Es ging um einen Fall, bei dem das Gericht das Erzbistum Köln dazu verpflichtete, 300.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen zu zahlen.
Dank Urteil im Kölner LandgerichtBetroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche dürfen auf höhere Zahlungen hoffen

Ein Urteil vor dem Kölner Landgericht kann für Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche ausschlaggebend für höhere Entschädigungszahlungen sein. (Symbolbild)
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Ein Urteil vor dem Kölner Landgericht kann für Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche ausschlaggebend für höhere Entschädigungszahlungen sein. Wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) am Dienstag (15. August) in Bonn erklärte, ging es um einen Fall, bei dem das Gericht das Erzbistum Köln dazu verpflichtete, 300.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen zu zahlen. Das Urteil ist vor Kurzem rechtskräftig geworden.
Dem Verfahren liege eine Ordnung zugrunde, die besage, dass die Anerkennungsleistungen im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder angesiedelt sein müssten, hieß es. Das Urteil aus Köln erfülle zweifellos diese Kriterien.
UKA agiert unabhängig von kirchlichen Weisungen
Die UKA nahm ihre Arbeit am 1. Januar 2021 auf und befasst sich seitdem mit Anträgen auf Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, die von kirchlichen Einrichtungen oder den dort benannten Ansprechpartnern eingereicht werden.
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Die UKA trifft Entscheidungen über die Entschädigungshöhe und veranlasst die Auszahlung. Sie ist in ganz Deutschland zuständig, wodurch eine einheitliche Behandlung im Einklang mit vergleichbaren Fällen gewährleistet ist.
Die Kommission setzt sich aus Experten aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie zusammen. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte durch ein hauptsächlich nicht-kirchliches Fachgremium. Die Kommissionsmitglieder sind nicht in einem Arbeitsverhältnis zur katholischen Kirche und agieren unabhängig von Weisungen. Bis Ende 2022 hatte sie rund 41 Millionen Euro für die Anträge von Betroffenen angewiesen. (jni)