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Kritik von Pro Asyl„Makel für Rechtsstaat“ – Abschiebehäftlinge bekommen keinen Pflichtanwalt mehr

4 min
Abschiebungen sollen in Deutschland weiter vereinfacht werden. Der Pflichtanwalt für Abschiebehäftlinge fällt jetzt weg.

Abschiebungen sollen in Deutschland weiter vereinfacht werden. Der Pflichtanwalt für Abschiebehäftlinge fällt jetzt weg. 

Seit dem 1. Juni haben Abschiebehäftlinge keinen Anspruch auf einen Rechtsbeistand mehr. Auch das NRW-Justizministerium sieht das kritisch.

Eine Regelung im Rahmen der Asylpolitik, die erst seit Anfang 2024 besteht, endete am 1. Juni: Abschiebehäftlingen wird nun kein Pflichtanwalt mehr zur Seite gestellt. Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, hatten seit 2024 Anspruch auf einen staatlich finanzierten Anwalt, der sie bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt. Das Ende dieses Anspruchs ruft Widerspruch hervor – nicht nur bei Hilfsorganisationen für Geflüchtete. 

Die Zahl der Abschiebungen stieg in NRW 2025 im Vergleich zum Vorjahr. 2025 gab es nach Angaben des NRW-Fluchtministeriums insgesamt 4784 Rückführungen und Überstellungen an andere für die Asylverfahren eigentlich zuständige EU-Länder. Das waren 384 Abschiebungen mehr als im Jahr 2024. Bis zum 31. März 2026 wurden 1054 Personen aus NRW abgeschoben, wie die „Neue Ruhr / Neue Rhein Zeitung“ berichtet.

Justizminister-Konferenz regte Abschaffung des Pflichtanwalts an

Nach dem Terroranschlag von Solingen im Sommer 2024 waren die Prozesse für Asylverfahren und Abschiebungen noch unter der alten Bundesregierung verschärft worden, die schwarz-rote Koalition setzte den Kurs verstärkt fort. Auch Nordrhein-Westfalen reagierte auf die Tat mit drei Toten, die von einem abgelehnten Asylbewerber begangen worden war. Verfahren wurden vereinfacht, Personal aufgestockt und die Kapazitäten in den Abschiebe-Haftanstalten vergrößert.

Abgeschoben werden Personen, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und zur freiwilligen Ausreise nicht bereit sind. Der Ausreisepflichtige kann je nach Einzelfall kurzzeitig bis zur Abschiebung festgehalten werden, der Ausreisegewahrsam kann aber auch bis zu 28 Tage angeordnet werden. 

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, hatte die Abschaffung des Pflicht-Rechtbeistands angeregt. (Archivbild)

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, hatte die Abschaffung des Pflicht-Rechtbeistands angeregt. (Archivbild)

Bundesinnenminister Dobrindt hatte die Abschaffung des Pflicht-Rechtsbeistands angeregt. Der CSU-Politiker argumentierte, Ziel sei es, die Zahl der Abschiebungen zu steigern. Auch die Justizminister-Konferenz sprach bereits im Herbst 2024 von einer „Mehrbelastung“: „Die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungshaftanhörungen wurden durch die in jedem Fall von Amts wegen erforderliche Bestellung eines Rechtsanwalts zeitintensiver sowie komplexer. Das Ziel des Gesetzes, Rückführungen zu erleichtern, wurde insoweit erschwert“, hieß es da.

NRW-Justizminister Limbach kritisiert Abschaffung des Pflichtanwalts

Das NRW-Justizministerium weicht in seiner Auffassung allerdings deutlich von dem Beschluss auf Bundesebene ab und kritisiert die Abschaffung der Pflichtvertretung bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam. Der Pflichtanwalt habe ganz im Gegensatz zur Aussage der Justizminister-Konferenz „in einem eingriffsintensiven und für die betroffenen Personen existenziellen Bereich zur Stärkung des Rechtsschutzes und auch zur Vereinfachung der gerichtlichen Verfahrensführung beigetragen“, heißt es aus dem Ministerium von Benjamin Limbach (Grüne).

Benjamin Limbach ist Minister der Justiz von Nordrhein-Westfalen. (Archivbild)

Benjamin Limbach ist Minister der Justiz von Nordrhein-Westfalen. (Archivbild)

Zu den Kosten, die die Pflichtanwälte in den eineinhalb Jahren verursachten, kann man im Ministerium nichts sagen. Diese würde in den Haushaltsdaten nicht gesondert aufgeführt.

Nicht nur das grüne NRW-Justizministerium kritisiert den Wegfall des Pflichtanwalts. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer erklärten: „Freiheitsentziehung ist eine der schärfsten Grundrechtseinschränkungen.“ Noch immer seien über die Hälfte aller Inhaftierungen rechtswidrig. „Der Staat muss sich hier eine besonders genaue Prüfung gefallen lassen“, heißt es weiter.

Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl melden ebenso Widerspruch an. Die rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith erklärt: „Seit Jahren ist bekannt, dass rund die Hälfte aller gerichtlich überprüften Inhaftierungen zum Zweck der Abschiebung rechtswidrig ist. Es war deswegen folgerichtig, den nur zum Zweck der Abschiebung Inhaftierten einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite zu stellen, um die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Dass dies seit heute nicht mehr gilt, ist ein Skandal und ein Makel für unseren Rechtsstaat.“

Pro Asyl beruft sich auf Statistiken von Juristen, nach denen in rund 50 Prozent der Fälle die Haftanordnung nicht rechtmäßig ist. Die Organisation betont, dass es sich dabei explizit nicht um die Rechtmäßigkeit der Abschiebung handelt, sondern um die Frage der Abschiebungshaft.

Die Bundesregierung betont, dass es in schwierigen Fällen auch künftig einen Rechtsbeistand geben werde. Allerdings weist der NRW-Flüchtlingsrat darauf hin, dass viele Betroffene gar nicht wissen, an wen sie sich wenden können. „Sie denken, was der Richter sagt, wird schon stimmen. Viele wissen auch gar nicht, dass ihnen theoretisch Hilfe gewährt würde“, sagt Geschäftsführerin Birgit Naujoks dem WDR. (mit dpa)