Ein 25-Jähriger muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
Betrunken in 30er-Zone gerastSo erklärt der Todesfahrer den schrecklichen Unfall in Köln

So sah der Mercedes nach dem schrecklichen Unfall in Köln-Rondorf aus.
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Für einen schweren Verkehrsunfall mit fatalen Folgen musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht ein Supermarkt-Verkäufer verantworten. Im August 2024 hatte der heute 25-Jährige sich völlig betrunken in einen Mercedes gesetzt. In Rondorf beschleunigte er das Auto laut Anklageschrift in einer 30er-Zone auf etwa 100 km/h. Auf nasser Strecke flog das Fahrzeug aus der Kurve und erfasste zwei Männer.
Der Angeklagte war mit dem Auto auf der Rodenkirchener Straße auf einen Bordstein und dann ins Rutschen geraten. Mit dann noch etwa 65 km/h, so die Anklage, kollidierte der Mercedes mit den Fußgängern. Einer der Männer wurde von der Wucht des Aufpralls gegen eine Hauswand geschleudert. Der 27-Jährige erlitt schwere Kopfverletzungen und starb wenig später im Krankenhaus.
Köln: Mercedes erfasst zwei Fußgänger in Rondorf
Er habe seinen blutüberströmten Freund seit jenem Tag immer vor Augen, sagte der Mann im Zeugenstand, der den Unfall knapp überlebt hatte. Etwa zehn Mal wurde der 22-Jährige schon operiert, zuletzt vor wenigen Wochen. Die Wunde hatte sich wieder entzündet. Der Schweißer hatte einen Trümmerbruch des rechten Beines erlitten und ist derzeit auf einen Rollstuhl angewiesen.
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Der Verletzte, der aus der Türkei stammt, war vor dem Unfall erst wenige Wochen in Deutschland. Er lebt derzeit in einem Flüchtlingsheim. Auf Nachfrage der Richterin sagte der Zeuge, dass ihm seine Freunde beim Duschen oder Fahrten zum Arzt helfen würden – ansonsten wüsste er gar nicht, wie er zurechtkommen würde. Seit dem Unfall befindet sich der Mann in psychologischer Behandlung.
Köln: Betrunken in den Mercedes eines Freundes gestiegen
Über seinen Verteidiger Martin Bücher hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Vor dem Unfall habe er in der Gaststätte der Tennisanlage in Rondorf mit Freunden gefeiert, Bier und Schnäpse konsumiert. Die Ehefrau eines Freundes habe ihn gegen 0 Uhr nach Hause gefahren. Allerdings habe er seinen Schlüssel im Lokal vergessen und daher vor verschlossener Tür gestanden.
Dann habe das Unglück seinen Lauf genommen. Er habe die Frau nicht noch einmal stören wollen und sei in den Mercedes seines Freundes gestiegen. Den Schlüssel hatte er dabei, da er am nächsten Tag eine Probefahrt mit dem Auto habe machen wollen. Er sei zurück zur Tennisanlage gefahren, habe seinen Wohnungsschlüssel geholt und sei wieder zurückgefahren. Und dann habe es gekracht.
Es sei ein „folgenschwerer Entschluss“ gewesen, mit dem fremden Auto zu fahren, sagte Bücher. Offenbar habe der Mandant mit 1,5 Promille die Geschwindigkeit und Gefahr unterschätzt. Denn nüchtern betrachtet sei klar: „Das konnte nicht gutgehen.“ Ein Gutachter relativierte danach die Geschwindigkeit. Der Mercedes sei vor dem Unfall wohl mit rund 70 km/h unterwegs gewesen. Ein Urteil soll in der kommenden Woche fallen. Dem Unfallfahrer drohen bis zu vier Jahre Gefängnis.

