gewesen. „Ich hatte ja einen Rucksack dabei, daher habe ich es genommen“, meinte die Angeklagte. Danach habe man sich beim Vater treffen wollen. Beim Aufschließen der Tür sei sie dann überfallen worden. Sie habe um Hilfe gerufen und sei letztlich in der Wohnung des Vaters eingetroffen. Dort habe schon ihr Bruder gewartet. Mit einer Haushaltshilfe sei sie auf die Straße gestürmt und habe nach dem Räuber gesucht – ihn aber nicht gefunden. Auch eine Frau, die mit ihrem Hund in der Nähe Gassi ging, hatte nichts beobachtet.
Dass die Schwägerin die ganze Zeit im Auto saß und den Hauseingang beobachtet haben will, war der Angeklagten laut eigener Aussage nicht bewusst. Dass die Schwägerin die Wohnung nicht betreten hatte, erklärte die Haushaltshilfe als Zeugin damit, dass seit Jahren ein erbitterter Streit zwischen den Geschwistern geherrscht habe. Daher wunderte sie sich auch nicht, dass die Schwägerin die Angeklagte bei der Polizei belastet habe: „Bei denen ging es in den letzten fünf Jahren immer nur ums Geld.“ Dass der Raubüberfall tatsächlich fingiert gewesen sein könnte, stützten die Aussagen der Zeugin jedoch nicht.
Völlig rot im Gesicht und aufgelöst sei die Tochter gewesen, als sie von dem Überfall berichtet habe, erklärte die Zeugin. Zudem habe sie im Vorfeld mitbekommen, dass der Großteil des Geldes ohnehin an die Tochter gehen sollte – weil der Vater schon Hochzeit und Scheidung seines Sohnes finanziert habe. Bis zuletzt habe der Vater sich aufgrund seiner Ausgaben vor den Kindern rechtfertigen müssen, erst kürzlich sei er verstorben. Auf den Überfall habe der Vater entsetzt reagiert, sagte die Angeklagte. Gleichzeitig sei er aber froh gewesen, dass der Räuber sie nicht schwer verletzt habe.
Köln: Verteidiger und Staatsanwältin beantragen Freispruch
Der Verteidiger legte dar, dass der Vorwurf der Staatsanwaltschaft bereits am fehlenden Motiv scheitere. Die Angeklagte hätte ja ohnehin Anspruch auf den Großteil des Geldes gehabt. Ein entscheidendes Indiz für die Verteidigung war zudem das Verhalten der 74-Jährigen nach der Anzeige. So leitete sie umgehend die bürokratischen Schritte zur Erneuerung von Ausweisen, Führerschein und Bankkarten ein – die sich ebenfalls im Rucksack befanden. Eine Auswertung ihres Mobiltelefons, lieferte zudem keinerlei Anhaltspunkte für die Planung eines fingierten Raubes.
Auch die Suchverläufe der Angeklagten, die sie nach dem Vorfall getätigt hatte, deuteten ausschließlich auf eine verzweifelte Suche nach Hilfe und den notwendigen Behördengängen hin. Letztlich erklärte auch die Staatsanwältin, dass der Tatnachweis nicht zu führen sei und die Schilderungen der Angeklagten in sich schlüssig wirkten. Sie beantragte daher Freispruch. Die Richterin folgte diesem in der Urteilsverkündung. Sie stellte klar, dass es keinen „Negativbeweis“ gebe. Es sei nicht zur Überzeugung des Gerichts erwiesen, dass die Angeklagte gelogen habe.
Dass die Schwägerin niemanden gesehen haben will, reiche bei weitem nicht aus, um eine Straftat zu beweisen. Vielmehr habe die Angeklagte ihre Angst und Erschütterung glaubhaft dargestellt. Zum Prozessbeginn hatte die Angeklagte geschildert, wie schlecht es ihr mit dem Strafverfahren gehe. Die Richterin wandte sich daher noch einmal direkt an die Angeklagte: „Ich bedauere, dass Sie diese Erfahrung machen mussten, und wünsche Ihnen alles Gute.“
