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Amtsgericht KölnMann gesteht Prügelei zu Karneval an der Zülpicher Straße

Lesezeit 2 Minuten
Köln:
Justizzentrum Köln, 
Luxemburger Straße 101, Außenansicht

Der Verteidiger sprach von „alkoholbedingter Enthemmung“ seines Mandanten.

Nachdem sich ein anderer Mann angeblich vorgedrängelt hatte, kam es zu einer Auseinandersetzung.

Ein Vorfall im nächtlichen Karnevalstreiben auf der Zülpicher Straße brachte einem heute 22 Jahre alten Studenten eine Anzeige wegen Körperverletzung ein. Am Donnerstag musste er im Amtsgericht Köln erscheinen. Was vorgefallen war, stritt er nicht ab. In der Nacht zum Karnevalsdienstag des vergangenen Jahres schlug er einem anderen Wartenden in einem Döner-Imbiss am Zülpicher Platz ins Gesicht.

Köln: Mandant sei kein „typischer Zülpicher-Straße-Gänger“

Der Angeklagte sei ebenso angetrunken gewesen wie ein anderer Mann, der sich aus seiner Sicht habe in der Warteschlange vordrängeln wollen und den er deshalb zu Rede gestellt habe, sagte sein Verteidiger. Dabei blieb es nicht. In der Anklage heißt es, der Student habe dem anderen Imbisskunden mit der Faust ins Gesicht geschlagen; eine Platzwunde an einer Augenbraue und Prellungen seien die Folge gewesen.

Der Anwalt sprach von alkoholbedingter „Enthemmung“ und betonte, sein Mandant sei nicht der „typische Zülpicher-Straße-Gänger“, der das Kwartier Latäng in der Karnevalszeit zu einem Ort mache, den man besser meide. Im Rahmen eines Schmerzensgeldverfahrens hat der damals 20-Jährige bereits 590 Euro gezahlt. Nicht nur dies, sondern auch sein Geständnis und den Umstand, dass er nicht vorbestraft ist, hielt ihm die Richterin zugute. Sie stellte das Verfahren mit der Auflage ein, dass er dem Mann, auf den er losgegangen war, zusätzlich 300 Euro zahlt.