Sanitäter angegriffenKölner Hochschulprofessorin muss sich vor Gericht verantworten

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Das Justizzentrum in Köln

Köln – Es ist ein tragischer Fall, der beim Amtsgericht unter dem Aktenzeichen 350/18 seit zwei Jahren geführt wird, ohne dass ein Ende abzusehen ist. Laut Anklage wird einer 51-jährigen Hochschulprofessorin gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Naturwissenschaftlerin mit Doktortitel sollte sich schon wiederholt einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen, sie ist jedoch der Meinung, mit ihrer Therapie bei einer Psychologin, bei der sie bereits mehr als 80 Stunden verbrachte, sei dem Thema Psyche genügend Raum gegeben.

Die Universitätsdozentin sollte vor zwei Jahren ihr Büro räumen, da sie ohnehin vom Dienst suspendiert war. Hintergrund waren wiederholt psychische Auffälligkeiten der Lehrenden, die den Hochschulbetrieb angeblich massiv störten, so dass man sie vor die Tür gesetzt hatte. Dagegen hatte sie sich allerdings massiv geweigert, wollte von der Freistellung nichts wissen.

Kölner Dozentin trat Sanitäter in den Bauch

Mitarbeiter hatten die Dozentin in ihrem Büro am Boden liegend vorgefunden und daraufhin einen Rettungswagen gerufen. Als die Sanitäter eintrafen, wehrte sich die Frau massiv mit Händen und Füßen. Sie warf laut Anklage einen Mülleimer nach den Helfern und trat einem Sanitäter mit voller Wucht in den Unterbauch. Daraufhin wurde sie wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt und sollte sich in einem ersten Prozess zuvor von einer psychiatrischen Sachverständigen untersuchen lassen, was sie verweigerte.

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Im Prozess vor dem Amtsgericht entschied nun das Gericht, dass die gutachterliche Expertise eigentlich erforderlich sei, um die Frage nach der Schuldfähigkeit und damit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Dozentin zu klären. Weil die Angeklagte erneut nicht zum Prozess erschien, sollen zunächst weitere Akten eingeholt werden.

Eine zuvor angedachte polizeiliche Vorführung mit Haftbefehl hielten sämtliche Prozessbeteiligten für wenig Erfolg versprechend, zudem im Vergleich zum Tatvorwurf unverhältnismäßig. Auch habe sich die Professorin seit der Tat vor zwei Jahren nichts weiter zu Schulden kommen lassen, hieß es. „Da wird möglicherweise etwas aktiviert, wenn wir volles Programm fahren, was bisher unter der Decke ist“, befürchtete die Sachverständige eine mögliche Eskalation. „Wir haben es mit einer sehr, sehr kranken Frau zu tun“, ergänzte die Verteidigung. Sie regte eine Einstellung des Verfahrens an, was nach zusätzlichem Aktenstudium offensichtlich als einzig vernünftige Möglichkeit angesehen wird. Doch zunächst soll das weitere Aktenstudium – es geht um einen Zivilprozess, in dem der Rettungssanitäter Schmerzensgeld einklagen will – zusätzliche Erkenntnisse bringen. Ob beispielsweise bereits ein Betreuungsverfahren gegen die Professorin eingeleitet wurde.

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