Sexueller MissbrauchKölner Serientäter Hans Ue. aus Klerikerstand entlassen

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Priester Hans Ue. im Januar 2022 bei seinem Prozess am Amtsgericht Köln

Priester Hans Ue. im Januar 2022 bei seinem Prozess am Amtsgericht Köln

Papst Franziskus hat gegen den Kölner Priester Hans Ue., als Sexualstraftäter 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, die Höchststrafe für Kleriker verhängt. 

Der als Serien-Sexualstraftäter zu zwölf Jahren Haft verurteilte Kölner Priester Hans Ue. ist von Papst Franziskus aus dem Klerikerstand entlassen worden. Wie das Erzbistum Köln mitteilte, verhängte der Papst auf Ersuchen von Kardinal Rainer Woelki damit die schärfste Strafe, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsieht.

Das Landgericht Köln hatte Ue. im Februar 2022 wegen 110 Missbrauchsvergehen, begangen von 1993 und 2018 an drei seiner minderjährigen Nichten sowie sechs weiteren Opfern, zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Erste Anzeige gegen Priester Hans Ue. bereits 2010

Bereits 2010 hatten zwei der drei Nichten ihren Onkel angezeigt, später jedoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Eine zeitweilige Suspendierung Ue.s vom priesterlichen Dienst wurde von Kardinal Joachim Meisner 2011 aufgehoben, der Geistliche wieder in der Seelsorge eingesetzt.

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Im Zuge kircheninterner Aufarbeitungsmaßnahmen wurde der Fall 2018 durch die Stabsstelle Intervention des Erzbistums erneut geprüft. Ue.s Nichten erneuerten ihre Anzeige.

Im April 2019 untersagte Woelki Ue. die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes und beurlaubte ihn. Vor Beginn des Strafprozesses und noch im laufenden Verfahren meldeten sich weitere Betroffene, bei denen die Missbrauchstaten teilweise noch nicht verjährt waren und bis in die jüngste Vergangenheit reichten.

Scharfe Kritik des Landgerichts Köln an führenden Kirchenvertretern

In der Urteilsverkündung übte das Gericht massive Kritik an führenden Kirchenvertretern. Sie hätten ignorant, leichtgläubig, ohne Problembewusstsein und Aufklärungsinteresse, aber dafür mit großer Sorge um das Ansehen der Kirche agiert. Das Gericht monierte überdies, dass Ue. nie ein Kontaktverbot zu Kindern erhielt, dass Auflagen gegen Ue. nicht auf Einhaltung überprüft und eklatante Verstöße nicht sanktioniert wurden. Mehrere Strafanzeigen gegen führende Bistumsvertreter verliefen allerdings im Sande. Die Staatsanwaltschaft Köln sah keinen Anfangsverdacht für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Umgang mit Ue., etwa durch ein schuldhaftes Unterlassen wirksamer Kontrollen. Diese Bewertung ist unter Juristen umstritten.

Die Entlassung Ue.s aus dem Klerikerstand beendet nun das nach der staatlichen Strafverfolgung angestrengte kirchenrechtliche Verfahren. Ue. verliert damit alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien. Er darf keine Sakramente mehr spenden, nicht seelsorgerisch tätig sein und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben.

Woelki begrüßte die Entscheidung des Papstes. In der Mitteilung des Erzbistums wird der Erzbischof mit den Worten zitiert: „Die Entlassung von Ue. aus dem Klerikerstand ist mehr als angemessen, auch wenn ich weiß, dass das Leid der Betroffenen damit nicht wieder gutgemacht werden kann.“ Er stehe für einen konsequenten Weg der Prävention und Aufklärung, so Woelki weiter.

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