Ein Mann wurde bei dem Raserunfall in Rondorf getötet, ein weiterer schwer verletzt.
Betrunken durch 30er-ZoneKölner Todesfahrer erhält Bewährung – Warum das Urteil kippen könnte

Der Mercedes nach dem Unfall in Rondorf.
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Er raste völlig betrunken durch eine 30er-Zone in Rondorf, fuhr einen Fußgänger tot und verletzte einen weiteren Mann schwer. Vor dem Kölner Amtsgericht entging der 25-jährige Supermarktmitarbeiter nun knapp einem Gefängnisaufenthalt. Die Vorsitzende Richterin Andrea Fuchs und ihre Schöffen verhängten zwei Jahre Haft auf Bewährung – allerdings mit engmaschigen Auflagen. Rechtskräftig ist das Urteil wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs jedoch nicht. Die beiden Anwältinnen der Opfer erwägen, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Köln: Fünf Jahre Bewährungszeit und mehrere Auflagen
Das Gericht entzog dem Angeklagten den Führerschein und legte die Bewährungszeit auf fünf Jahre fest. In der Zeit muss der Mann 150 Sozialstunden pro Jahr ableisten. Zudem muss er an die Hinterbliebenen und das überlebende Opfer jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Amtsgericht machte deutlich, dass es sich um eine äußerst knappe Entscheidung zugunsten der Bewährung gehandelt habe. Den Ausschlag gaben auch das Geständnis und die geäußerte Reue.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher beim Prozess im Kölner Amtsgericht
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Mit bis zu 1,8 Promille hatte sich der heute 25-Jährige laut den Urteilsfeststellungen im August 2024 hinter das Steuer eines Mercedes gesetzt. Das Auto wollte er eigentlich erst am nächsten Tag probefahren, es gehörte einem Freund. Eine Verkettung unglücklicher Umstände habe zu dem „folgenschweren Entschluss“ geführt, so sagte es Verteidiger Martin Bücher, dass der Mandant das Auto nach einer Feier in der Gastronomie eines Tennisclubs bereits genutzt habe.
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Demnach hatte der Mann seinen Haustürschlüssel vergessen, sei deshalb mit dem Wagen zum Tennisclub zurück und wieder weggefahren. Auf regennasser Fahrbahn hatte er dann laut Verkehrsgutachter in der 30er-Zone auf bis zu 71 km/h beschleunigt und war buchstäblich aus der Kurve geflogen. Das Auto verfehlte einen Fußgänger nur knapp, erwischte dann aber zwei weitere Passanten. Ein Mann starb, ein weiterer wurde schwer verletzt und ist derzeit auf den Rollstuhl angewiesen.
Köln: Ein Mann überlebte und leidet bis heute schwer
Der Verletzte, der nach einem Trümmerbruch des rechten Beines schon mehrfach operiert wurde, stammt aus der Türkei und hielt sich zum Zeitpunkt des Unfalls erst seit wenigen Wochen in Deutschland auf. Aktuell lebt er in einer Flüchtlingsunterkunft. Der Zeuge erklärte vor Gericht, dass ihn Freunde beim Duschen sowie bei Arztbesuchen unterstützen würden – ohne diese Hilfe wüsste er nicht, wie er seinen Alltag bewältigen sollte. Er befinde sich in psychologischer Behandlung.
Der Geschädigte werde bis an sein Lebensende leiden, sagte die Opfer-Anwältin – auch, weil ihr Mandant ein guter Freund des Verstorbenen gewesen sei. Im Prozess hatte der Mann von Flashbacks gesprochen. Er sehe immer wieder das blutüberströmte Gesicht seines Freundes vor sich. Der 27-Jährige war durch die Wucht des Aufpralls gegen eine Hauswand geschleudert worden und hatte schwere Kopfverletzungen erlitten. Er starb wenig später nach der Einlieferung ins Krankenhaus.
Köln: Gericht sah kein Augenblicksversagen beim Fahrer
Verteidiger Bücher hatte in seinem Plädoyer den bis dahin „absolut vorbildlichen Lebensweg“ des Mandanten hervorgehoben: „Er hat an diesem Tag eine Entscheidung getroffen, die seiner Lebensführung nicht entsprach. Bücher hatte auch von einem Augenblicksversagen gesprochen. Das sah das Gericht aber nicht. Richterin Fuchs betonte, der Angeklagte sei immerhin zweimal betrunken in das Auto gestiegen. Er hatte somit die Chance zum Umdenken gehabt und diese nicht genutzt.
Das Bewährungsurteil könnte auf wackeligen Beinen stehen – vorausgesetzt, die Nebenklage legt tatsächlich Revision oder Berufung ein. Bis Montag war dies noch nicht der Fall. In der Vergangenheit hatte der Bundesgerichtshof etwa eine Bewährung nach dem tödlichen Raserunfall am Kölner Auenweg verneint – aus präventiven Gründen und zur Verteidigung der Rechtsordnung. Zwei junge Männer hatten sich damals im April 2015 ein Autorennen geliefert und eine Radfahrerin überfahren.
