Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft in der AfD ziehen sich durch mehrere Bundesländer. Nordrhein-Westfalen blieb bisher verschont. Aber: Auch im Düsseldorfer Landtag gab es in der Vergangenheit „verdächtige Namensgleichheiten“ bei den Angestellten der AfD.
Vorwürfe der Vetternwirtschaft in AfDSo ist der Stand in Nordrhein-Westfalen

Außenansicht des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Copyright: Friso Gentsch/dpa
Vor den diesjährigen Landtagswahlen stolpert die AfD über sich selbst. Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft greifen in mehreren Landesverbänden um sich, nachdem bekannt wurde, dass die AfD Sachsen-Anhalt offenbar systematisch Familienangehörige ihrer Spitzenpolitiker anstellte. Auch ein erheblicher Teil der AfD-Bundestagsabgeordneten soll Medienberichten zufolge direkt oder indirekt betroffen sein.
Die Anstellungen hätten ein „Geschmäckle“, gab selbst Parteichef Tino Chrupalla zu. „Wir hätten damit transparenter umgehen müssen“, räumte auch Kay Gottschalk, stellvertretender Bundes- und Landessprecher, am Mittwochmorgen im Deutschlandfunk ein. Ein System des Postenschiebens in der AfD streitet er jedoch ab. Und er nennt ein positives Beispiel: „In der NRW-Landtagsfraktion kann man so etwas nicht finden.“
Bruder von Christian Blex kam bei Fraktionskollege unter
Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zeichnen ein komplexeres Bild. Auch im Düsseldorfer Landtag gab es in der Vergangenheit „verdächtige Namensgleichheiten“ bei den Angestellten der AfD, heißt es aus Landtagskreisen. Seither habe die Verwaltung einen Blick darauf.
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Die rechtlichen Einschränkungen zur Anstellung von Verwandten werden im Abgeordnetengesetz NRW geregelt. Die Beschäftigung von eigenen Ehepartnern und der Ehepartner anderer Landtagsabgeordneter auf Parlamentskosten ist demnach verboten. Dazu dürfen Abgeordnete keine Verwandten und Verschwägerten ersten bis dritten Grades einstellen. Heißt: Ein Abgeordneter darf nicht den eigenen Bruder anstellen. Bei Fraktionskollegen darf der Bruder – im Gegensatz zu Ehepartnern – jedoch arbeiten. Das war in der AfD-Fraktion der Fall.
Christian Blex ist AfD-Landtagsabgeordneter aus Warendorf und Schatzmeister des Landesvorstands. Sein Bruder Klaus Blex arbeitete nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ für einen anderen Abgeordneten in der Fraktion. Im internen Verzeichnis tauchte Klaus Blex' Name sowohl 2024 als auch 2025 auf. Zuletzt soll er für Thomas Röckemann gearbeitet haben. Dieser sagt auf Anfrage, über Personal unterhalte er sich nicht. „Frühestens, wenn auch die Abgeordneten aller anderen Parteien aus Bundestag und Landtag entsprechend befragt wurden“, fügt er hinzu.
85-Jährige arbeitet für AfD-Abgeordneten Klaus Esser
Eine andere Namensauffälligkeit betrifft das Büro der Gelsenkirchener Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias: Für sie arbeitet Agnieszka Laasch, Ehefrau von Andreas Laasch, dem Vorsitzenden des Duisburger Kreisverbandes. Auf Nachfrage bestätigt Seli-Zacharias, Agnieszka Laasch sei seit circa drei Jahren auf Minijob-Basis bei ihr angestellt und übernehme Verwaltungsaufgaben. Einen Bezug zu Andreas Laasch habe die Anstellung nicht gehabt. „Andreas Laasch ist kein Abgeordneter“, betont sie. Dadurch sehe sie kein Problem in der Beschäftigung seiner Ehefrau. Die Anstellung ist nach dem Gesetz erlaubt.
Für den Dürener AfD-Abgeordneten Klaus Esser arbeitet Rosemarie Zoerner, verheiratet mit einem ehemaligen AfD-Kommunalpolitiker. Die Besonderheit bei ihr jedoch ist eine andere: Rosemarie Zoerner übersteigt das durchschnittliche Rentenalter mit ihren 85 Jahren deutlich. „Frau Zoerner ist eine betagte, ältere Dame, aber geistig sehr fit“, sagt Esser gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Er habe sie bereits 2022 eingestellt, auf Minijob-Basis mit 450 Euro Gehalt. Zoerner beziehe eine geringe Rente und habe gefragt, ob sie Aufgaben für ihn übernehmen könne. Sie arbeite aus dem Homeoffice und „macht ihre Arbeit vernünftig“, so Esser. „Sie schreibt kleine Anfragen, Anträge und redigiert Texte.“
Fraktionschef Martin Vincentz teilte nur mit: In der Landtagsfraktion und im Landesverband seien keine Verwandten beschäftigt. Auf die persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten habe er keinen Einfluss.
Ex-AfD-Politiker aus NRW sprechen von „Filz“ in der Partei
Jeder Landtagsabgeordnete hat ein fixes Budget für Mitarbeiter zur Verfügung. Im Durchschnitt beschäftigt ein Abgeordneter des Düsseldorfer Landtags davon etwa fünf Mitarbeiter. Das geht aus einer internen Statistik des Landtags hervor. Es fällt auf: Bei der AfD ist dieser Wert mit im Schnitt 8,5 Mitarbeitern am höchsten, die 12 Abgeordneten beschäftigen 102 Mitarbeiter. Auch der Abgeordnete mit den meisten Mitarbeitern – insgesamt 15 – gehört demnach der AfD-Fraktion an. Aus Parteikreisen heißt es dazu, viele Mitarbeiter würden ihre Arbeit in Teilzeit ausüben.
Fragt man in der AfD nach Gründen für die Verwandtschaftsanstellungen in der Bundespartei, hört man mehrfach: Qualifiziertes Personal sei schwer zu finden. Eine Anstellung bei der AfD hübsche die wenigsten Lebensläufe auf. Und trotzdem: Bleibt nicht auch in Düsseldorf ein Beigeschmack, wenn neben dem Büro des Abgeordneten Christian Blex ein Dr. Klaus Blex sitzt? „Ich bitte Sie. Der Mann hat immerhin studiert“, sagt selbst ein Ex-AfD-Funktionär, der eigentlich kein gutes Haar an seiner ehemaligen Partei lässt. „In der AfD muss man sich über jeden Mitarbeiter freuen, der den Klettverschluss seiner Schuhe schließen kann.“
Für andere ehemalige AfD-Politiker kommen Berichte über die Anstellung von Verwandten dagegen nicht überraschend. „Filz ohne Ende“ sei das, auch in Nordrhein-Westfalen, schimpft ein Ex-Funktionär: „Mit Arbeitsverträgen werden meiner Erfahrung nach Stimmen von Delegierten gesichert.“ Ein anderer sagt: „Dass Angehörige von Parteifreunden eingestellt wurden, war kein Geheimnis.“
Für die AfD stellt die Affäre ein großes Risiko dar – gerade, weil sie selbst bei anderen Parteien schnell Selbstbereicherungen und Vetternwirtschaft wittert. „Wie eine Monstranz“ trage die AfD diesen moralischen Anspruch vor sich her, sagt Ogorek. „Der politische Gegner wird sicher die Frage stellen, was die Partei machen wird, sollte sie jemals in Regierungsverantwortung gelangen und ihr weitaus größere Ressourcen zur Verfügung stehen.“
Angesichts der bundesweiten Vorwürfe der Verwandtenanstellung in der AfD wären die betroffenen Länder „gut beraten, mit einer Normverschärfung zu reagieren“, sagt Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln. In Bayern zum Beispiel dürfen Abgeordnete selbst entfernte Verwandte von Fraktionskollegen nicht beschäftigen. Als Konsequenz aus der Affäre sei auch ein Verbot des Überkreuzmodells möglich, bei dem zwei Abgeordnete verschiedener Parlamente ihre jeweiligen Verwandten anstellen. Die AfD habe rund 70.000 Mitglieder, sagt Ogorek; Bei der Zahl müsste sie auch ohne Verwandtschaftsanstellungen Mitarbeiter finden.
Vorwurf der Scheinanstellung wurde zuletzt parteiintern erhoben
Der Vorwurf der Scheinanstellung ist in der AfD nicht neu. Auch im nordrhein-westfälischen Landesverband wurde er schon intern erhoben – zuletzt im Rahmen eines Streits in der Landtagsfraktion. Im Sommer wurde ein Brief des Abgeordneten Sven Tritschler öffentlich: Darin beschuldigte er Parteifreunde mit Nähe zu Landeschef Martin Vincentz, seinem studentischen Mitarbeiter einen lukrativen neuen Job angeboten zu haben – im Gegenzug für kompromittierendes Material über Tritschler. Zwischen Tritschler und seinem Mitarbeiter hatte es kurzzeitig ein Zerwürfnis gegeben. Die Stellungnahme zerrüttete die ohnehin zerstrittene Fraktion weiter, das Verhältnis von Vincentz zu seinem Stellvertreter Tritschler gilt seither als schlecht. Die von Tritschler Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.
Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ liegt die Stellungnahme eines beschuldigten Parteimitgliedes zu dem Fall vor. Darin ist wiederum – im Kontext des Streits zwischen Tritschler und seinem Mitarbeiter – von angeblichen Scheinanstellungen, zweckentfremdetem Budget und illegalem Drogenkonsum die Rede. Zuerst berichtete darüber der WDR. Tritschler ließ am Donnerstag über eine Anwaltskanzlei ausrichten, an den Vorwürfen gegen ihn sei nichts dran. Belastbare Hinweise auf solche Vorgänge würden nicht vorliegen.

