Kölner Bande vor GerichtGeorg K. soll Beutezüge durch die Stadt organisiert haben

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Symbolbild

Köln – Schwerer Bandendiebstahl wird einem 34-jährigen Mann zur Last gelegt, der sich seit Freitag vor dem Kölner Landgericht verantworten muss. Die Verfahren gegen drei mutmaßliche Mittäter, die anders als er nicht in Untersuchungshaft sitzen, hatte die 20. Große Strafkammer zuvor wegen der Corona-Krise abgetrennt; gegen sie soll später verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Georg K. (Name geändert) der führende Kopf ein Bande war und seine Wohnung als Ausgangspunkt für die Beutezüge, als „Rückzugsort“ und „Beutelager“ gedient hat. Die Bande habe sich darauf verlegt, in Keller von Mehrfamilienhäusern in Riehl, die durch einen Tiefgaragenkomplex miteinander verbunden sind, einzudringen, verschlossene Parzellen aufzubrechen und Wert- und Gebrauchsgegenstände zu stehlen.

Gesamtwert bei knapp 30.000 Euro

Der Anklage zufolge waren – in unterschiedlicher Tatbeteiligung – ein 20-jähriger Mann und eine 19 Jahre alte Frau die Mittäter. Außerdem wird ein 61-jähiger Mann beschuldigt, in seiner Wohnung in Mülheim wiederholt Diebesgut aus den Beutezügen gelagert zu haben.

In der Anklageschrift sind unzählige Dinge aufgelistet, von Fahrrädern, elektrischen Werkzeugen und Lebensmitteln über Kleidung, Schuhe und Getränkekästen bis zu Einkaufstrolleys, einem Ventilator und einer Videokamera. Ferner wird Georg K. vorgeworfen, ebenfalls im vergangenen Jahr in eine Wohnung in Riehl eingebrochen zu sein und neben Gegenständen rund 9500 Euro Bargeld mitgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Gesamtwert der Beute mit rund 29 500 Euro.

Verteidiger des Kölner Angeklagten zweifelt an der Summe

In einem Rechtsgespräch zog der Verteidiger diese Zahl in Zweifel. In der Regel würden in Kellerverschlägen keine Wertegegenstände gelagert; offenbar seien bei der Ermittlung des Schadens mehrfach Beträge zugrunde gelegt worden, die nicht dem tatsächlichen Verlust entsprechen würden; außerdem seien zahlreiche Sachen sichergestellt worden. Fraglich sei ebenso, ob man es mit einer Bande zu tun habe. Strafmildernd sei auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte im Ermittlungsverfahren die Mittäter benannt habe. Die Staatsanwältin stimmte diesem Gesichtpunkt zu, blieb aber beim Vorwurf des bandenmäßigen Vorgehens und wie darauf hin, dass Georg K. vorbestraft ist. Ihr schwebe bei einem „qualifizierten Geständnis“ eine Haftstrafe von mindestens viereinhalb Jahren und höchsten fünf Jahren und drei Monaten vor.

Ausgehend von der Aktenlage sagte die Vorsitzende Richterin, vielleicht lasse sich im Prozess nicht festzustellen, dass tatsächlich eine Bande am Werk gewesen sei; möglich sei auch eine spontane Verabredung zu den Taten. Das Strafmaß, das die Staatsanwältin ins Spiel gebracht hatte, sei zu hoch; die Kammer halte drei bis vier Jahre Haft für tat- und schuldangemessen. Die Beweislage sei jedenfalls gut - unabhängig davon, ob der Angeklagte ein Geständnis ablegen werde oder nicht. Am 14. April soll weiterverhandelt werden.

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