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Streit um Geißbockheim
Gericht erklärt Ausbaupläne des 1. FC Köln für unwirksam

Lesezeit 7 Minuten
Das Bild zeigt das Geißbockheim mit dem Trainingsplatz 1 (links) und dem Franz-Kremer-Stadion (rechts) im Äußeren Grüngürtel.

Heimat des 1. FC Köln: Das Geißbockheim genannte Clubhaus des Fußballverein 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel.

Seit Jahren tobt der Streit, ob der 1. FC Köln sein Vereinsgelände in den Äußeren Grüngürtel ausdehnen darf. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.