Der Richter hatte die exorbitanten Mengen in seiner Urteilsbegründung hervorgehoben. Nun geht das Verfahren weiter.
Kölner ProzessSchmuggel von 40 Tonnen Kokain – Bande wehrt sich gegen Haftstrafen

Die Angeklagten (hier mit Veteidigung, Dolmetschern und Wachtmeistern) mussten sich im Prozess um 40 Tonnen Kokain vor dem Landgericht Köln verantworten.
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Der Kölner Richter Stephan Aderhold sparte nicht an Superlativen, als er vergangenen Donnerstag sechs Mitglieder einer Drogenbande zu teils hohen Gefängnisstrafen verurteilte. „Diese Mengen sind exorbitant und ragen extrem aus dem Normalgeschäft heraus“, sagte Aderhold – immerhin ging es um insgesamt 40 Tonnen Kokain, die aus Südamerika per Schiff nach Europa gelangen sollten – versteckt zwischen Lieferungen von Bananen und Ananas. Der Hauptangeklagte Ümit D. (40) erhielt 14,5 Jahre Haft. Ein Strafmaß, das dessen Verteidiger Leonhard Mühlenfeld und Markus Loskamp nicht akzeptieren wollen. Sie ziehen vor den Bundesgerichtshof.
Köln: Verteidigung sah lediglich Beihilfe als erwiesen an
Damit geht der wohl größte Drogenprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in die nächste Runde. Als Knackpunkt der Revision gilt die Feststellung des Landgerichts, dass Ümit D. als Mittäter einer global agierenden Bande mit Bezügen in die Türkei, Dubai und Südamerika gehandelt habe. Die Verteidigung sah bei D. aber nur eine Beihilfe als gegeben an. „In diesem Punkt vertreten wir eine andere Auffassung als das Gericht“, bestätigt Anwalt Mühlenfeld auf Anfrage unserer Redaktion. Eine bloße Gehilfentätigkeit hätte wahrscheinlich mehrere Jahre Strafrabatt gegeben.

Zwischen Kisten mit Ananas und weiteren Waren versteckten Drogenschmuggler im aktuellen Fall insgesamt 40 Tonnen Kokain.
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Die im Ausland ansässigen Komplizen organisierten laut Urteilsbegründung den Seetransport der großen Kokainmengen, während D. die logistischen Abläufe in Deutschland koordinierte. Wie das Gericht feststellte, hatte er mehrere Männer rekrutiert, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernahmen: Einige kümmerten sich um die Zollabwicklung, andere gründeten Scheinfirmen, und wieder andere waren dafür verantwortlich, die „heiße Ware“ im Hamburger Hafen auf Lkw umzuladen und zu einem angemieteten Lager in Niedersachsen zu transportieren.
Köln: „Ein präziser Kinnhaken, der den Drogenbossen wehtut“
Tatsächlich habe die Bande um Ümit D. laut Gericht nicht gewusst, wie viele Tonnen Kokain die Hintermänner in den zehn verschifften Ladungen unter anderem nach Deutschland schickten – so lautete das stärkste Argument der Verteidigung für den Gehilfenstatus. Richter Aderhold führte jedoch aus, dass der Kölner für seine Einnahmen an einem Taterfolg interessiert war. Das mache ihn in dem Fall zum Mittäter. Aufgrund einer Vorstrafe, die in das Urteil mit einfloss, sei die Maximalstrafe daher auch trotz Geständnissen kaum zu senken. Der Richter bezeichnete das als „bitter“.

In diesem Lastwagen stellten die Ermittler eine große Menge der Drogen sicher.
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Nach der Festnahme der Bande im Juni 2024 bezeichnete NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) den Einsatz als einen „Coup“ der Sicherheitsbehörden. Die Beschlagnahmung und Vernichtung einer derart gewaltigen Kokainmenge – der Straßenverkaufswert lag bei 2,6 Milliarden Euro – sei ein „präziser Kinnhaken, der den Drogenbossen wehtut“. Tino Ingelmann, der Leiter des Zollkriminalamts, unterstrich damals, dass es sich dabei um die größte Sicherstellung der harten Droge Kokain handle, die jemals im Rahmen eines deutschen Ermittlungsverfahrens gelungen sei.
Köln: Auch Kronzeuge geht gegen das Urteil vor
Ebenfalls schnell Revision eingelegt hatte der Angeklagte Habib I. (31). Der Mann galt als Kronzeuge in dem Verfahren, er hatte laut Richter bereits im Ermittlungsverfahren zur Aufklärung beigetragen. Der Strafausspruch von elf Jahren Gefängnis wegen Beihilfe zum Drogenhandel hatte daher bei Verteidiger Reinhard Peters für Kopfschütteln gesorgt. Offenbar hatte der Anwalt sich eine weitaus mildere Strafe erhofft – so hatte Habib I. mit seiner Aussage, bei der er diverse Namen preisgab, viel riskiert. Zuletzt wurde auf das Haus dessen Bruders geschossen – offenbar eine Warnung.
Habib I. hatte als einen der Hintermänner den früheren Präsidenten des Kölner Hells-Angels-Charters „Rhine Area“ benannt. Kamil S. reiste nach einem Streit um die Auflösung der Rockerfraktion in die Türkei. Fast schon nebenbei hatte I. den Mann auch beschuldigt, den Mord an Rocker Eren Y. im Mülheimer Böcking-Park in Auftrag gegeben zu haben. Derzeit muss sich der Bruder von Kamil S. in dieser Sache vor dem Landgericht Köln verantworten. Ob die Verstrickungen von Kamil S. in beide Fälle jemals in Köln vor Gericht geklärt werden, dürfte aufgrund dessen Flucht bezweifelt werden.

