Raubüberfall auf Deutzer KioskProzess vor Kölner Landgericht – Verfahren wird vielleicht eingestellt

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Kölner Landgericht (Symbolfoto)

Der Prozess im Fall eines Raubüberfalls auf einen Kiosk in Köln-Deutz im letzten Jahr könnte ohne Urteil enden.

In einem Prozess um einen Raubüberfall, der am Dienstag vor dem Landgericht begonnen hat, deutet sich an, dass das Verfahren trotz des gravierenden Vorwurfs eingestellt wird. Angeklagt ist ein 25-jähriger Mann, der im vergangenen Jahr in anderer Sache zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde und seit Dezember in einer Entziehungsanstalt untergebracht ist.

Die Vorwürfe im aktuellen Prozess lauten auf schweren Raub und gefährliche Körperverletzung. Trifft die Anklage zu, betrat er am 17. Juni 2020 zusammen mit einem unbekannt gebliebenen Komplizen, der ebenfalls eine weiße Stoffmaske trug, einen Kiosk in der Tempelstraße in Deutz. Einer der Männer habe eine Axt aus einer mitgeführten Tasche geholt und sie dem Kioskbesitzer vorgehalten, heißt es in der Anklage.

Dann soll der Mittäter dem Opfer unvermittelt Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, die auf dem Tresen stehende Kasse an sich genommen und dabei die Glasschutzscheibe heruntergerissen haben. Laut Staatsanwaltschaft betrug die Beute, mit der die beiden Männer geflüchtet seien, 400 Euro.

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Die Verteidigerin, die im Vorfeld mit dem Vorsitzenden Richter gesprochen hatte, regte an, das Verfahren einzustellen. Die Beweislage sei dünn: Die Vorwürfe beruhten im Wesentlichen auf Angaben „vom Hörensagen“, mit denen die Ex-Freundin des Mandanten, der sich nicht zur Sache äußern werde, ihn aus Rache für die Trennung habe anschwärzen wollen. Außerdem mache der Angeklagte in der Entziehungsanstalt nachweislich gute Fortschritte.

Der Vorsitzende sagte, bei einer Verurteilung würde sich die Gesamtfreiheitsstrafe, die mit den bereits ausgeurteilten sechs Jahren zu bilden wäre, nicht nennenswert erhöhen. Und in keinem Fall käme infrage, den Angeklagten zur Verbüßung einer neuen Strafe aus der Entziehungsanstalt herauszuholen, denn dies würde den Therapieerfolg gefährden. Hinzu kommt, dass ein wichtiger Zeuge nicht mehr gehört werden kann: Der Kioskbesitzer ist inzwischen gestorben, wie dessen Sohn der 13. Großen Strafkammer mitgeteilt hat.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft befand ebenfalls, trotz der Schwere des Vorwurfs spreche einiges für eine Einstellung des Verfahrens. Dafür müsse sie allerdings in der Behörde Rücksprache halten. So wie es aussieht, wird der Prozess ein vorzeitiges Ende ohne Urteil finden.

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