Köln wäre die erste deutsche Stadt, die sexualisierte Belästigung in ihre Stadtordnung aufnähme. Ein Experte ordnet den Vorstoß rechtlich ein.
Pfeifen, anzügliche SprücheKölner Politik will mit Ordnungsamt gegen Catcalling vorgehen

Das Kölner Ordnungsamt könnte (Symboldbild)
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Eine Mehrheit im Stadtrat will sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum als unerwünschtes Verhalten in die Kölner Stadtordnung aufnehmen. Nach bisherigem Kenntnisstand wäre Köln die erste deutsche Stadt, die sogenanntes Catcalling ahnden würde. Für den Prüfauftrag an die Verwaltung, angestoßen von Linke und Volt, ist eine Zustimmung des Gleichstellungsausschusses des Rates in seiner Sitzung am Montagabend abzusehen. Jasna Ibrić, Ratsmitglied für Volt und Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung, sagt: „Catcalling ist kein Kompliment, es ist sexuelle Belästigung. In Köln nehmen wir das nicht länger hin.“ Es handelt sich um den Versuch, bislang folgenlose sexualisierte Belästigung politisch sichtbar zu machen – auch wenn er laut dem Experten für Verwaltungsrecht Frank Hofmann schwierig umsetzbar ist.
Catcalling erklären die Ratsfraktionen in ihrem Antrag als „verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum“. Sie richten sich vor allem gegen Frauen. Bislang gilt: Catcalling ist in Deutschland nur dann strafbar, wenn die geäußerten Worte den Tatbestand der Beleidigung des Strafgesetzbuches erfüllen – anzügliche Bemerkungen oder Pfiffe allein reichen dafür nicht aus.
Bundesdebatte über Änderung des Strafgesetzes
Die Debatte über ein gesetzliches Verbot von Catcalling beschäftigt die Bundespolitik seit mehreren Jahren, bislang ohne konkrete Folgen. Einen ersten konkreten Anlauf unternahm Niedersachsen: Im Februar 2025 brachte das Land einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum unter Strafe stellen sollte. Der Entwurf scheiterte jedoch – mehrere Länder kritisierten die Formulierungen als zu vage.
Seit dem Frühjahr 2026 ist das Thema erneut auf der Agenda: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, noch vor der Sommerpause einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbale sexuelle Belästigung ausdrücklich im Strafrecht verankern soll. Vergleichbare Regelungen bestehen bereits in Frankreich, Spanien und in den Niederlanden.
Die breitere rechtspolitische Debatte um den Umgang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt in Deutschland fachte zuletzt der Fall Ulmen-Fernandes weiter an. Es brach eine Diskussion über eine weitere Lücke des deutschen Gesetzes aus, die der digitalen Gewalt. Beiden Diskussionen liegt dieselbe Diagnose zugrunde: Das deutsche Strafrecht hinkt der Realität sexualisierter Gewalt – ob auf der Straße oder im Netz – strukturell hinterher.
Stadt Köln soll Aufnahme von Catcalling in die Stadtordnung prüfen
Der Kölner Gleichstellungsausschuss beabsichtigt nun, die Stadtverwaltung einen Regelungsvorschlag für eine Ergänzung der Stadtordnung ausarbeiten zu lassen und das gesamte Personal des Ordnungsamtes zum Umgang mit sexueller Belästigung im öffentlichen Raum zu schulen. Ein solches Programm soll langfristig im Fortbildungskatalog der Stadt verankert werden, unter Mitarbeit „externer, fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt“.
Der Ausschuss fordert auch eine Prüfung, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen ausgeweitet werden können. Die Stadt soll auch auf Landes- und Bundesebene darauf hinwirken, dass die sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum als Tatbestand im Ordnungswidrigkeitenrecht geprüft wird. Momo Eich (Linke) sagte: „Für alle, denen Catcalling widerfährt, sollen in Zukunft Beschwerdestellen klar und zugänglich sein.“ Betroffene würden bislang allein gelassen. Ergebnisse zu allen Punkten will der Ausschuss im 3. Quartal (Juli bis September) vorgelegt bekommen.
Hinter dem Vorstoß stehen auch die Grünen und die SPD, die zusammen im Ausschuss wie im Rat eine Mehrheit bilden können. Die CDU reagierte bislang zurückhaltend, wegen Zweifel an der Machbarkeit. Fraktionsvorsitzender Bernd Petelkausagte: „Catcalling darf nicht verharmlost werden. Deshalb muss auf Bundesebene geklärt werden, ob daraus ein eigener Straftatbestand werden soll.“ Auch Nathalie Mahmoudi, gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP/KSG-Fraktion sagte, nicht die Kölner Stadtordnung, sondern das Strafrecht sei zuständig, gleichwohl sei es richtig, über Catcalling zu sprechen und stärker zu sensibilisieren.
Experte erklärt Herausforderungen für Städte, gegen Catcalling vorzugehen
Frank Hofmann ist Professor an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW mit den Schwerpunkten Verwaltungsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten. Er ordnet den Kölner Vorstoß auf Anfrage der Redaktion ein: „Die Städte haben die Kompetenz, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln und keine gesamtgesellschaftlichen Dinge.“
Hofmann erinnert an die Friedensbewegung in den 1980er Jahren, als sich Gemeinden zu „atomwaffenfreien Zonen“ erklärt hatten. Das funktionierte zwar als politischer Symbolakt, hatte aber keine rechtliche Wirkung. Hofmann sagt: „Das überschritt deren Kompetenz.“ Bei Catcalling könne man „trefflich darüber streiten, ob das nicht auch so ein Thema ist“.
Ein weiteres Problem liege darin, Catcalling rechtssicher zu definieren: „Man müsste eine Regelung finden, die dem Bestimmtheitsgebot entspricht. Gerade wenn Sie eine Sanktion daran knüpfen wollen, muss für den Bürger eindeutig erkennbar sein: Was ist erlaubt und was ist verboten?“
Er nennt ein weiteres Beispiel: Die Stadt Krefeld erließ im März 2023 eine Allgemeinverfügung, die das sogenannte „aktive Betteln“ gegenüber dem „stillen Betteln“ in der Innenstadt verbot. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte sie im Eilverfahren für rechtswidrig, weil nicht hinreichend deutlich zu entnehmen gewesen sei, wann erlaubtes stilles Betteln ende und verbotenes aktives Betteln beginne.
„Ich will nicht sagen, dass es unmöglich ist, Catcalling in der Stadtordnung zu definieren“, sagte Hofmann, „aber man wird sich sehr genau Gedanken über die Formulierung machen müssen. Das Phänomen Catcalling ist vielschichtig, man sieht ja, wie schwer sich da schon Gesetzgeber tun.“ Der Professor sagte, trotz der Schwierigkeiten müsse über Catcalling verschärft rechtspolitisch diskutiert werden.

