Nach drei Jahren StreitBeliebte Ruhebank auf der Luxemburger Straße in Köln ist weg

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Bank-Luxemburger

Kathrin Hittorf und Herbert Schmelzer zwischen den Blumenkübeln auf dem Gehweg der Luxemburger Straße, wo die Sitzbank stand.

Klettenberg – Die Geduld der Stadtverwaltung hat ein Ende. Die Sitzbank vor der Nähwerkstatt an der Luxemburger Straße 283 musste weg, drei Jahre nachdem es erstmals Streit darüber gab, ob die von Bürgern aufgestellte Sitzgelegenheit auf dem Gehweg stehen bleiben darf. Sie stand dort zwischen zwei Blumenkübeln an einer Stelle, an der der Gehweg besonders breit ist – und wurde gerne genutzt.

Kunden und ältere Menschen nutzten die Bank

Geschäftsinhaberin Kathrin Hittorf, die sie dort platziert hatte, erläutert ihren Zweck: „Wenn ich Nähkurse gebe, warten die Teilnehmer des nächsten Kurses oft schon draußen vor meinem Geschäft. Sie setzen sich gerne auf die Bank.“ Dort wären sie den Passanten weit weniger im Weg, als wenn sie vor der Eingangstür stünden. Auch ältere Menschen hätten die Bank bei ihrem Weg die Luxemburger Straße entlang gerne für eine Pause genutzt. Zwischen den Kübeln, die Geschäftsleute bereits vor 40 Jahren auf dem Gehweg platzierten, hätte sie überhaupt nicht gestört, sondern ganz im Gegenteil den Menschen nur genutzt.

Allerdings hatte das Ordnungsamt bereits 2018, nachdem sie aufgestellt wurde, verlangt, die Bank zu entfernen – oder eine Sondernutzung zu beantragen. Trotzdem blieb Hittorf im Anschluss daran unbehelligt.

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Niemand störte sich an der Sitzgelegenheit, die nicht weiter in den Gehweg hineinragte als die Kübel, die dort sowieso bereits stehen, und weniger als die Fahrradnadeln mit abgestellten Rädern daneben. Stets war ausreichend Platz für Fußgänger mit Kinderwagen und Rollatoren. Doch auch eine Sondernutzung soll nun laut Aussage der Stadtverwaltung nicht mehr möglich sein.

Keine Genehmigung für private Sitzbank

Hittorf hat die Antwort auf ihre Frage nach dieser Möglichkeit schriftlich: „Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das Aufstellen von Sitzgelegenheiten abgesehen von der Stadtmöblierung der Stadt Köln, im Bereich des öffentlichen Straßenlandes grundsätzlich nicht möglich ist und demzufolge nicht erlaubt werden können“, schreibt die Sachbearbeiterin. „Im vorliegenden Fall würde die Aufstellung einer Bank de facto eine Vergrößerung Ihres Geschäftes in den öffentlichen Raum darstellen.“ Eine Erlaubnis würde zwangsläufig dazu führen, dass andere Hauseigentümer und -bewohner das gleiche Recht für sich beanspruchen könnten. Dies würde dazu führen, dass der Gehweg immer mehr als private Verweilräume genutzt werden und der vorrangige Zweck, der Gebrauch durch Fußgängerverkehr, insbesondere Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Personen mit Gehhilfen nicht mehr gewährleistet wäre.

Auch auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ äußerte die Stadtverwaltung sich ähnlich: „Für private Bänke gibt es in der Regel kein öffentliches Interesse. Dieses wäre aber für eine Erlaubnis laut dem Straßen- und Wegegesetz NRW notwendig“, schreibt Robert Baumanns, Sprecher der Stadt. „Wenn der Standort der Bank von vielen verschiedenen Leuten und nicht nur Kunden der Geschäftsinhaberin genutzt wird, könnte hier zwar ein öffentliches Interesse vorliegen. Man muss dabei aber auch immer die möglichen Nachteile wie die Zweckentfremdung beispielsweise zur Nachtzeit mitberücksichtigen.“ Blumenkübel würden im Rahmen der Stadtverschönerung genehmigt. Fahrradständer und Abstellmöglichkeiten für E-Scooter lägen wiederum im öffentlichen Interesse, da sie wichtig für die Mobilitätswende sind. Die Ladeninhaberin kann diese Einschätzung nicht nachvollziehen. Sie wünscht sich mehr Gestaltungsspielraum für die Bürger.

Eigentümer des Hauses ist empört

Auch Herbert Schmelzer, Miteigentümer des Hauses, in dem sich das Geschäft befindet, ist empört darüber, dass die Bank weichen musste. Er betrieb in dem Laden früher eine Goldschmiedewerkstatt und gehört mit zu den Geschäftsleuten, die ehemals die Blumenkübel aufstellten. Schmelzer freute sich, dass eine Sitzgelegenheit dazu kam und versteht nicht, dass sie nun weichen musste: „Die Gastronomie erhält ja auch Sondergenehmigungen, in öffentlichen Bereichen ihre Tische aufzustellen, wodurch Wege verengt werden und Parkplätze wegfallen“, so Schmelzer.

„Jetzt stellten die Bürger ihre Fahrräder und E-Roller auf der freien Fläche kreuz und quer ab“, schildert Schmelzer. „Dadurch wird der Gehweg über die Maßen strapaziert, schmutzig und hässlich.“

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