Protest in Köln-MüngersdorfAnwohner und Politiker halten geplanten Neubau für zu hoch

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Lövenicher Weg 2 Ecke

Das weiße Eckhaus  soll abgerissen werden. 

Müngersdorf – Kleine Häuschen sind das Merkmal einiger Orte in Köln, am Alter Markt, genauso aber auch in Müngersdorf. Die ein- bis zweistöckigen Gebäude und schmalen Straßen im Ortskern des Viertels im Kölner Westen bestimmen seinen dörflichen Charakter. Und das soll nach Ansicht der Müngersdorfer auch so bleiben. Daher bereitete ihnen ein Bauvorhaben mitten in ihrem Viertel am Lövenicher Weg 2 Sorge. Dort soll das zweistöckige kleine Giebelhaus einem vierstöckigen Neubau mit Mansardendach weichen. Er soll auch etwas von der Belvederestraße zurückversetzt gebaut werden, um den engen Straßenraum zu erweitern.

Bürgerverein Müngersdorf kritisiert Bauvorhaben

Der Bürgerverein Müngersdorf und die Lindenthaler Bezirkspolitiker kritisieren dieses Vorhaben. Auf Antrag aller Parteien steht nun ein Beschluss in der kommenden Sitzung des Gremiums auf der Tagesordnung, mit dem Ziel, das alte Haus zu erhalten. „Das Ortsbild und die städtebauliche Gestalt werden durch einen Neubau beeinträchtigt, der die vorhandene Größe und Struktur des bestehenden Gebäudes Lövenicher Weg 2 nicht übernimmt“, so heißt es in der Begründung. Das Haus liege direkt in der Blickachse der Belvedere Straße. Auch die Verbreiterung der Straße würde das gesamte Bild massiv verändern.

„Die Enge ist ein Strukturelement des Dorfes“, so argumentiert die Politik. Aus ihrer Sicht gibt es ein Regelwerk, das dem Häuschen Bestandsschutz gewährt: Im Jahr 1988 hat der Stadt die Erhaltungssatzung Müngersdorf verabschiedet, die sich auf den Ortskern des Viertels bezieht. In ihrem Geltungsbereich ist der Abriss eines Gebäudes genehmigungspflichtig.

Bürgerverein verweist auf die Erhaltungssatzung 

Die Genehmigung darf insbesondere dann versagt werden, wenn das betroffene Gebäude das Ortsbild mitprägt. Hildegard Jahn-Schnelle ehemalige Vorsitzende des Bürgervereins, der die Satzung mit initiiert hat, sieht eine klare Konsequenz der Anwendung der Erhaltungssatzung: „Durch die Höhe des neuen Gebäudes wird der Anblick hier im Ortskern von Müngersdorf völlig verändert“, betont sie. Der Neubau dürfe nicht genehmigt werden.

Doch die Stadtverwaltung hat anders entschieden und dem neuen Eigentümer eine Baugenehmigung für den Neubau eines Vierfamilienhauses erteilt. „Die Planung wurde im Hinblick auf die Erhaltungssatzung mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt und modifiziert“, schreibt Sarala Christensen, Sprecherin der Stadt. Sie habe ursprünglich ein viergeschossiges Terrassengebäude mit Flachdach vorgesehen.

Kölner Stadtverwaltung sieht keine Probleme

Mit Rücksicht auf die Satzung würde nun ein viergeschossiges Gebäude mit Mansardendach, also einem geneigten Dach, gebaut, wie es die Nachbarhäuser aufweisen. Das Gebäude übernehme die Bautiefe der angrenzenden Wohngebäude. Auch die Fassade sowie die Aufteilung und Größe der Fenster solle entsprechend der Bebauung der Nachbarhäuser ausgeführt werden.

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Im Hinblick auf die Höhe sieht die Stadtverwaltung ebenfalls keine Probleme: „Die Höhe von 12,60 Meter wurde wegen der Erhaltungssatzung mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt und fügt sich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches ein.“

Mit dem Abriss wird ein Stück Müngersdorfer Geschichte weichen, denn das Haus gehört zu den ältesten im Dorf. Es steht bereits seit 1836 dort. Sein Erbauer Hans Kribben war der Urgroßvater von Petra Kremer-Horster, die sich ebenfalls für seinen Erhalt einsetzt.

Haus stand unter Denkmalschutz

Es diente als Wohnhaus seines Bauernhofes. Neben dem kleinen Fachwerkhäuschen befanden sich Ställe und Scheunen. Kremer-Horsters Eltern, die Eheleute Horster, übernahmen Haus, Scheunen und Ställe im Jahr 1949 und stellten den Betrieb als Bauernhof ein. „Ich habe meine Kinder-und Jugendzeit in diesem Haus erlebt“, erzählt Kremer-Horster. „Es stand dieser Zeit unter Denkmalschutz. Die damalige Stadtkonservatorin Hanna Adenauer hatte ein strenges Auge darauf und meine Eltern mussten jede Veränderung am Hause von ihr genehmigen lassen.“

Durch Schenkungen und Erbschaften befand sich das kleine Haus irgendwann nicht mehr in dem Besitz der Familie. Das hatte Folgen: „Es verlor schätzungsweise in den 80er Jahren seinen Denkmalschutz, weil die Eigentümer es massiv veränderten, es glatt verputzten, die hölzernen Fensterläden und zweiflügeligen Sprossenfenster durch einflügelige Fenster mit Edelstahlrahmen ersetzten“, schildert Kremer-Horster. Der letzte Besitzer verkaufte das Haus 2018. Seitdem steht es leer und soll nun verschwinden – falls eine erneute Prüfung, des Genehmigungsverfahrens nicht zu einem anderen Ergebnis kommt. „Die erteilte Baugenehmigung ist ein Verstoß gegen die Erhaltungssatzung“, kommentiert der Bezirksvertreter und Müngersdorfer Roland Schüler. „Der Beschluss wird dies deutlich zum Ausdruck bringen. Es muss noch geprüft werden, wer das gerichtlich überprüfen kann.“

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