Wegen 1,5 Meter-RegelKölner Wirte fürchten um hunderte Sitzplätze

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Außengastronomie auf öffentlichen Flächen ist nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung erlaubt.

Außengastronomie auf öffentlichen Flächen ist nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung erlaubt.

Köln – Kölner Gastronomen sind verunsichert, ob sie ihre Gäste künftig noch im Freien bedienen dürfen. Der Grund für die Beunruhigung ist eine umfangreiche Strategie zur Gestaltung des öffentlichen Raums, die der Stadtrat beschlossen hat. Die Entscheidung erfolgte zwar bereits im Dezember 2017, ihre Folgen für die Außengastronomie auf Gehwegen und kleinen Plätzen zeichnen sich jedoch erst in diesem Jahr ab.

Gemäß einer Leitlinie im Gestaltungshandbuch sollen Getränke und Speisen nur dann im Freien serviert werden dürfen, wenn der Bürgersteig auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter begehbar bleibt. Andernfalls sei die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, auf die alle Menschen gleichermaßen Anspruch hätten, heißt es in der städtischen Richtlinie.

Nach Angaben von Mathias Johnen, dem stellvertretenden Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein (Dehoga), ist nach dem Beschluss des Stadtrates zweierlei geschehen: viel Unruhe unter den Gastronomen, die bei einem Wegfall von Außenfläche wirtschaftliche Einbußen befürchten, sowie „ein zögerliches Abarbeiten der Konzessionsanträge, weil man sich bei der Stadt noch nicht entscheiden konnte, was man künftig kann und darf und was nicht“.

Erlaubnis gilt nur für diesen Sommer

Die Stadt habe dem Verband mitgeteilt, dass bei der Entscheidung mehrere Ämter involviert seien und der jetzige Zustand zunächst belassen werde. „In diesem Jahr bleibt also noch alles wie bisher“, sagte Johnen. Hinsichtlich der Barrierefreiheit seien für 2019 keine Änderungen in den Genehmigungsverfahren geplant, bestätigte ein Sprecher des Presseamtes. Die Erlaubnis werde für die von Anfang März bis Ende September dauernde Sommersaison ohne Einschränkungen erteilt.

Ob das auch für die Zeit danach gilt, ist allerdings fraglich. „Derzeit wird innerhalb der Verwaltung noch abgestimmt, ob es hinsichtlich der Barrierefreiheit künftig zu Änderungen kommen wird“, teilte das Presseamt mit. Es stünde weder eine Tendenz fest, wie das Ergebnis aussehen könnte, noch ein Termin. Aufgrund der Beratungen würden „derzeit Außengastronomien befristet auf ein Jahr erlaubt.“

Grundsätzlich gelte: „Die öffentlichen Straßen dienen der Allgemeinheit für den jeweils gewidmeten Zweck“, so Stadtsprecher Lars Hering. Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss seien von großer Bedeutung, auf der Fahrbahn wie auf dem Bürgersteig. Hering: „Es stellt ein Privileg dar, auf öffentlichem Straßenland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Berufsfreiheit gewährleistet keinen Anspruch auf die Benutzung öffentlichen Straßenlandes für die privatwirtschaftliche Betätigung.“

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Vor kurzem hat der Stadtrat eine Erhöhung der Nutzungsgebühren um zehn Prozent beschlossen. Johnen fordert eine zeitnahe Entscheidung der Stadtverwaltung über die künftigen Bedingungen für Außengastronomie. Die Wirte bräuchten Planungssicherheit.

Der Gastronom Daniel Rabe befürchtet nach einem Gespräch mit Behördenvertretern Schlimmes. Bis zu 50 Prozent aller in Köln genehmigten Außengastronomie-Plätze seien betroffen. In seinem Fall werde 2020 beispielsweise „die komplette Außengastronomie der Brasserie aller Kolör wegfallen und die Hälfte der Bagatelle Südstadt“. Die Bonner Straße, befürchtet Rabe, „hätte keinen einzigen Stuhl mehr draußen“. Er regt an, die unsichere Lage „im Interesse aller Gastronomen Kölns im Vorfeld zu klären. Und im Interesse der Millionen von Gästen.

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