„Bitch des Chefs“Kölner Studentin in Firma gemobbt und sexuell belästigt

Lesezeit 3 Minuten
Symbolbild Sexismus

Symbolbild

Köln – Es fing mit blöden Sprüchen an und wurde immer heftiger. Eine Kölner Studentin schildert, wie sie in einer Kölner IT-Firma massiv gemobbt, bedrängt und schließlich von einem Kollegen sexuell belästigt wurde. Sie nahm ihren Mut zusammen und erstatte letztlich Anzeige bei der Polizei. Am Donnerstag musste sich der Softwareentwickler (28) vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Mehrmals habe der Kollege sie als „Bitch des Chefs“ bezeichnet. „Als ich roten Lippenstift trug, meinte er, ich wolle Sex“, beschrieb die junge Frau das Mobbing. Dann habe der IT-Fachmann sich am Arbeitsplatz mehrfach neben sie gesetzt und ihr die Hand auf den Oberschenkel gelegt. Die Zeugin: „Ich sagte ihm dann „Lass das!“ und habe seine Hand weggeschoben.“

Als Spitze des Eisbergs beschrieb die duale Studentin das, was ihr vergangenen Juli in dem Deutzer Unternehmen passiert sei und sie zur Anzeige bewogen habe: „Ich stand am Schrank und habe Pakete eingeräumt, als er vorbei ging und mir in den Hintern gekniffen hat.“ Danach habe der Kollege nur gegrinst und gewunken, „als sei das was ganz normales.“

Studentin weint im Zeugenstand

„Sorry, aber das hatte sich einfach angeboten“, schrieb der übergriffige Kollege der Studentin per Whatsapp. „Das ist mein Körper und ich finde das sehr schlimm und respektlos“, sagte die junge Frau in Saal 21 des Amtsgerichts im Zeugenstand und weinte. Vorher habe sie die Sprüche einfach nur abgetan, sie habe deswegen kein Aufsehen in der Firma erregen wollen.

„Es ist richtig, dass ich ihr in den Arsch, äh, den Hintern, das Gesäß gekniffen habe“, so räumte der Angeklagte, der sich während der Zeugenaussage seiner Kollegin beschämt die Hände vors Gesicht gehalten hatte, stotternd den Vorwurf der sexuellen Belästigung ein. Das sei aber eher als freundschaftliche Geste gemeint gewesen, da man ein gutes kollegiales Verhältnis gehabt habe.

Geschädigte wollte Entschuldigung nicht annehmen

Einige Tage nach dem Vorfall habe er sich schriftlich für sein Fehlverhalten entschuldigen wollen, einen entsprechenden Brief habe die Kollegin aber nicht angenommen. „Er war erst zu einer Entschuldigung bereit, als er gemerkt hat, dass ich Anzeige erstatten will“, sagte die Geschädigte. Sie bestätigte dem Richter, nach wie vor Interesse an einer Strafverfolgung zu haben.

Die Studentin berichtete, noch immer in der Firma zu arbeiten, so auch der Kollege. Ihr Arbeitsplatz sei nach dem Vorfall aber vom Flur, an dem stets alle Mitarbeiter vorbeigingen, in ein Büro verlegt worden. „Der Chef hat gesagt, ich solle so weiter machen wie bisher und mich normal verhalten“, sagte die Studentin. Sie fühle sich noch immer unsicher, es sei aber mittlerweile besser geworden.

„Kein Augenblicksversagen“

„Gab es für Sie berufliche Konsequenzen?“, fragte der Richter den Angeklagten. Die Antwort klang lapidar: „Bisher nicht, der Chef hat mich danach einmal ermahnt.“ Der Richter verhängte am Ende 3200 Euro Geldstrafe. „Das war bei dem Vorgeschehen kein Augenblicksversagen“, sagte der Vorsitzende. Der Angeklagte habe massiv in die körperliche Integrität der Studentin eingegriffen.

Niemand wolle als Bitch bezeichnet werden, das finde keiner lustig, führte der Richter weiter aus, „und Ihre Hand hat auf dem Oberschenkel der Kollegin auch nichts zu suchen.“ Trauriger Höhepunkt sei der sexuelle Übergriff gewesen. Der Vorsitzende: „Sie haben jemandem psychisch ganz schön zugesetzt, weil sie nicht gemerkt haben, wie sehr derjenige unter ihrem Handeln leidet – bis heute.“

KStA abonnieren