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Fahrlässige TötungStaatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen zwei Kölner Sanitäter ein

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(Symbolbild)

Köln – Nach dem Tod eines Patienten in einem Rettungswagen Ende Januar hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen zwei Rettungssanitäter eingestellt. Die beiden Männer standen unter dem Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Zeugenangaben zufolge sollen die beiden Mitarbeiter des privaten Rettungsdienstunternehmens Falck während der etwa 15-minütigen Fahrt vom Kölnberg zum Antonius-Krankenhaus beide vorne gesessen und den 57 Jahre alten Patienten unbeaufsichtigt im hinteren Teil des Rettungswagens alleine gelassen haben - was die Beschuldigten bestreiten. Das wäre ein massiver Verstoß gegen die Standards im Kölner Rettungswesen. Bei der Ankunft im Krankenhaus war der Mann tot, gestorben an einer Lungenembolie. Unklar bleibt allerdings, ob die Sanitäter dies überhaupt hätten verhindern können – selbst wenn sie alle Vorschriften eingehalten haben sollten.

Ermittlungen mangels Tatnachweises eingestellt

Nach Angaben von Staatsanwältin Lisa Klefisch sei das Verfahren „mangels Tatnachweises“ eingestellt worden. Eine „kausal zum Tod des Verstorbenen führende Pflichtwidrigkeit“ habe nicht nachgewiesen werden können. Nach Einschätzung des Instituts für Rechtsmedizin könne „angesichts des gesundheitlichen Zustands des Verstorbenen nicht davon ausgegangen werden, dass dieser relevant länger überlebt hätte“, teilte Klefisch mit – auch wenn sofortige Rettungsmaßnahmen eingeleitet worden wären.

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Ob die Sanitäter tatsächlich entgegen der Vorschriften beide vorne gesessen haben, sei daher für die Ermittlungen nicht weiter relevant gewesen. „Auf ein etwaiges Fehlverhalten der Rettungssanitäter kommt es aufgrund der bereits nicht nachweisbaren Kausalität nicht mehr an“, sagte Klefisch.

Vorgabe: Einer fährt, der andere sitzt hinten

Unabhängig davon, wie es bei dem Fall in Meschenich gelaufen ist, gilt laut dem ärztlichen Leiter des städtischen Rettungsdienstes Alex Lechleuthner in Köln die grundsätzliche Vorgabe: Einer fährt, der andere ist hinten beim Patienten. Sitzen beide Mitarbeiter vorne, müssten sie das gut begründen. Bei einem Notfalltransport sei das nicht denkbar. Ein Beispiel für eine Ausnahme von der Regel seien „Quarantänefahrten“, bei denen ein Patient zum Beispiel mit einer gesicherten Covid-19-Infektion, aber ohne akute Erkrankungsanzeichen transportiert werde.