2015 wurden in NRW neun ausreisepflichtige Ausländer registriert, die Straftaten gegen das Leben begangen haben sollen. 2024 waren es bereits 36.
Mord und TotschlagVerdächtigen-Zahl ausreisepflichtiger Ausländer in NRW deutlich gestiegen

Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug nach Pakistan.
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Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer, die in NRW sogenannte „Straftaten gegen das Leben“ begangen haben, ist in den vergangenen zehn Jahren laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stetig und deutlich gestiegen. Dies ist der Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministeriums auf eine Anfrage aus dem Landtag zu entnehmen.
Wurden 2015 noch neun Tatverdächtige registriert, waren es 2019 bereits 29. Im Jahr 2024 gab es den bisherigen Höchstwert mit 36 Fällen, 2025 sollen es nach einer vorläufigen Schätzung 33 Tatverdächtige gewesen sein. Davon wurden 25 in NRW geduldet, acht hielten sich unrechtmäßig hier auf. Bei 23 der Taten hat es sich den Ermittlungen zufolge um Totschlag gehandelt, bei fünf um Mord. 2024 wurden 28 Totschlagdelikte und sechs Morde aufgelistet.
Reul: „Der Anstieg der schweren Gewalttaten ist nicht akzeptabel“
„Der Anstieg der schweren Gewalttaten ist nicht akzeptabel“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Wer bei uns Schutz sucht und gleichzeitig schwere Straftaten begeht, muss Konsequenzen spüren und abgeschoben werden.“ Bei der Analyse dürfe die „Realität aber nicht ausgeblendet werden“.
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Wenn Menschen über „Monate oder Jahre nicht arbeiten dürfen, ohne Perspektive in Sammelunterkünften leben und in engen Verhältnissen aufeinandersitzen“, entstünden Spannungen, so der Minister: „Perspektivlosigkeit und Konflikte sind ein gefährlicher Nährboden.“ Deshalb brauche es „schnellere Verfahren im Asylprozess, deutliche Entscheidungen und geordnete Zustände“, forderte Reul: „Denn Dauerprovisorien schaffen keine Sicherheit – weder für die Betroffenen noch für die Gesellschaft.“
Koordinationsstellen für Abschiebung ausländischer Straftäter eingerichtet
Ein wichtiges Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung sei „die konsequente und prioritäre Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei straffälligen ausländischen Staatsangehörigen“, betonte auch eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Fluchtministeriums. Um das umzusetzen, sei ein spezielles „Fallmanagement“ eingesetzt worden. Sogenannte „Rückkehrkoordinationsstellen“ (RRK) bei allen fünf nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen würden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ausländerämtern „gezielt aufenthaltsrechtliche Verfahren und gegebenenfalls auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ begleiten und in die Wege leiten.
Und zwar „bei ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen, aber auch bei ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten“, so die Sprecherin des Ministeriums. Seit Einrichtung des Fallmanagements im Jahr 2018 seien bis zum 31. Januar dieses Jahres die Abschiebebemühungen von 3775 solcher Personen begleitet worden. Davon hätten bereits 1988 Betroffene durch die Koordinationsstellen abgeschoben werden können. Dazu kämen noch weitere Abschiebungen „durch die zuständigen örtlichen Ausländerbehörden, die statistisch aber nicht gesondert erfasst werden“, so die Sprecherin.
Bundesweit wurden 130 Tatverdächtige festgenommen
Auch bundesweit sind die Straftaten gegen das Leben durch ausreisepflichtige Ausländer gestiegen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion wurden im Jahr 2024 insgesamt 130 Tatverdächtige registriert. Davon entfielen 32 Fälle auf Mord, 94 auf Totschlag und vier auf fahrlässige Tötung. 96 der Verdächtigen besaßen demnach einen Duldungsstatus, 34 hielten sich unerlaubt in Deutschland auf.
Zuwanderer machen nach der bisher aktuellsten Datenauswertung des Bundeskriminalamts im Jahr 2024 knapp neun Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich „Allgemeinkriminalität“ aus. Als Zuwanderer oder „in Deutschland aufhältige Geflüchtete“ werden in der Statistik Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, geduldete und ausreisepflichtige Personen geführt.
Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer bei Allgemeinkriminalität zurückgegangen
Mit „Allgemeinkriminalität“ sind Taten gemeint, die nicht politisch motiviert sind. Auch ausländerrechtliche Verstöße werden hier nicht mitgezählt. Insgesamt sank die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer im Jahr 2024 um rund 6000 auf 172.200. Das wird vor allem auf die Cannabis-Teillegalisierung zurückgeführt. Die Zahl der Zuwanderer, die Opfer einer Straftat wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent. Veröffentlicht hat das BKA die Zahlen im jährlichen Lagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“.
In den Bereichen Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung waren dem Bericht zufolge rund zwölf Prozent aller Tatverdächtigen Zuwanderer. Auch bei Diebstahl, Vermögens- und Fälschungsdelikten lag ihr Anteil bei etwa zwölf Prozent. Bei Sexualstraftaten und sogenannten Rohheitsdelikten wie Körperverletzung und Rauschgiftdelikten waren zwischen acht und zehn Prozent der Verdächtigen Zuwanderer. In fast jedem dritten Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität – etwa Drogen oder Schleuserkriminalität – wurden diese Personen als Tatverdächtige festgestellt.
Mehr als die Hälfte der tatverdächtigen Zuwanderer war demnach unter 30 Jahre alt, mehr als drei Viertel waren männlich. Der Anteil der mutmaßlichen Mehrfachtäter an der Gesamtzahl der tatverdächtigen Zuwanderer lag 2024 mit knapp 32 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres.

