Anwältin ist empörtKölnerin zeigt Vergewaltigung an, nun steht sie selbst vor Gericht

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Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Das Verfahren habe eine sehr dünne Akte, doch umso ausführlicher habe er diese studiert, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Quast am Mittwoch im Prozess gegen eine 30-jährige Kölnerin, der die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen Mann zu unrecht einer Vergewaltigung bezichtigt zu haben. In erster Instanz war die Frau freigesprochen worden, wogegen sich die Ankläger wehrten.

Köln: Angeklagte stellte Anzeige wegen Vergewaltigung

Ursprünglich hatte die Angeklagte einen Bekannten beschuldigt, sich in der Wohnung von dessen Lebensgefährtin an ihr sexuell vergangen zu haben, während sie auf dem Sofa geschlafen habe. Tatsächlich hatte die Freundin des Mannes etwas beobachtet, die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Bewertung aber von einvernehmlichen Handlungen aus und stellte das Verfahren ein.

Nachdem Verteidigerin Funda Bicakoglu gegen die Einstellung Beschwerde eingelegt hatte, erhob die Staatsanwaltschaft jedoch nicht Anklage gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger, sondern gegen die Anzeigenerstatterin; mit dem Hinweis, mit der Beschwerde und einer weiteren Stellungnahme habe die 30-Jährige die falschen Vorwürfe noch einmal bekräftigt.

Rechtsanwältin kritisiert Vorgehen der Staatsanwaltschaft

„Ein Unding”, sagte Bicakoglu, es sei das Recht der Mandantin Beschwerde einzulegen. Es sende ein falsches Signal, wenn Opfer einer Sexualstraftat selbst mit einem Strafverfahren rechnen müssten, wenn sie mit einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden seien. Die Staatsanwältin entgegnete, die weitere Stellungnahme sei der Anklage zu Grunde gelegt worden.

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Das Amtsgericht hatte die Angestellte im Juli 2019 freigesprochen, die Vorwürfe gegen den Bekannten datieren aus dem Jahr 2017. Er sei davon ausgegangen, dass die Frau bei den sexuellen Handlungen wach war. Womöglich hat diese sich auch im Halbschlaf befunden; aufgeklärt wurde das nie, es gibt unterschiedliche Wahrnehmungen des Geschehens.

Richter: „Nicht meine Vorstellung des Rechtsstaats“

Den Freispruch griff die Staatsanwaltschaft an. Es müsste noch geklärt werden, ob die Angeklagte nicht in besagter Nacht nachweisbar durch das Klingeln ihres Handyweckers aufgewacht sei und somit den Sex gebilligt habe. Verteidigerin Bicakoglu zeigte ob dieser Beharrlichkeit Unverständnis, ihre Mandantin sei durch das Verfahren schwer belastet.

Richter Quast riet der Staatsanwältin zur Rücknahme der Berufung, da sich widersprüchliche Aussagen in der Akte befänden. Generell müsste sich die Behörde fragen, ob man solche Fälle bis zum Bundesgerichtshof treiben müsste. „Das ist nicht meine Vorstellung vom Rechtsstaat“, sagte Quast. Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug, das Verfahren wurde daher zunächst vertragt. 

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