Kölner Prozess um BrainpoolErbitterter Streit um Stefan Raabs Anteile

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Stefan Raab

Köln – Im erbitterten Streit darum, wer in der Kölner TV-Produktionsfirma Brainpool das Sagen hat, hat das Landgericht am Donnerstag die Parteien zu Vergleichsgesprächen aufgefordert und als Termin für einen Urteilsspruch – so er denn nötig wäre – den 23. August bestimmt. Bis zum 9. August sollen die Parteien mitteilen, ob sie sich annähern konnten. Im März war bekanntgeworden, Entertainer Stefan Raab werde seine restliche Beteiligung an Brainpool (12,5 Prozent) an das französische TV-Unternehmen Banijay verkaufen, dem bereits 50 Prozent gehörten.

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Dem Kauf stimmte die Gesellschafterversammlung der Brainpool-Beteiligungsgesellschaft ebenso zu wie der Abberufung der langjährigen Brainpool-Mitgesellschafter Jörg Grabosch und Andreas Scheuermann als Geschäftsführer. Die Firmenmitgründer erwirkten gegen die Vorgänge eine einstweilige Verfügung, gegen die Banijay Widerspruch einlegte. Bernd Paltzer, Vorsitzender der 8. Kammer für Handelssachen, mahnte, die „für beide Seiten nicht angenehme Blockadesituation“ zu beenden – und äußerte in vorläufiger Einschätzung Überlegungen, die weder die eine noch die andere Seite als möglichen Gewinner aussehen lassen. Die Kammer habe rechtliche Bedenken gegen den Verkauf der Raab-Anteile, andererseits müsse es die Minderheit prinzipiell hinnehmen, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in einer Gesellschaft änderten. Grabosch betonte, man habe Brainpool, das nach dem TV-Abschied von Raab ins Trudeln geriet, wieder flottgemacht. Nun seien er und Scheuermann „kaltgestellt“ und erlebten eine „feindliche Übernahme“. 

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