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NRW-Justizminister will schärferes Sexualstrafrecht„Wer Frauen hinterherpfeift, soll bestraft werden“

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Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), NRW-Justizminister, will das Sexualstrafrecht verschärfen.

Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen), NRW-Justizminister, will das Sexualstrafrecht verschärfen. 

Deepfake-Videos sind KI-generierte Aufnahmen, bei denen die Gesichter von Personen oft täuschend echt in pornografische Filme montiert werden. Der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes hat ein Schlaglicht darauf geworfen, dass das deutsche Recht auf diese Form von digitaler sexueller Gewalt nicht vorbereitet ist. Was ist zu tun?

Wir haben seit Monaten eine gesellschaftliche Debatte zur sexuellen Selbstbestimmung von Frauen, zur Strafbarkeit von Vergewaltigung und anderen sexuellen Übergriffen. Dazu zählt auch die Frage, wie wir Opfer besser vor digitaler sexueller Gewalt in Form von Deepfakes schützen können. Wir brauchen jetzt endlich eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts und einen Paradigmenwechsel, bei dem der Schutz der Frauen in den Mittelpunkt gestellt wird. Dabei müssen Bund und Länder zusammenarbeiten. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, schnellstmöglich einen Bund-Länder-Gipfel zur Reform des Sexualstrafrechts einzuberufen – auch um Instrumente zu schaffen, mit denen wir Opfer von Deepfakes wirksam schützen können.

Bislang ist es oft schwer möglich, die Ersteller von Deepfakes ausfindig zu machen.

Das stimmt. Deshalb wollen wir im Fall der Deepfakes eine Haftung der Plattformbetreiber einführen. Diejenigen, die das Instrument zur Verletzung der Opfer bereitstellen, müssen in die Pflicht genommen werden. Es kommt darauf an, dass die Filme sofort gelöscht werden müssen. Betroffene müssen zudem Schadenersatz in empfindlicher Höhe geltend machen können. Ich strebe eine europaweite Regelung an. Den Plattformen muss klar werden, dass sie eine Verantwortung für das tragen, was auf ihnen veröffentlicht wird.

In Spanien ist das Erstellen von Deepfakes ein Verbrechen – in Deutschland ist die Herstellung bislang nicht strafbar. Lässt der Staat die Opfer im Stich?

Spanien ist uns leider um viele Jahre voraus, was das Sexualstrafrecht angeht und auch was den Kampf gegen Deepfakes angeht. Daher können wir uns am spanischen Recht bei der Reform des Sexualstrafrechts orientieren. Wir dürfen auf keinen Fall Schlusslicht in Europa beim Schutz der Opfer vor sexueller Gewalt werden. Ich bin dafür, künftig bereits die Herstellung von Deepfakes unter Strafe zu stellen. Denn die Gefahr, dass damit Schaden angerichtet wird, ist groß. Ein einziger Klick reicht aus, um jemanden vor der ganzen Welt bloßzustellen.

Bislang heißt der Grundsatz im deutschen Sexualstrafrecht „Nein heißt Nein“. Sie fordern, dass künftig „Ja heißt Ja“ gelten soll. Was steckt dahinter?

Bisher sagt unser Strafrecht, dass ein sexueller Übergriff erst dann strafbar ist, wenn der Täter sich über ein Nein der Frau hinwegsetzt. Wir wissen aber aus der gerichtlichen Praxis und aus der Wissenschaft, dass es Fälle gibt, in denen Frauen bei Sexualstraftaten in eine Schockstarre geraten. Dann sind sie nicht in der Lage, einen entgegenstehenden Willen zum Ausdruck zu bringen. Wir wollen jetzt durchsetzen, dass eine klare Zustimmung zu einem Geschlechtsverkehr notwendig ist.

Viele Übergriffe ereignen sich in Partnerschaften und werden nicht zur Anzeige gebracht. Woran liegt das?

Ich glaube, es gibt einerseits oft eine Scham zu bekennen, dass man Opfer einer solchen Tat geworden ist. Und es gibt oft eine Furcht davor, nicht ernst genommen zu werden und nicht beweisen zu können, dass man Opfer einer Vergewaltigung geworden ist. Wir sollten auch einen Beitrag dazu leisten, Ängste zu nehmen, indem wir die Justiz für den Umgang mit den Opfern besser aufstellen.

Wie meinen Sie das?

Wir sollten zu einer bundesgesetzlichen Regelung finden, die es uns ermöglicht, an den Landgerichten spezialisierte Strafkammern für Sexualstraftaten einzurichten. Dort sollte es Richterinnen und Richter geben, die mit den Opfern und Zeuginnen von Sexualstraftaten  angemessen umgehen können. Die Schwierigkeiten beim Sexualstrafrecht liegen nicht im juristischen Bereich, es kommt vielmehr zentral auf einen angemessenen Umgang mit den Betroffenen an. Ich weiß, dass unsere nordrhein-westfälischen Richterinnen und Richter in dem Bereich schon jetzt sehr gute Arbeit leisten, aber ich möchte diese Expertise noch weiter verbessern. Wir könnten die Einrichtung dieser Kammern sehr schnell umsetzen.

Oft besteht das Problem, dass Frauen nach einer toxischen Beziehung auch nach der Trennung von ihren Ex-Partnern verfolgt werden.

In solchen Fällen ist es von zentraler Bedeutung, dass Gewaltspiralen durchbrochen werden. Deshalb setzen wir uns beim Bund für die Einführung einer frühzeitigen Deeskalationshaft ein. Wenn der dringende Verdacht besteht, dass ein Täter Gewalt anwenden wird, muss der Staat präventiv eingreifen können, um die Opfer zu schützen. Analog zur U-Haft sollten Verdächtige notfalls auch über einen längeren Zeitraum in Haft genommen werden können. Damit besteht vielleicht auch die Chance, den Täter aus seinem Tunnel herauszuholen. Wenn gewalttätigen Partnern Gefängnis droht, hat das hoffentlich eine abschreckende Wirkung.

Alltagssexismus – auch als Catcalling bekannt – wird immer noch oft als Kavaliersdelikt abgetan. Sollten auch Männer bestraft werden, die Frauen hinterherpfeifen?

Ich finde ja. Man muss sich ja auch überlegen, was das mit den Betroffenen macht. Catcalling darf nicht dazu führen, dass Freiheitsräume von Frauen beschnitten werden, weil sie aus Angst davor, anzüglich beleidigt zu werden, bestimmte Plätze oder Orte meiden. Der Strafrahmen sollte sich am Beleidigungsdelikt orientieren, also Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Sie wollen die Strafbarkeit von Prostitution in den Sperrbezirken aufheben. Kritiker warnen davor, dass Sie damit der Rückkehr der Straßenstriche in die Innenstädte den Weg ebnen.

Das stimmt nicht. Einen Sperrbezirk kann man auch mit verwaltungsrechtlichen Mitteln durchsetzen. Uns geht es darum, das Gesetz nicht zulasten der Frauen durchzusetzen. Denn häufig haben wir es ja mit Armutsprostitution zu tun. Wenn Sie Strafen gegen Frauen verhängen, die ohnehin kein Geld haben, zwingen Sie die Prostituierten erst recht dazu, ihre Arbeit weiter auszuüben. Oder sie sorgen dafür, dass solche Frauen eine Ersatzfreiheitstrafe bekommen und im Gefängnis landen. Das kann nicht unser Ziel sein.

Sie vertreten die Position, dass Schwarzfahren nicht mehr mit einer Ersatzfreiheitsstrafe geahndet werden sollte. Ist das nicht eine Einladung zum Schwarzfahren?

Nein. Schwarzfahren bleibt ja weiterhin verboten und ihnen drohen erhebliche vertragliche Geldstrafen. Die Strafverfolgung blockiert aber unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte. Ich bin der Auffassung, dass sich die Justiz um die wirklich wichtige Kriminalität, zum Beispiel um Gewaltkriminalität, kümmern sollte. Auch beim Schwarzfahren wird hier wieder oft nur Armut bestraft. Die meisten, die ohne Fahrschein unterwegs sind, fahren ja nicht aus Jux und Tollerei schwarz, sondern sie können es sich schlicht nicht leisten. In der Ersatzhaft verlieren sie dann womöglich noch ihre Wohnung – und damit vielleicht noch den letzten Halt, den sie im Leben haben.

Ist das nicht Wasser auf die Mühlen der AfD?

In den populistischen Wettbewerb um menschenfeindliche Positionen trete ich nicht ein. Die AfD instrumentalisiert gerne die Obdachlosenhilfe, um ihre Fremdenfeindlichkeit zu verschleiern. Die AfD gibt immer wieder scheinheilig vor, Obdachlosen helfen zu wollen. Beim Schwarzfahren demaskiert die AfD sich, wenn sie Menschen obdachlos machen und Obdachlose sogar einsperren will.

Die JVA Köln wird im laufenden Betrieb umgebaut. Wie soll das funktionieren?

Wir bauen in vier Abschnitten, nach derzeitigen Planungen soll der letzte Bauabschnitt 2035 beginnen. Ein Teil der Gefangenen wird voraussichtlich während des Umbaus in eine neue Rotationshaftanstalt gebracht, die wir in Euskirchen eröffnen wollen. Wir bauen ja nicht nur in Köln neu, sondern auch in Remscheid, und benötigen zusätzlich Haftplatzkapazitäten.

Das klingt kompliziert – wäre ein Neubau an anderer Stelle nicht einfacher zu realisieren?

Wir wollen den Standort in Ossendorf nicht aufgeben. Der ist aufgrund seiner Nähe zu den anderen Justizeinrichtungen sehr wichtig – und sie finden auch nicht so einfach ein anderes geeignetes Gelände in Köln, auf dem sie eine JVA bauen können.

Nächstes Jahr ist in NRW Landtagswahl. Streben Sie ein Mandat an?

Ich bin fast mein ganzes Berufsleben in der Exekutive tätig gewesen. Ich habe Führungsverantwortung in der Justiz, im Hochschulbereich, in der Ministerialverwaltung wahrgenommen. Und mit dieser Expertise bin ich ja in mein Ministeramt gegangen. Ich habe mich entschieden, nicht für ein Landtagsmandat zu kandidieren, aber das möchte ich ganz klar sagen, ich freue mich auf den Wahlkampf und ich werde da als Minister für unsere grünen Positionen streiten.

Die CDU-Minister legen großen Wert auf ein Mandat, weil laut Landesverfassung nur Mitglieder des Parlaments zum Ministerpräsidenten gewählt werden können.

(lacht) Ich habe großen Respekt vor Cem Özdemir, der in Baden-Württemberg den CDU-Kandidaten geschlagen hat. Aber es entspricht nicht meiner Lebensplanung, Ministerpräsident von NRW zu werden.