Die städtischen Bühnen haben wieder Probleme mit den Rechnungsprüfern: Es geht um Kreditkarten-Ausgaben. Der Steuerzahlerbund ist „fassungslos“.
Bühnen-Betrieb der Stadt KölnMitarbeiter sammelt mit Dienst-Kreditkarte private Payback-Punkte

Die Bühnen-Baustelle am Offenbachplatz.
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Nach dem Skandal um rund 178.000 Euro Ausgaben an Steuergeld für Betriebsfeiern im Vorjahr haben die Rechnungsprüfer das Verhalten der städtischen Bühnen erneut beanstandet. Demnach hat der Betrieb beispielsweise mittels Kreditkarte bedruckte Beutel im Wert von 1220,49 Euro für ein Festival bestellt und dort unentgeltlich verteilt.
Allerdings liegt laut dem städtischen Rechnungsprüfungsamt (RPA) keine Bestätigung dafür vor, dass vor der Bestellung geprüft wurde, ob es überhaupt einen Bedarf für die Beutel gibt. Das sieht eine Richtlinie laut RPA aber für Summen über 500 Euro vor.
Der Beweis für die Bedarfsprüfung fehlt auch für eine Blumen-Dekowand im Wert von 683,96 Euro für eine Silvestervorstellung. Und für Rewe-Einkäufe im Wert von 1765 Euro mit einer dienstlichen Kreditkarte erhielt ein Bühnen-Mitarbeiter private Payback-Punkte – was nicht erlaubt ist. Allerdings entsprach die Summe einem Payback-Wert von umgerechnet nur knapp neun Euro.
Alles zum Thema Henriette Reker
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Prüfer analysieren Kreditkartennutzung
Das sind drei der Beispiele, die das RPA in seinem 18-seitigen internen Bericht zur Kreditkartennutzung der Bühnen moniert. Unter anderem heißt es: „Die restriktiven Regeln für die Nutzung von Kreditkarten wurden nicht hinreichend eingehalten.“
Erst im Vorjahr hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, dass die Bühnen 600 T-Shirts mit dem Aufdruck „Forever Schauspiel“ für 10.100 Euro sowie 530 Paar bedruckte Socken für 2800 Euro gekauft und auf internen Feiern verteilt hatten (siehe Info-Text am Ende des Artikels).
Jens Ammann, Projektleiter öffentliche Finanzen des NRW-Ablegers des Bundes Deutscher Steuerzahler, sagte am Mittwoch: „Der erneute scheinbar sorglose Umgang mit Steuergeld durch die Bühnen macht mich fassungslos.“ Zuerst hatte die „Kölnische Rundschau“ am Mittwoch darüber berichtet. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Opernintendant Hein Mulders.
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Was war denn der Anlass der Prüfung?
Ein Interview des Kölner Opernintendanten Hein Mulders im „Kölner Stadt-Anzeiger“ am 12. Juli 2025. Darin wehrte sich Mulders gegen Gerüchte, er würde in Saunen für Homosexuelle gehen und dort mit städtischer Kreditkarte bezahlen. Er bezeichnete es als „vollkommenen Quatsch“. Und auf die Frage dieser Zeitung, ob das städtische Rechnungsprüfungsamt alle Abrechnungen geprüft habe, sagte er: „Ja, das ist passiert, ohne dass ein Anflug von einer Unstimmigkeit entdeckt wurde.“
Warum ist diese Aussage wichtig?
Weil Mulders Aussage laut des RPA, das seinen Namen nicht explizit nennt, nur „bedingt richtig“ ist. Denn der letzte RPA-Prüfbericht vor Erscheinen des Interviews hatte schon damals vier Beanstandungen hinsichtlich der Abrechnungen festgestellt. Also nahm die damalige Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) Mulders Aussagen zwei Tage nach Erscheinen des Interviews zum Anlass, das RPA mit der Prüfung aller Kreditkarten der Bühnen zu beauftragen, auch der von Mulders. Die Karte ist aber im Bericht nicht gesondert ausgewiesen, es bleibt also unklar, was Mulders konkret ausgegeben hat.
Warum hat Mulders sich im Interview damals so geäußert?
Eine Anfrage dazu ließ die Oper am Mittwoch unbeantwortet und verwies auf Donnerstag. Im Mai hatte der Stadtrat seinen Vertrag vorzeitig bis 2032 verlängert.
Um welche Summen geht es?
Die Prüfer haben sich den Zeitraum zwischen September 2022 und August 2025 angeschaut. In dieser Zeit gaben die Bühnen mit den 25 Kreditkarten rund 715.000 Euro aus. Bei den Bühnen arbeiten mehr als 850 Beschäftigte, sie organisieren den Betrieb von Schauspiel, Oper und Tanz sowie die Bühnen-Sanierung am Offenbachplatz.
Was sind denn nun die Kernaussagen des Berichts?
Die Prüfer haben sechs Beanstandungen notiert. Die wichtigsten vier sind, erstens: Die Bühnen greifen vermehrt auf Kreditkarten zurück – dabei sollen sie laut einer Arbeitsanweisung nur in Ausnahmefällen mit Kreditkarte zahlen. Etwa wenn „eindeutig festgestellt“ wurde, dass ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist oder durch die Kreditkarte „eine wesentliche, nachweisbare Einsparung erzielt werden kann“. Das konnten die Prüfer aber „überwiegend“ nicht feststellen, zudem dokumentierten die Bühnen sie nicht. Laut Steuerzahler-Experte Ammann haben Rechnungen den Vorteil, dass sie unter anderem eine Umsatzsteuer ausweisen und das Vier-Augen-Prinzip bei der Beauftragung zum Tragen kommt.
Was sind weitere Beanstandungen?
Zweitens: Angesichts der Kosten für die bedruckten Beutel oder die Deko-Blumenwand lässt sich der betriebliche Zusammenhang der Höhe der Ausgaben durch die Belege nicht „hinreichend nachvollziehen“. Drittens: Laut RPA wurde eine Rechnung mit einem privaten Pay-Pal-Account bezahlt. Doch die hinterlegte Adresse gehörte keinem der 25 Kreditkarteninhaber, sondern einer Grafikerin, mit der die Bühnen zusammenarbeiten. Die Bühnen wollen die Pay-Pal-Aktivitäten jetzt laut eigener Aussage „verstärkt überprüfen“.
Und viertens: Private Payback-Karten dürfen städtische Mitarbeiter nicht einsetzen bei Einkäufen im Dienst, weil sie so einen sogenannten geldwerten Vorteil erhalten. Aber mit einer Kreditkarte wurde zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 für insgesamt mindestens rund 1756 Euro bestellt – und die Payback-Punkte wurden privat verbucht. Sammelt man eine gewisse Anzahl an Payback-Punkten, kann man sie sich auszahlen lassen oder in einem Shop einlösen, etwa für Besteck.
Gibt es noch mehr Kritik?
Ja, die Prüfer monieren die schlechte Dokumentation. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Ausgabe ist demnach vor allem wegen der prekären Haushaltslage „zwingend zu beachten“ und „unerlässlich“. Und: „Diesen Anforderungen entspricht das Verfahren für die Abwicklung von Zahlungsgeschäften mit Kreditkarten bei den Bühnen derzeit nicht.“
Gibt es einen finanziellen Schaden?
Das ist noch unklar. Unter anderem hatten die Bühnen mit den Kreditkarten Notizbücher, Sammelmappen, Drucker und Bürostühle gekauft. Steuerzahlerbund-Experte Ammann sprach deshalb davon, dass ein Schaden „annehmbar ist“.
Laut seiner Aussage wären die Produkte über die städtische Vergabestelle über Mengenrabatte günstiger gewesen. Das Ganze erinnere ihn an den „Party-Skandal“ der Bühnen aus dem Vorjahr (siehe Infotext am Ende des Artikels).
Und ist das möglicherweise strafbar?
Das ist zu diesem Zeitpunkt unklar und spekulativ. Auf Nachfrage teilte die Staatsanwaltschaft Köln am Mittwoch mit, dass ihr die Berichterstattung der „Kölnischen Rundschau“ bekannt sei. Laut eines Sprechers wird sie „von der Staatsanwaltschaft Köln gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag in den Blick genommen. Weiteres kann ich derzeit nicht mitteilen.“ Laut seiner Aussage ist die Staatsanwaltschaft losgelöst vom Einzelfall grundsätzlich dazu verpflichtet, zu ermitteln, wenn sich aufgrund konkreter Umstände ein Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens ergibt.
Was sagen die Bühnen?
Laut dem Bericht hat die Mitarbeiterin, die die Beutel für rund 1220,49 Euro bestellt hat, den Betrieb verlassen. Es sei nicht nachvollziehbar, ob eine Dokumentation vorliege. Und bei der Blumenwand wurde demnach das Foyer „im Rahmen einer Silvestervorstellung und eines Konzerts künstlerisch im Sinne eines Veranstaltungsmottos umgestaltet“. Die Stadt Köln ließ eine Anfrage am Mittwoch zunächst unbeantwortet.
Die Bühnen wiederholt im Fokus
Die städtischen Bühnen standen in der jüngeren Vergangenheit wiederholt in der Kritik. Ein Überblick.
1. Sanierung am Offenbachplatz: Aus anfänglich geplanten Gesamtkosten von 540,9 Millionen Euro für Planung und Bau, die Interimsspielstätten sowie die Finanzierung der Baukosten, sind rund 1,465 Milliarden Euro geworden. Und aus drei Jahren Bauzeit sind 14 geworden. Im September sollen die vier Häuser wieder eröffnen.
2. Vergabe der Bauleistungen Bühnen-Sanierung: Laut Rechnungsprüfungsamt sind 65 Auftragsvergaben der städtischen Bühnen an externe Planer im Wert von rund 145 Millionen Euro „ohne ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt worden“.
3. Steuergeld für Betriebsfeiern: Die städtischen Bühnen, haben in den drei Jahren ab 2022 insgesamt 178.200 Euro für Betriebsfeiern bezahlt, unter anderem innerhalb von hundert Tagen rund 68.000 Euro für vier Feiern.
4. Jahresberichte: Wie einige andere eigenbetriebsähnliche Einrichtungen haben auch die Bühnen ihre Jahresberichte über Einnahmen und Ausgaben zuletzt verspätet vorgelegt.

