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Krankenhausfinanzierung NRWAuch psychiatrische Kliniken wollen Geld von der Stadt Köln

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23.06.2021, Köln: Haus Monika.  Im Alexianer Krankenhaus gibt es ein neues Zentrum für Menschen mit Hirnschädigung nach Unfall oder Schlaganfall. Foto: uwe Weiser

Die Alexianer unterhalten die zweitgrößte Psychiatrie in Köln, nach eigenen Aussagen stellen sie die Versorgungsverpflichtung für etwa 20 Prozent der Kölner Bürger sicher.

Freigemeinnützige Kliniken würden gern von städtischem Geld profitieren. Nun melden sich auch die psychiatrischen Häuser.

Wenn die Kölnerinnen und Kölner eine Klinik aufsuchen, dann scheren sie sich eher nicht darum, aus welchen Finanzquellen sich deren Angebot genau speist. Sie kommen, um zu gebären, weil das Herz schmerzt oder der Oberschenkelhals gebrochen ist. Die Krankenhäuser selbst müssen freilich aufs Geld gucken, und da ist den freigemeinnützigen Kliniken der Stadt Köln seit einiger Zeit die Bezuschussung der städtischen Kliniken ein Dorn im Auge. 140 Millionen Euro teuer ist die Finanzspritze der Kommune allein für dieses und das vergangene Jahr.

Im Rahmen eines Schuldenschnitts wurden zusätzlich 2024 alle bis dahin ausgereichten Gesellschafterdarlehen im Umfang von 533,2 Millionen Euro in Eigenkapital umgewandelt. Ein großer Berg an Steuergeld, das den städtischen Kliniken allein zugutekommt, obwohl auch die freigemeinnützigen Kliniken ausschließlich der Gesundheitsversorgung verpflichtet sind und keine Gewinne erwirtschaften und einen großen Teil der anfallenden Behandlungen übernehmen: Neun von zehn Geriatrie-Fälle landen bei ihnen ebenso wie jede zweite Gebärende sowie jeder zweite Herzinfarktpatient.

Der Kampagne „Fair ist gesund“, mit welcher die sieben Krankenhäuser der Hospitalvereinigung der Cellitinnen sowie die drei der Josefs-Gesellschaft auf die aus ihrer Sicht eklatante Schieflage in der Krankenhausfinanzierung aufmerksam machen wollen, treten nun auch die drei freigemeinnützigen psychiatrischen Kliniken bei: Das Alexianer Krankenhaus Köln, die Alteburger Straße und die Cellitinnen-Marienborn St. Agatha Fachklinik für Seelische Gesundheit sind nach Auskunft einer Sprecherin mit an Bord.

Finanzierungsstruktur in Köln „ungerecht“ und „langfristig nicht tragbar“

Die Forderung der Initiative habe einen Nerv getroffen, sagt Peter Scharfe, Geschäftsführer des Alexianer Krankenhauses Köln: „Als zweitgrößte Psychiatrie in Köln stellen wir Versorgungsverpflichtung für circa zwanzig Prozent der Kölner Bürger sicher, ohne dafür bislang eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Köln zu erhalten.“ Auch Sonja Bentele, Verwaltungsleiterin der Klinik Alteburger Straße hält die aktuelle Finanzierungsstruktur in Köln für „ungerecht“ und „langfristig nicht tragbar“. Um die Trägervielfalt für Köln langfristig zu erhalten, verlangt Kollege Helmut Häfner, Geschäftsführer der Cellitinnen-Marienborn St. Agatha Fachklinik für Seelische Gesundheit, „dringend eine faire Finanzierung“.

Die Stadt Köln hat auf die Forderungen und die Bitte um Austausch von Anfang November nach Aussage einer Sprecherin der Kampagne bislang nicht geantwortet. Dieser Zeitung schrieb man im November, dass man die Versorgungsleistung der freigemeinnützigen Kliniken zwar anerkenne, die Stadt Köln finanziell dennoch lediglich für ihre eigenen Kliniken mitwirke. „Darüber hinaus besteht keine Finanzierungsverantwortung der Stadt Köln.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sieht das zumindest in einem ähnlichen Streit der freigemeinnützigen Kliniken gegen die Stadt Frankfurt am Main nicht ganz so klar. Der christliche Gesundheitskonzern Horneber, der in Frankfurt zwei Häuser betreibt, will klären, ob es rechtens ist, dass die Stadt mit mehr als 47 Millionen Euro das Defizit ihres kommunalen Klinikums Höchst ausgleicht, und hat hier zumindest einen Etappensieg erreichen können. Das Bundesverwaltungsgericht hält es in seinem Beschluss, die Klage zuzulassen, zumindest für „nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass die beanstandete Mittelgewährung der Beklagten eine Ungleichbehandlung von Plankrankenhäusern darstellt, die die Klägerin in ihren Rechten (...) verletzt haben kann“. Im Klartext: Fließt Steuergeld ausschließlich an städtische Kliniken könnte das einem Verstoß gegen die Grundrechte freigemeinnütziger Häuser gleichkommen.