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Messer-Attentat auf KölnerÜberraschend hohe Strafe für Auftraggeberin – „Sie ist fix und fertig“

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Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Andreas Groß beim Prozess im Kölner Landgericht

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Andreas Groß beim Prozess im Kölner Landgericht

Der Geschäftsmann überlebte die Attacke nur knapp. Die Angeklagte war zuvor lange auf freiem Fuß.

Die Attentäter klingelten an der Haustür des arglosen Geschäftsmanns und griffen direkt an. Nur knapp überlebte der heute 45-Jährige die schlimme Messerattacke im September 2024 in der Wikingerstraße in Rath-Heumar. Lange war unklar, wer hinter dem Überfall steckte und was das Motiv war. Nun wurde die Ex-Partnerin des Mannes vom Kölner Landgericht als Auftraggeberin zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Köln: Landgericht geht von Mordauftrag aus

Für die Angeklagte brach eine Welt zusammen, nachdem Richterin Sibylle Grassmann ihr Urteil gesprochen hatte. Gegen die Frau wurde ursprünglich nur wegen des Vorwurfs der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung ermittelt, sie war lange auf freiem Fuß. Die Schwurgerichtskammer verschärfte den Vorwurf im Dezember aber und es kam zur Festnahme noch im Gerichtssaal.

Das Landgericht nahm der 32-Jährigen letztlich nicht ab, lediglich eine Abreibung für ihren Ex-Partner in Auftrag gegeben zu haben. Davon hatte die Frau in ihrer Einlassung gesprochen. Als Motiv für den Auftrag an zwei Männer aus Rockerkreisen im Ruhrgebiet hatte sie Missbrauchsvorwürfe angegeben. Der Geschäftsmann soll sich an der gemeinsamen Tochter vergriffen haben, so behauptete sie.

Köln: Keine Beweise für sexuellen Missbrauch der Tochter

Richterin Grassmann stellte in der Urteilsbegründung fest, dass es keine objektiven Beweise für einen sexuellen Missbrauch gebe. Vielmehr hätten ein heftiger Streit ums Sorgerecht und Schulden der Frau bei ihrem früheren Partner die Tat bedingt. Das gemeinsame Kind lebt schon seit Längerem nur noch beim Vater. Im Prozess hatte sie über ihren Anwalt angeboten, keinen Kontakt mehr zu suchen.

Hier flüchtet einer der Täter vorbei an Anwohnern nach der Messer-Attacke vom Tatort.

Hier flüchtet einer der Täter vorbei an Anwohnern nach der Messer-Attacke vom Tatort.

Ganz in Schwarz gekleidet, mit Handschuhen und mit Sturmhauben maskiert, hatten die Täter vor der Haustür ihres „Zielobjektes“ gestanden. Als der Bewohner die Gefahr erkannte, war es bereits zu spät. Panisch versuchte er, die Haustür wieder zuzudrücken, was misslang. Faustschläge, Tritte, dann zogen die Täter ein oder mehrere Messer. Es war der Beginn eines verzweifelten Todeskampfes.

Das Opfer erlitt 18 Stich- und elf Schnittverletzungen. Die Klinge traf vor allem die rechte Körperseite – Wange, Nacken, Schulter, Brust- und Bauchbereich sowie die Arme. Dennoch war es dem Schwerverletzten gelungen, um Hilfe zu rufen. Davon aufgeschreckt, sollen die Angreifer geflüchtet sein. Nachbarn riefen den Rettungsdienst, eine Notoperation rettete dem Mann das Leben.

Köln: Mittäter erhielten ebenfalls hohe Haftstrafen

Neben der Auftraggeberin wurde nun auch einer der Attentäter verurteilt. Er erhielt elf Jahre Gefängnis. Der Mittäter wurde bereits im vergangenen Mai zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Im ersten Prozess hatte dieser die 32-Jährige als Auftraggeberin entlarvt. Für 4500 Euro hätten sie den Geschäftsmann angegriffen, ihn aufgrund der Schilderungen der Frau für einen Sex-Täter gehalten.

Mit Entsetzen hatte die Angeklagte auf das harte Urteil reagiert. „Meine Mandantin ist fix und fertig“, sagt ihr Verteidiger Andreas Groß, der eine Bewährungsstrafe beantragt hatte. Das Gericht habe ignoriert, dass auch die ansonsten geständigen Mittäter nie von einem Mordauftrag durch die Frau gesprochen hätten. Die Situation sei eskaliert. Groß kündigte Revision zum Bundesgerichtshof an, der Fall geht also weiter.