Köln – Nur etwa 100 Meter entfernt von seiner eigenen Wohnung in Zollstock steht das Mietshaus, auf deren Bewohner Boris H. (Name geändert) schlecht zu sprechen ist. Dealer, Drogensüchtige und Rocker wohnten dort oder gingen in den Wohnungen ein und aus, sagte der 27-Jährige am Mittwoch im Landgericht. Angeklagt ist er selbst des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung.
Boris H. glaubt, dass in diesem Haus seine drei Jahre jüngere Schwester immer wieder ins Verderben gezogen wird – von „Leuten, die versuchen, sie gefügig zu machen“. Deshalb habe er in der Nacht zum 3. März dieses Jahres einschreiten wollen.
Die Anklage rekonstruiert das Geschehen an jenem Abend folgendermaßen: Boris H. trank zu Hause mit einem Bekannten reichlich Alkohol, bevor sie sich auf den Weg zu dem Gebäude machten. Dort stießen sie auf zwei andere Männer, die sie zu schlagen begannen und aufforderten, ihnen dabei zu helfen, die Tür zu einer Wohnung im dritten Stock aufzutreten. Dort hielt sich die Schwester des Angeklagten auf.
Kölner Boris H. soll Flasche als Waffe benutzt haben
Der handgreifliche Streit setzte sich durch die Etagen fort. Es blieb nicht bei Faustschlägen und Tritten. Zuletzt setzte Boris H. eine zerbrochene Flasche als Waffe ein und verletzte einen Kontrahenten an einer Augenbraue und an der Schläfe.
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Nachdem es nicht gelungen war, die Tür mit brachialer Gewalt zu öffnen, verlangte der Angeklagte vom zweiten Gegner Bargeld und wollte ihn mit Schlägen dazu bringen, mit ihm zu einem nahe gelegenen Bankautomaten zu gehen. Der Mann konnte flüchten.
Nur bruchstückhaft könne er sich an das Geschehen an jenem Abend erinnern, sagte Boris H. im Gerichtssaal. Und er wisse auch nicht, wie er danach zur Zülpicher Straße gekommen sei, wo ihn die Polizei schließlich festnahm. Seine nächste Erinnerung: „Ich lag auf einer Liege im Krankenhaus. Meine Schuhe waren rot, auch die Hosen und das Jackett waren voller Blut.“ Die Ursache habe er „nicht rekonstruieren“ können.
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Copyright: Matthias Heinekamp/Nikolas Janitzki/Tobias Hahn
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Ihr Mandant, der in Untersuchungshaft sitzt, wolle sich „dem Verfahren stellen, nichts beschönigen und sich nicht herausreden“, betonte seine Verteidigerin. Wegen des Konsums von Alkohol und Rauschmitteln habe er tatsächlich große Erinnerungslücken. Trotzdem lasse sich sagen: „Es war nie seine Absicht, etwas zu rauben.“ Er habe nun einen erstem Termin in einer psychologischen Praxis und verdiene eine Chance, sagte die Anwältin.



