„Langsam bluten alle aus“Kölner Wirte reagieren auf Gebühren für Außengastronomie

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Die Außengastronomie in Köln wird ab 2022 nach zwei Jahren wieder kostenpflichtig.

Köln – Die Außengastronomie ist ab diesem Jahr wieder kostenpflichtig: Wie die Stadt mitteilt, erhebt sie nach zwei Jahren erstmals wieder die Sondernutzungsgebühren für genehmigte Außenflächen. Wegen der Corona-Pandemie waren die Gebühren in den Jahren 2020 und 2021 entfallen, um die pandemiegebeutelten Wirte zu entlasten. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 24. Juni beschlossen, dass alle bisher genehmigten Flächen, also auch Erweiterungen der Außengastro etwa auf Parkplätzen, auch 2022 wieder zur Verfügung gestellt werden können. Nur eben nicht mehr umsonst. Begründet wurde die Entscheidung mit dem städtischen Haushalt. Mehrheitlich wurde gegen die Stimmen von SPD und Die Linke beschlossen, erneut Gebühren zu erheben. 

Die winterfesten Bauten können unterdessen noch bis Ende März auf Außenflächen stehen bleiben, heißt es weiter.

IG Gastro spricht von unglücklichem Timing

Dass somit Anfang 2022 ein Betrag für das gesamte Jahr fällig werde, sei in der Tat „ein unglückliches Timing“, sagt Till Riekenbrauk von der Interessengemeinschft IG Gastro. „Gerade jetzt würde man sich natürlich freuen, wenn die Gebühren erlassen würden“, so der Wirt. Die Entscheidung vom Rat sei in seinen Augen unter dem Eindruck voller Terrassen im Sommer entstanden. „Da dachten die Politiker vielleicht, dass Corona bald vorbei ist, und nicht, dass jetzt nochmal ein harter Pandemie-Winter kommt. Das konnte man damals noch nicht ahnen“. Gemeint sind die jüngsten Verschärfungen und die Einführung der 2G-Plus-Regel in der Gastronomie.

Wirtin von Kölner Kultlokal ist zwiegespalten

Riekenbrauk resümiert: „Es ist auch kein Drama. Viel wichtiger wäre uns, dass die schöne Parkplatzgastro dauerhaft bleiben kann und nicht nur ein weiteres Jahr.“ Hoch anrechnen müsse man der Stadtverwaltung, dass das Antragsverfahren zur Verlängerung der Sondernutzung nun erstmals online möglich sei. „Da wurde ein Berg versetzt.“ Auch im Hinblick auf die Verwaltungsgebühr sei man den Wirten entgegengekommen. Die Stadt teilt hierzu mit, dass statt der bisherigen Verwaltungsgebühr von 400 Euro für die Sondernutzung nun ein Betrag in Höhe von 152,50 Euro berechnet wird.

Andere Wirte zeigen sich besorgter um die aktuelle Lage. Bei Maureen Wolf schlagen zwei Herzen in der Brust. Einerseits sei die Erweiterung der Außengastronomie im vergangenen Jahr eine große Hilfe gewesen, sagt die zur Geschäftsführung des Kultlokals „Bei Oma Kleinmann“ gehörende Gastronomin. Andererseits könne man insbesondere nach den vielen abgesagten Weihnachtsfeiern „jede Kostenreduzierung sehr, sehr gut gebrauchen“.

Dirk Mecky (Salon Schmitz) befürchtet, dass die Situation „für alle Gastronomen noch schwieriger“ wird. Bedauerlicherweise gebe es pandemiebedingt zurzeit überhaupt keine Kontinuität. „Wir leben von Woche zu Woche, und wie es sich weiter entwickelt, ist nicht absehbar.“

Gastronom nennt Beschluss eine Fehlentscheidung

„Langsam bluten alle aus, auch die, die gut aufgestellt waren“, glaubt Raimund Stuka vom Rays. Er nennt den Beschluss der Kölner Verwaltung „eine Fehlentscheidung und hausgemachten Blödsinn“ und reagiert ähnlich verärgert wie Gastronom Thomas Wippenbeck vom Frau Mahér: „Ich bin sprachlos! Wir werden von allen Seiten angeschossen: 2G-Plus, Kurzarbeitergeld nicht mehr inklusive der Sozialversicherungsbeiträge, immer vorsichtigere Gäste und fallende Umsätze. Und jetzt muss die Branche, die sich mit zehn Monaten Schließung abfinden musste, noch weitere Belastungen tragen?“

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Konstantinos Delinazos vom Konstantin ist seit 2020 selbstständig und arbeite seitdem quasi von Anfang an mit Corona zusammen. Ihm erscheint es ganz wichtig, „in der jetzigen schweren Zeit Lösungen zu finden, die beiden Seiten behilflich sind“. Jetzt wieder Gebühren für Außengastronomie zu verlangen, sei weder sinnvoll, noch helfe es den Gastronomen. „Im Gegenteil, es ist einfach noch ein Problem mehr!“

Die Gebühren für Außenflächen werden im Einzelfall festgelegt. Derzeit liegt der Satz pro Quadratmeter Fläche bei 2,20 bis 6,30 Euro monatlich, je nach Lage der Außengastronomie.

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