Unter TränenWie ein Kölner Richter einen Angeklagten gegen die Polizei verteidigte

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Thomas Quast ist Richter am Landgericht Köln.

  • Im April 2019 hat Thomas Quast, Richter am Landgericht Köln, einen Angeklagten freigesprochen, dem Straftaten am Christopher-Street-Day vorgeworfen worden waren.
  • Aber nicht nur das: Quast nutzte den Freispruch für eine Entschuldigung.
  • Wie tickt ein Jurist, der einem Angeklagten unter Tränen beiseite springt, weil ihm seiner Ansicht nach, von dem Staat, der ihn schützen sollte, schweres Unrecht angetan wurde?
  • Ein Porträt aus unserem Archiv.

Köln  – Konventionen, über die keiner redet: Ein Richter darf keine Gefühle zeigen. Er sollte seine juristischen Begründungen nicht mit persönlichen Bewertungen vermischen. Und für den Staat schämen sollte er sich schon gar nicht.

Was ist ein größeres Tabu: Ein Richter, der sich für den Staat entschuldigt, oder ein Polizist, der sein Gewaltmonopol missbraucht? Geht es um richtig oder falsch, wenn Richter weinen? Und woher stammt die Vorstellung, Rechtsprecher müssten über jeden Zweifel erhaben sein und dürften sich nur empören, wenn sie das Fehlverhalten eines Angeklagten bewerten?

Freispruch für einen Demonstranten

Ein Jahr nach dem Freispruch für einen Demonstranten am Christopher-Street-Day, der mit der Feststellung mehrerer Straftaten von Polizisten einherging, sagt der Kölner Richter Thomas Quast, er sei froh „in einem Staat wie Deutschland zu leben. Was könnte man sich in Zeiten von Corona Besseres vorstellen?“.

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Im Flur seiner Privatwohnung liegt ein Plexiglas-Visier auf einem Abstelltischchen. „Das brauche ich während der Corona-Zeit hin und wieder, eigentlich arbeite ich lieber ohne Visier“, sagt er. Sein Blick drückt Vertrauen und Gelassenheit aus, weder abwägend noch unsicher oder taxierend, eher schelmenhaft und durchlässig. Mit einer über die Jahre zur Maske erstarrten Persönlichkeit hat man es bei Thomas Quast nicht zu tun.

Was Prozessführung ohne Visier heißt, zeigte der 57-Jährige im April 2019. Gleich zweimal schossen dem Richter des Kölner Landgerichts Tränen in die Augen, als er bei seiner Urteilsbegründung daran erinnerte, wie zwei Kölner Polizisten Sven W., einen Demonstranten am Christopher Street Day, geschlagen, getreten, festgenommen und schließlich in Unterhose und T-Shirt aus der Ausnüchterungszelle auf die Straße befördert hatten.

Der Richter entschuldigte sich beim Angeklagten

Bei dem Angeklagten, der unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung schon zum zweiten Mal vor Gericht stand (den Freispruch des Amtsgerichts hatte die Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert), entschuldigte Quast sich mit den Worten: „Ich schäme mich für diesen Staat, den ich eigentlich für den bestmöglichen halte. Ich schäme mich in den Grund, weil Leute Ihnen im Namen dieses Staates Gewalt angetan haben. Und ich bitte Sie für diesen Staat um Entschuldigung.“

Einer Polizistin in Ausbildung, die gegen ihre damaligen Kollegen ausgesagt hatte, dankte er „für ihre Zivilcourage“. Die Staatsanwaltschaft kritisierte Quast massiv, weil sie das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten eilig eingestellt hatte.

Ob er nachvollziehen könne, dass sein Gefühlsausbruch viele irritiert habe? Für ihn sei es nicht ungewöhnlich, bei der Arbeit berührt zu sein. „Ich bin nah am Wasser gebaut. Im Gericht geweint habe ich schon öfter.“

Zur Person

Thomas Quast (57) arbeitet seit 25 Jahren als Richter. Er ist Vorsitzender Richter an der 1., 2., 4. und 5. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Köln, die darüber entscheiden, ob ein Teil der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Am Landgericht ist er auch Ansprechpartner im psychosozialen Dienst.

Als Kind besuchte er das Hölderin-Gymnasium in Mülheim, bevor er auf die Internatsschule der Palottiner in Rheinbach wechselte. Nach Abschluss seines Jurastudiums studierte er noch Geschichte und Musikwissenschaft. Seine Musikgruppe Ruhama ist in Kirchenkreisen bekannt.

Quasts Vater war Verwaltungsdirektor des LVR und für die CDU im Kreistag, seine Mutter Volksschullehrerin. Thomas Quast ist Vater dreier erwachsener Kinder. Er ist Mitglied der katholischen Friedensbewegung von Pax Christi und des 1. FC Köln. Er lebt in Brück. (uk)

Er sagt das so, wie er vom Joggen, von seinen drei Kindern oder vom schmerzlichen Scheitern seiner Ehe erzählt. Eine Grenzüberschreitung sehe er darin „ganz und gar nicht. Vielleicht ist es ungewöhnlich für das öffentliche Bild von einem Richter. Na und?“.

Wie die Polizisten den Angeklagten Sven W. behandelt hätten, „das war allerdings sehr wohl ein Tabubruch, der mich tief erschüttert hat. Schon beim ersten Lesen der Akte konnte ich nicht fassen, dass die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt hatte. Ich war perplex.“

Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft

Weil ein Polizist eine Blutprobe angeordnet hatte, ohne, wie vorgeschrieben, vorher den Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft zu informieren, hatte Quast vom Leitenden Oberstaatsanwalt eine Anordnung über die Entnahme von Blutproben angefordert und angekündigt, ihn als Zeugen zu laden, sofern er das Dokument nicht erhalten sollte.

Freunde macht man sich so nicht unbedingt. „Ich hielt es in diesem Fall für notwendig, weil die Rechtsverstöße im Amt so gravierend waren“, sagt Quast. Die Anordnung stützte Quasts Einschätzung, der Polizist habe die Blutprobe rechtswidrig angeordnet. Und sich damit der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht.

Polizisten, die ihr Monopol der Gewaltanwendung missbrauchen, landen in Deutschland nur selten vor Gericht. Studien sprechen davon, dass bis zu 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden. Viele Anwälte raten Betroffenen, auf eine Anzeige zu verzichten – weil sie andernfalls sehr oft eine Gegenanzeige wegen „Widerstand“ zu erwarten haben.

Der Forderung der Vereinten Nationen nach unabhängigen Beschwerdestellen für Opfer von Polizeigewalt ist Deutschland bislang nicht nachgekommen. „Es gibt nichts Schlimmeres für den Rechtsstaat, als wenn Menschen, die mit dem Gewaltmonopol ausgestattet sind, gegen diese Regeln verstoßen“, sagt Quast.

Ermittlungen gegen einen Polizisten laufen noch

Im Landgericht soll die Aufregung nach dem Urteil, zu dem Würdenträger verschiedener Gerichte, der Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft sowie zahlreiche Journalisten erschienen waren, groß gewesen sein. Quasts Prozessführung war Kantinengespräch. Der Sprecher informierte noch am gleichen Tag das Oberlandesgericht. Die Ermittlungen gegen die Polizisten wurden wieder aufgenommen. Sie laufen bis heute.

Die Aussage „Ich schäme mich für diesen Staat“ nahm der Rechtsausschuss des Landtags auf Anfrage der SPD-Fraktion zum Anlass, über die Aussage Quasts zu diskutieren. Roland Ketterle, Präsident des Kölner Landgerichts, sagte, Quasts Urteilsbegründung liege „im Kernbereich seiner richterlichen Unabhängigkeit“. Auch die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Margarete Gräfin von Schwerin, sah in der Aussage keinen Anlass einer „dienstaufsichtsrechtlichen Prüfung“.

Lob und Kritik von Juristenkollegen

Es gab Juristen, die gratulierten Quast zu seiner Prozessführung, andere empörten sich. Ein in NRW bekannter Strafrichter sagt: „Seine Emotionen sollte man als Richter unter Kontrolle haben, ein Arzt weint auch nicht bei der Überbringung einer Diagnose. Und Schambekundungen gehören nicht in eine Urteilsbegründung. Es sind aus meiner Sicht Grenzüberschreitungen. Wozu sollen sie gut sein?“

Die Meinung, ein Richter habe allein dem Staat zu dienen und hinter seinem Amt zurückzustehen, ist weit verbreitet. Richter gelten als Symbole größtmöglicher Objektivität. Obwohl sie sich möglichst empathisch in Biografien und ihre Brüche einfühlen müssen, obwohl sie Sachverhalte bewerten müssen, um ein Strafmaß zu begründen – und obwohl es allgemein goutiert wird, wenn sie Angeklagte moralisch maßregeln. Thomas Quast hatte den Staat gemaßregelt – und war dem Angeklagten, der für ihn unschuldig war, zur Seite gesprungen.

Der Freispruch für Sven W. ist inzwischen rechtskräftig. Nachdem die Staatsanwaltschaft Quasts Urteil wie schon jenes der Amtsrichterin angefochten hatte, bestätigte das Oberlandesgericht im Wesentlichen die Sicht von Quast und Amtsrichterin Katharina Potthoff. „Ich kann also entspannt reden“, sagt der gebürtige Kölner, der in seiner Wohnung Shorts, ein weißes Leinenhemd und Schlappen trägt.

An der Wand hängt ein großes, mit dem Handy fotografiertes Bild, das Quasts Silhouette vor einem Bild von Gerhard Richter zeigt. Auf dem Boden des Arbeitszimmers lagern Bücherstapel mit juristischen Aufsätzen und dem Koran, neben dem Schreibtisch steht ein Keyboard – Quast ist ein in Kirchenkreisen bekannter Musiker und Komponist, er hat neben Jura auch Musik und Geschichte studiert.

„Ich wusste lange nicht, ob ich Jurist werden möchte, Musiker oder Kabarettist“, sagt er. Nach einem Prädikatsexamen habe er eine einzige Bewerbung geschrieben – und ist Richter geblieben.

Mit seiner Offenheit gegenüber Journalisten gehört Quast in seiner Zunft zu einer Minderheit. Er wolle die Presse nicht formell zur vierten Staatsgewalt erheben, sagt er. „Aber die Teilnahme der Öffentlichkeit an Prozessen ist sehr wichtig, das steht auch in der Prozessordnung. Wenn ich bei einer Verhandlung erkennbares öffentliches Interesse sehe, dann spreche ich auch für die Öffentlichkeit – schon damit jeder versteht, was ich sage. Und wenn es aus meiner Sicht erhebliche Missstände gibt, ist Öffentlichkeit umso wichtiger.“

Quast erinnert sich an einen Fall aus dem Jahr 2011. Als Zivilrichter für Arzthaftungssachen verhandelte er über die Klage eines Vaters, dessen Frau ein Frühchen, das in der 22. Woche zur Welt gekommen war, zum Sterben auf die Brust gelegt worden war. Es gab eine interne Anweisung, erst ab der 23. Woche zu versuchen, Neugeborene am Leben zu halten. „Der Saal war brechend voll, viele Journalisten waren da. Natürlich habe ich da eine Einführung für die Öffentlichkeit gemacht, es ging um hochkomplexe Zusammenhänge, die Journalisten sollten ja das Richtige schreiben.“

Als er vom Fall eines Mannes erzählt, der seine Frau mehrfach „grün und blau“ geschlagen hatte, stockt seine Stimme. „Ich habe auch mit dem Mann, dem ich nicht noch mal Bewährung geben konnte, geweint. Sie merken jetzt ein bisschen, wie ich ticke.“

Als Richter neigt Quast nicht zu rhetorischer Härte. Den impulsiven Angeklagten Sven W., der ihm zu Beginn des Prozesses immer wieder ins Wort fiel, maßregelte er nur behutsam. Stattdessen fragte er ihn nach den abgelegenen Winkeln seines Lebens und den Perspektiven. „Ich kannte über die Akte seine Vorgeschichte und auch seine Krankheiten“, sagt Quast.

„Ich hätte ihn streng zur Räson rufen und ihn dahingehend auch brechen können. Als Strafrichter hätte ich die Macht dazu. Ich möchte die Ausübung von jedweder Art von Gewalt aber auf das Notwendigste begrenzen.“

Mit Hanns Dieter Hüsch befreundet

Er geht zu einem Regal und kramt einen Text des verstorbenen Kabarettisten Hanns Dieter Hüsch hervor, mit dem er gut befreundet war. „Keiner erhebt sich über den anderen oder erniedrigt sich unter den anderen. Keiner kommt auf den Gedanken, er sei besser oder schlechter, wichtiger oder wertloser als der andere“, heißt es in dem Auszug.

Als Mensch, aber auch als Richter leite ihn der Gedanke, sich nie über einen anderen zu erheben, der auch in der Bibel zu finden ist. „Ich hatte anfangs auch Probleme damit, als Richter erhöht zu sitzen. Inzwischen habe ich das akzeptiert. Wie ich die Robe als Ausdruck meines Amts akzeptiere. Auch als Musiker auf der Bühne stehe ich erhöht – und werde hin und wieder nach Konzerten um Autogramme gebeten. Früher fand ich das befremdlich, inzwischen sehe ich es als Möglichkeit, ein paar nette Worte zu schreiben. Das Prinzip, mich nicht über andere zu erheben, ist von erhöhten Positionen im Gerichtssaal oder auf der Bühne unberührt“, erzählt Richter Quast.

Müsste er über Leben und Tod entscheiden, sagt Quast, „dann könnte ich nicht Richter sein. Das wäre für mich eine Erhebung, mit der ich nicht leben könnte. Es steht einem Menschen nicht zu, einen anderen zu Tode zu bringen, auch mit staatlicher Legitimation nicht, davon bin ich überzeugt“.

Die Polizisten, die den Angeklagten Sven W. nach den Aussagen mehrerer Zeugen schlugen, traten, fesselten und womöglich rechtswidrig in Gewahrsam nahmen, erhoben sich nach Quasts Überzeugung über den anderen.

Anhaltspunkte für Straftaten im Amt in den Polizeinotizen 

„Allein in den Notizen der Polizei gab es vier sichere Anhaltspunkte für Straftaten im Amt“, sagt er. Seine 75-seitige Urteilsbegründung ist eine massive Kritik an der Staatsanwaltschaft und an zwei Polizisten, die nach Quasts Überzeugung ihr Gewaltmonopol missbrauchten.

Von sich aus kommt der Richter auf ein „womöglich strukturelles Problem“ zu sprechen, das gerade im Zusammenhang mit Polizeigewalt immer wieder diskutiert wird: Ist die Staatsanwaltschaft unabhängig? Polizeibeamte sind Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft – und die Staatsanwaltschaft unterliegt den Weisungen des Landesjustizministeriums.

„Ich kann die Unterstellung, die Staatsanwaltschaft sei nicht unabhängig, verstehen“, sagt Quast. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften sei „ein systemisches Problem, das nur schwer, möglicherweise gar nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist“.

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Quast betont, dass es „nur ganz wenige unter den Polizisten sind, die sich nicht an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten. Umso wichtiger, bei diesen ganz wenigen sehr kritisch darauf zu gucken“. Das Verfahren gegen Sven W. und die allzu schnell fallengelassenen Ermittlungen gegen die Beamten seien ein „Musterbeispiel für Missbrauch des Gewaltmonopols“.

Der Deutsche Richterbund fordert schon lange, den Status der Staatsanwaltschaft zu ändern. Das Justizministerium dürfe nicht länger Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften haben. In der Praxis machen die Landesjustizanstalten wohl überaus selten von ihrem Weisungsrecht Gebrauch. Jedoch hat die Konstruktion für viele Juristen ein Geschmäckle. „Die Gerichte sind unabhängig“, sagt Quast. „Die Staatsanwaltschaft ist es noch nicht.“

Für seine klare Haltung ist er im Landgericht bekannt. Marihuana? „Sollte legalisiert werden, weil ein Verbot nachweislich zu höherer Kriminalität führt.“ Menschen, die wegen Schwarzfahrens oder nicht bezahlter Rechnungen im Gefängnis landen? „Sollte es nicht mehr geben. Es gibt die Möglichkeit, das über gemeinnützige Arbeit zu regeln.“

Polizisten, die Ermittlungsverfahren gegen eigene Kollegen führen? „Ein weiteres systemisches Problem, das abgeschafft gehört.“ Die frohe Botschaft, die ihn auch im Gerichtssaal leite? „Ich kann das Evangelium zum Glück sehr gut mit unserem Grundgesetz verbinden. So wie übrigens auch den Koran, die Tora und buddhistische Überzeugungen. Ich bin froh, in einem solchen Rechtsstaat zu leben.“

Im Landgericht hielten ihn manche für einen „vielleicht etwas schrägen Typen, den man irgendwie einfangen muss“, sagt Thomas Quast. Investigativjournalist Günter Wallraff, der die Urteilsbegründung im Gerichtssaal erlebte, hat die Art der Prozessführung beeindruckt: „Da hat ein Richter seine Menschlichkeit gezeigt, für mich war das wie eine Offenbarung. Mein Rechtsvertrauen hat die Art, wie er den Prozess geführt hat, gestärkt. Dass er sich recht offensiv auf die Seite des Schwächeren und offensichtlich unschuldigen Angeklagten gestellt und sich bei ihm entschuldigt hat, hat ihn und damit die Justiz für mich umso glaubwürdiger gemacht.“

Emotionalität und seine christlichen Werte seien für ihn „nie ein Widerspruch zu richterlicher Objektivität gewesen. Meine gedankliche Stringenz und Klarheit ist dadurch in keiner Weise beeinträchtigt“, sagt Quast. Bei der Beurteilung von Straftaten gehe es ihm auch darum, „dazu beizutragen, dass das Leben des oder der Angeklagten in Zukunft besser gelingt. Bei manchen besteht die Gefahr der Ausweglosigkeit. Ich sitze als strenger Staat im Gerichtssaal, der im Namen des Volkes urteilt. Aber ich will auch meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass es Ausweglosigkeit nicht gibt. Artikel eins des Grundgesetzes, der auf die Würde abzielt, bedeutet für mich: Der Rechtsstaat ist ein Hort der Hoffnung und Perspektive“.

Die Geschichte ist im Juli 2020 im „Kölner Stadt-Anzeiger“erschienen. 

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